Außengastronomie braucht weitere Unterstützung - auch 2023. Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Ö 8.3
Mit mehreren Beschlüssen (Drs. 21-0919.1, Drs. 21-1029E, Drs. 21-1572, 21-2411) in den Jahren 2020-2022 hat die Bezirksversammlung Altona der besonderen Lage der Gastronomie während der Corona-Pandemie Rechnung getragen und Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Parkbuchten zur Außengastronomie ermöglicht. Die zu Grunde liegende Problematik, dass Innenräume aufgrund der Eindämmungsverordnungen zukünftig wieder nicht genutzt werden können, liegt zwar gegenwärtig nicht vor, jedoch wäre eine dahin gehende Prognose für den Winter 2022 / 23 zum jetzigen Zeitpunkt unseriös. Ein deutlich erkennbarer Besucherschwund ist aber schon im Kulturbereich, der vornehmlich im Innenraum angesiedelt ist, selbst in den zurückliegenden Sommermonaten zu verzeichnen. Für die Gastronomie im Innenraum ist dies für die kommenden Monate ebenso zu befürchten: Viele Menschen vermeiden noch aus Sorge vor Ansteckung den Aufenthalt mit vielen Menschen im Innenbereich.
Zusätzlich ist die allgemeine wirtschaftliche Lage insgesamt durch die Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, sehr angespannt. Angesichts der steigenden Preisentwicklung ist schon jetzt ein insgesamt deutlich zögerliches Konsumverhalten feststellbar. Die Notwendigkeit, Gewerbetreibende in den kommenden Monaten erneut mit aller Kraft zu unterstützen, ist offensichtlich. Als Bezirksversammlung helfen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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