21-3416

Außengastronomie braucht weitere Unterstützung - auch 2023. Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2022
Ö 8.3
29.09.2022
Sachverhalt

Mit mehreren Beschlüssen (Drs. 21-0919.1, Drs. 21-1029E, Drs. 21-1572, 21-2411) in den Jahren 2020-2022 hat die Bezirksversammlung Altona der besonderen Lage der Gastronomie während der Corona-Pandemie Rechnung getragen und Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Parkbuchten zur Außengastronomie ermöglicht. Die zu Grunde liegende Problematik, dass Innenräume aufgrund der Eindämmungsverordnungen zukünftig wieder nicht genutzt werden können, liegt zwar gegenwärtig nicht vor, jedoch wäre eine dahin gehende Prognose für den Winter 2022 / 23 zum jetzigen Zeitpunkt unseriös. Ein deutlich erkennbarer Besucherschwund ist aber schon im Kulturbereich, der vornehmlich im Innenraum angesiedelt ist, selbst in den zurückliegenden Sommermonaten zu verzeichnen. Für die Gastronomie im Innenraum ist dies für die kommenden Monate ebenso zu befürchten: Viele Menschen vermeiden noch aus Sorge vor Ansteckung den Aufenthalt mit vielen Menschen im Innenbereich.

 

Zusätzlich ist die allgemeine wirtschaftliche Lage insgesamt durch die Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, sehr angespannt. Angesichts der steigenden Preisentwicklung ist schon jetzt ein insgesamt deutlich zögerliches Konsumverhalten feststellbar. Die Notwendigkeit, Gewerbetreibende in den kommenden Monaten erneut mit aller Kraft zu unterstützen, ist offensichtlich. Als Bezirksversammlung helfen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Daher wird das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG aufgefordert, soweit rechtlich möglich Anträge auf Sondernutzung auf Parkbuchten im Sinn von Ausnahmegenehmigungen befristet bis zum 31.12.2023 (bzw. längstenfalls bis dort Baumaßnahmen stattfinden) zu genehmigen, bzw. unbürokratisch zu prolongieren. Anträge für die Nutzung von Parkbuchten, die das im Vorjahr bewilligte Maß nicht überschreiten, sind bis maximal Fristende erneut zu genehmigen; Neuanträge sowie Anträge mit erweiterten Flächen sind dem zuständigen Ausschuss, dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu Kenntnisnahme vorzulegen.

    Das Bezirksamt wird gebeten, mit den Gewerbetreibenden ins Gespräch zu gehen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Außerdem ist auf eine mögliche (erneute) Reduzierung des Energiebedarfs hinzuwirken. Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, inwieweit eine Anordnung auf Erweiterung der Fußwegbreiten von 1,50 m auf 2 m, bzw. von 2 m auf 2,50 m (nach der jeweiligen Wertstufe 1, bzw. 2) zwischen Außengastronomie und jeweilig beantragten Parktaschen möglich ist oder ob dies aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht umsetzbar ist.

 

  1. Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG aufgefordert, die Gebühren für Sondernutzungen für Außengastronomie, wie im Jahr 2021 und 2022, erneut zu erlassen. Dem Bezirksamt sind die hierdurch entgangenen Einnahmen zu erstatten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne