21-2574.1

Ladestationen für Elektrofahrräder und Elektroautos in Altona ausbauen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung von 30.09.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 11.5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 anliegende Drucksache 21-2364B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 19.11.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu a:

Durch den Ausbau der Bike+Ride-Angebote im Zuge der Umsetzung des stadtweiten Bike+Ride-Entwicklungskonzepts (Drs. 20/14485) soll auch die Elektromobilität mit Pedelecs oder E-Bikes gefördert werden. An größeren Standorten sind zum Beispiel Mietschließfächer mit Steckdosen zum Aufladen von Fahrrad-Akkus vorgesehen. Umgesetzt ist dies zum Beispiel an der Haltestelle S-Othmarschen, Zugang Jeppweg. Aufgrund der Diebstahlgefahr ist davon auszugehen, dass Pedelec- und E-Bike-Nutzende ihren Akku in einem gesicherten Rahmen laden möchten, weshalb auf frei zugängliche Stromanschlüsse verzichtet wird. Im Rahmen der für 2022 anstehenden Fortschreibung des B+R-Entwicklungskonzeptes soll auf Basis der bisherigen Erfahrungen, der aktuellen Entwicklungen sowie der Bedürfnisse der Nutzenden geprüft werden, inwiefern Anpassungen des Angebots geboten sind.

 

Zu b-d:

Aktuell gibt es in Hamburg E-Ladesäulen auf den P+R-Anlagen Berne, Klein Flottbek, Lattenkamp, Nettelnburg (Nord), Neugraben, Poppenbüttel (Parkhaus) und Veddel.

Die Ausweitung dieses Angebotes ist grundsätzlich vorgesehen.

 

Zu e-h:

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder muss berücksichtigt werden, dass die meisten Nutzenden ihren Akku zu Hause laden. Aufgrund der mittlerweile großen Akku-Reichweiten wird nur ein begrenzter Bedarf zum Laden im öffentlichen Raum gesehen, zumal wenn an Orten wie z. B. dem Altonaer Balkon die Standzeiten eher kurz sind und daher nur eine eingeschränkte  Möglichkeit zum Laden bestünde. Potenzial wird vor allem an Verknüpfungspunkten mit dem Öffentlichen Verkehr gesehen, weshalb dort schrittweise Angebote eingerichtet oder geprüft werden (siehe Antwort zu a). Hierzu werden auch die unter h) genannten Bahnhöfe gehören. Die Einrichtung von Angeboten an den ebenfalls genannten Fähranlegern wird im Rahmen der Fortschreibung des Bike+Ride-Entwicklungskonzepts geprüft.

 

Im Umfeld touristischer Radfernwege (wie z. B. dem Elberadweg) wird ein erhöhter Bedarf im Freizeitverkehr gesehen. Lademöglichkeiten werden dort bereits durch Private als ergänzender Service angeboten. Es wird grundsätzlich kein Bedarf nach öffentlichen Investitionszuschüssen gesehen.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 08.12.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu b:

Aktuell werden bis zum Jahr 2025 jährlich rund 100 Ladesäulen bzw. 200 Ladepunkte durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im öffentlichen Straßenraum errichtet.

Zusätzlich zu den Ausbaubemühungen der FHH werden private, jedoch öffentlich zugängliche Ladesäulen errichtet (Supermärkte, Tankstellen etc.). Der Ausbau in diesem Feld nimmt immer weiter an Fahrt auf und wird die öffentliche Ladeinfrastruktur erheblich entlasten.

Weitere Optionen (und teilweise auch Fördermöglichkeiten des Bundes) bestehen für die Errichtung von privaten Ladestationen, beispielsweise beim Arbeitgeber, aber auch für Mieter und Vermieter. Mittel- und langfristig wird ein erheblicher Teil der Ladevorgänge im privaten Raum stattfinden.

Eine Errichtung von Ladesäulen bei langfristigen Straßenneuplanungen oder Baumaßnahmen wird angestrebt und planerisch zunehmend berücksichtigt, kann jedoch aufgrund anderer standortrelevanter Faktoren nicht immer realisiert werden.

 

Zu c:

Die Möglichkeit des Laternenladens ist eine interessante Option des Ladeinfrastrukturaufbaus für die Elektromobilität. Technisch gibt es allerdings einige Grenzen und Herausforderungen, die Hamburg von anderen Städten unterscheidet. Grund dafür ist, dass Hamburg ein separates Beleuchtungsnetz mit geringer Leistung hat, losgelöst vom öffentlichen Netz. Dazu gibt es viele Bereiche in Hamburg, in denen nur zentral bei Dunkelheit geschaltet wird. Die zuständige Behörde führt derzeit Gespräche, um für die in Frage kommenden Beleuchtungsmasten grundsätzlich zu erörtern, inwieweit unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen eine Umsetzung möglich wäre.

 

Zu d:

Antwort durch BVM direkt an die Bezirksversammlung Altona bereits erfolgt:

 

„Aktuell gibt es in Hamburg E-Ladesäulen auf den P+R-Anlagen Berne, Klein Flottbek, Lattenkamp, Nettelnburg (Nord), Neugraben, Poppenbüttel (Parkhaus) und Veddel.

Die Ausweitung dieses Angebotes ist grundsätzlich vorgesehen.“

 

Zu e:

Die öffentliche Ladeinfrastruktur kann nicht überall die Basisversorgung sicherstellen. Sie dient in erster Linie der Reichweitenverlängerung und soll daher möglichst vielen E-Mobilisten (Tourist*innen, Pendler*innen, Einwohner*innen, Handwerker*innen, E-Taxis) zur Verfügung stehen. Um die Zugänglichkeit für alle Gruppen zu ermöglichen, sind die Parkzeiträume entsprechend auf zwei Stunden beschränkt. Außerhalb des Bewirtschaftungszeitraums ist auch ein längerer Park- und Ladevorgang, z.B. über Nacht, möglich.

Ursprünglich wurde die Möglichkeit des Parkens ohne gleichzeitigen Ladevorgang für E-Autos an Ladesäulen geschaffen, um die Attraktivität bei Neuanschaffungen zu erhöhen. Mit steigenden Nutzerzahlen ist es primäres Ziel, dass an Ladesäulen auch tatsächlich geladen wird. Die zuständige Behörde hat diese Thematik bereits mit allen zuständigen Akteuren aufgegriffen und diskutiert neben einer Änderung der Beschilderung auch weitere Optionen, um dieses Ziel zu erreichen.

 

Zu f:

Noch in diesem Jahr werden die ersten High Power Charger (HPC) im öffentlichen Straßenraum errichtet. Diese werden eine Leistung von 150kW bereitstellen. Die zuständige Behörde ist bestrebt die Anzahl der HPC im Stadtgebiet in den nächsten Jahren sukzessive zu erhöhen.

Insbesondere der Ausbau an Autobahnen ist jedoch ein Ziel, das in primärer Zuständigkeit des Bundes liegt. Um den zukünftigen Ladebedarf von E-Fahrzeugen auf Mittel- und Langstreckenfahrten zu decken, schreibt der Bund die Errichtung und den Betrieb eines deutschlandweiten Schnellladenetzes aus – das Deutschlandnetz. Das Deutschlandnetz besteht zum einen aus öffentlich zugänglichen HPC-Schnellladestandorten abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum (Regionallose) und zum anderen aus Standorten an Bundesautobahnen. Hierbei werden auch einige Standorte im Großraum Hamburg berücksichtigt (siehe https://www.standorttool.de/strom/deutschlandnetz/).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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