Sichere Querung der Schenefelder Landstraße Rot markierten Radfahrstreifen jetzt einrichten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021
Letzte Beratung: 23.02.2022 Verkehrsausschuss Ö 8
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2021 anliegende Drucksache 21-2528.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 07.01.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu Ziffer 1 wurde darauf hingewiesen, dass das zuständige Bezirksamt selbst für die Roteinfärbung zuständig ist und diese aus den Rahmenzuweisungen zu finanzieren sind.
Zu 2:
Eine Überprüfung hat ergeben, dass Vorläufe – also früher beginnende Grünphasen für den Fuß- und Radverkehr – bereits geschaltet und ausreichend sind. Die Querung des Fuß- und Radverkehrs ist damit an allen Zufahrten des signalisierten vierarmigen Knotenpunkts Osdorfer Landstraße/Schenefelder Straße möglich.
Die heutigen Vorlaufzeiten des Fuß- und Radverkehrs für die Querung der Furten betragen:
Querung der nördlichen Furt: 1 Sekunde
Querung der südlichen Furt: 2 Sekunden
Querung der westlichen Furt: 3 Sekunden
Querung der östlichen Furt: 3 Sekunden
Zusätzlich zu den Vorlaufzeiten sind sogenannten Einfahrzeiten zu berücksichtigen. Sie geben an, wie lang die jeweiligen Fahrverkehre bis zu den Konfliktpunkten benötigen.
Die heutige Steuerung der Lichtsignalanlage Osdorfer Landstraße/Schenefelder Straße ist so seit November 2018 in Betrieb und zeigt seitdem keine Auffälligkeiten. An dieser Anlage wurden in der Vergangenheit weder Unfälle noch Gefahrensituationen des Fuß- und Radverkehrs verzeichnet. Nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion 52 besteht an dieser Lichtsignalanlage kein akuter Handlungsbedarf, die heutigen Vorlaufzeiten zu ändern.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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