Anpassung der Ausnahmegenehmigungen für Außengastronomie an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
Mit mehreren Beschlüssen (Drs. 21-0919.1, Drs. 21-1029E, Drs. 21-1572) in den Jahren 2020 und 2021 hat die Bezirksversammlung Altona der besonderen Lage der Gastronomie während der Corona-Pandemie Rechnung getragen und Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Parktaschen zur Außengastronomie ermöglicht. Die zu Grunde liegende Problematik, dass Innenräume aufgrund der Eindämmungsverordnungen nicht genutzt werden konnten, liegt gegenwärtig nur noch begrenzt vor und wird aller Voraussicht nach weiter abnehmen. Ausgehend von der in Hamburg in Kraft getretenen 2G-Regelung für Geimpfte und Genesene werden immer mehr Angebote in Innenräumen geschaffen. Aktuell sind bereits ca. 65 % der Bevölkerung vollständig geimpft, hinzukommen Genesene und eine nicht genau quantifizierbare Zahl von Impfungen bei Hausärzt*innen. Auf der anderen Seite hat der Senat außengastronomische Sondernutzungen auch für das Jahr 2022 gebührenfrei gestellt, um Einkommensverluste der Betriebe während der Pandemie noch einmal zu kompensieren.
Bei alternativer Abstimmung der Drs. 21-2411 sowie des Vorschlages der FDP-Fraktion (siehe unten) empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE, der Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, Anträge auf Sondernutzung auf Parktaschen im Sinn von Ausnahmegenehmigungen während der Corona-Pandemie noch befristet bis zum 31.10.2022 zu genehmigen. Anträge für die Nutzung von Parkbuchten, die das im Vorjahr bewilligte Maß nicht überschreiten, sind bis maximal Fristende erneut zu genehmigen; Neuanträge sowie Anträge mit erweiterten Flächen sind dem zuständigen Ausschuss, dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, zur Beratung vorzulegen.
(Nachrichtlich: Der Vorschlag der FDP-Fraktion, das Fristende auf den 31.03.2022 vorzuverlegen, hat keine Mehrheit gefunden (Zustimmung FDP-Fraktion)).
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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