Gastronomie und Gewerbetreibende unterstützen! Ergänzungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-0919
Zusätzliche Ziffer 4:
"Das Bezirksamt wird nach §19 BezVG aufgefordert zu prüfen, an welchen Stellen Parkflächen vor gastronomischen Betrieben für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt werden können. Es ist sicherzustellen, dass der Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des notwendigen Abstands zur Einhaltung des Infektionsschutzes durch die Flächen der Außengastronomie nicht eingeschränkt wird. Zum Schutz der Anwohnenden ist die gastronomische Nutzung dieser Flächen bis 22 Uhr erlaubt. Nach Abstimmung mit dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz sind die gastronomischen Betriebe über das Ergebnis zu informieren."
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