21-2694

Errichtung einer mobilen Polizeiwache an der Holstenstraße/ Bertha-von-Suttner-Park Gefahrenermittlung und -abwehr durch Polizei vor Ort Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.01.2022
17.01.2022
Ö 11.4
17.01.2022
12.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2021 anliegende Drucksache 21-2582B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 29.12.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Polizei hat den Anspruch, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger in polizeilichen Angelegenheiten sofort niedrigschwellig bei der Polizei melden. Hierfür ist die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Polizei durch die Möglichkeit der direkten telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Polizeikommissariat (PK) oder über den kostenfreien Notruf gewährleistet. In dringenden Anliegen reagiert die Polizei umgehend durch die Entsendung eines oder mehrerer Funkstreifenwagen.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des für den vom Beschluss umfassten Bereich der Holstenstraße / Bertha-von-Suttner-Park zuständigen PK 21 stehen jederzeit für Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger persönlich zur Verfügung.

 

Auf die Situation vor Ort hat das PK 21 durch eine deutliche Erhöhung der polizeilichen Präsenz reagiert. Die Anzahl der dort eingesetzten Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) des PK 21 wurde verdoppelt. Die BFS sind in dem Bereich regelmäßig präsent, nehmen die Anliegen der Anwohnerinnen sowie Anwohner auf und stehen in einem engen Kontakt zu den Gewerbetreibenden. Lageerkenntnisse und Probleme in ihrem Betreuungsgebiet werden von ihnen umgehend an das PK 21 weitergeleitet, so dass zeitnah lageorientiert agiert werden kann.

 

Mit eigenen und zusätzlichen Kräften führt das PK 21 regelmäßig lageorientierte Schwerpunkteinsätze zur Betäubungsmittelkriminalitätsbekämpfung sowohl in zivil als auch uniformiert durch. Auch die Funkstreifenwagenbesatzungen des täglichen Dienstes binden die Örtlichkeit nach freien Kapazitäten gezielt in die Streifentätigkeit mit ein und handeln entsprechend des Auftragsbefehls zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität des PK 21.

 

Die BIS spricht sich gegen die Errichtung einer mobilen Polizeiwache am Standort Holstenplatz oder Umgebung aus. Der Betrieb einer solchen Wache würde zwar die Erreichbarkeit der Polizei um einen zusätzlichen Baustein erweitern, aber an der Maßnahmenkonzeption des PK 21 nichts ändern, zu hohen Kosten führen sowie Personal binden, welches in der Folge nicht für zielgerichtete Maßnahmen in den örtlich relevanten Bereichen eingesetzt werden könnte. Eine gute Erreichbarkeit der Polizei ist über die Präsenzkräfte, die drei im näheren Umfeld befindlichen Polizeikommissariate PK 21 (Mörkenstraße), PK 15 (Spielbudenplatz) und PK 16 (Lerchenstraße) sowie den Notruf auch ohne eine mobile Wache sichergestellt.

 

Zu 2:

Das PK 21 steht im Rahmen des runden Tisches Holstenplatz regelmäßig im Kontakt mit den involvierten Institutionen, insbesondere auch dem Bezirksamt; siehe auch Bürgerschafts-Drs. 22/5676. Ferner stimmt sich das PK 21 mit der Bundespolizei bezüglich gemeinsam durchzuführender Streifen ab.

 

Bei gemeinsam erkannten Problemfeldern findet darüber hinaus eine Abstimmung des PK 21 mit den jeweiligen originär zuständigen Behörden und Ämtern statt. Das bedeutet gerade für den hier betroffenen Bereich ausdrücklich einen engen Austausch auch mit dem Bezirksamt Altona. Das konkrete Handeln vor Ort erfolgt jedoch durch die zuständigen Stellen in eigenem Ermessen und sie koordinieren ihre Maßnahmen selbständig. Bei konkreten Anlässen erfolgt zwischen den Beteiligten eine direkte Kontaktaufnahme, zum Beispiel zur Stadtreinigung bei festgestellten akuten Situationen.

 

Die Koordinierung präventiver und repressiver polizeilicher Maßnahmen obliegt insoweit der Polizei und nicht dem Bezirk. Die Polizei / das PK 21 trifft die Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen des gesetzlichen Auftrages. Die grundsätzliche Abstimmung mit anderen Beteiligten ist dabei, wie dargestellt, bereits heute gewährleistet. Die polizeiliche Kräfte- und Maßnahmenkonzeption ist in der Polizei und der Behörde für Inneres und Sport abgestimmt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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