21-2789

Anpassung der Ausnahmegenehmigungen für Außengastronomie an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.03.2022
14.02.2022
27.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.10.2021 anliegende Drucksache 21-2411.1B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 21.01.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Für die Anträge auf Sondernutzungen von Parktaschen im Sinne von Ausnahmegenehmigungen während der Corona-Pandemie sind Erlaubnisse vorerst, für die Dauer der Überprüfung durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde, bis zum 31.03.22 befristet erteilt. Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde wird die Erlaubnis von Amts wegen bis zum 31.10.22 verlängert.

Neuanträge sowie Anträge mit erweiterten Flächen werden dem zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Beratung vorgelegt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge