21-2717

Sichere Querung der Schenefelder Landstraße – Rot markierten Radfahrstreifen jetzt einrichten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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23.02.2022
23.02.2022
07.02.2022
27.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2021 anliegende Drucksache 21-2528.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 07.01.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Ziffer 1 wurde darauf hingewiesen, dass das zuständige Bezirksamt selbst für die Roteinfärbung zuständig ist und diese aus den Rahmenzuweisungen zu finanzieren sind.

 

Zu 2:

Eine Überprüfung hat ergeben, dass Vorläufe – also früher beginnende Grünphasen für den Fuß- und Radverkehr – bereits geschaltet und ausreichend sind. Die Querung des Fuß- und Radverkehrs ist damit an allen Zufahrten des signalisierten vierarmigen Knotenpunkts Osdorfer Landstraße/Schenefelder Straße möglich.

 

Die heutigen Vorlaufzeiten des Fuß- und Radverkehrs für die Querung der Furten betragen:

 

Querung der nördlichen Furt:  1 Sekunde

Querung der südlichen Furt:  2 Sekunden

Querung der westlichen Furt: 3 Sekunden

Querung der östlichen Furt:  3 Sekunden

 

Zusätzlich zu den Vorlaufzeiten sind sogenannten Einfahrzeiten zu berücksichtigen. Sie geben an, wie lang die jeweiligen Fahrverkehre bis zu den Konfliktpunkten benötigen.

 

Die heutige Steuerung der Lichtsignalanlage Osdorfer Landstraße/Schenefelder Straße ist so seit November 2018 in Betrieb und zeigt seitdem keine Auffälligkeiten. An dieser Anlage wurden in der Vergangenheit weder Unfälle noch Gefahrensituationen des Fuß- und Radverkehrs verzeichnet. Nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion 52 besteht an dieser Lichtsignalanlage kein akuter Handlungsbedarf, die heutigen Vorlaufzeiten zu ändern.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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