Hamburg befindet sich im stätigen Wachstum. So werden auch in Altona viele Menschen zukünftig ein neues Zuhause finden. Dieser Umstand beeinflusst auch die besonderen Anforderungen an die Infrastruktur der Sportstätten. Viele Menschen wollen nicht nur in Altona wohnen, sondern sich hier auch bewegen und Sport treiben. Dafür werden geeignete und ausreichende Flächen sowie Räume benötigt. Es stellt sich die Frage, ob die vorhandenen und die geplanten Sportflächen aktuell ausreichen und zukunftsorientiert weiter ausreichen werden. Dieses gilt es zu analysieren, um ein Konzept für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in Altona zu erstellen.
Dazu sollte eine Bedarfsanalyse erstellt werden, in der folgende Ansätze in die Berechnungsformel einfließen sollten:
- Anzahl der Einwohner in Altona nach Altersgruppen (aktuell)
- Anzahl der Einwohner in Altona in den zukünftigen Jahren, bis vorerst 2030 (anschließend fortschreitend) (Bevölkerungsentwicklung)
- Erschließung neuer Wohnquartiere
- Anteil der Bevölkerung in Altona, welcher Sport treibt
- Auflistung der einzelnen Bezirkssportanlagen mit Möglichkeiten der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten
- Aktuelle Auslastung der einzelnen Bezirkssportanlagen
-
Aktuelle Belegung der einzelnen Bezirkssportanlagen durch die verschiedenen Vereine mit deren Bedarfen
- Aktuelle Bedarfe der Vereine, die auf Grund der aktuellen Auslastung keinerlei Berücksichtigung finden (Warteliste-Sportstättenbelegung)
- Möglichkeiten der sportlichen Betätigung im öffentlichen Raum (z.B. Bewegungsinseln) incl. aktuellen Stand und in Planung (Thema Parksport)
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
-
Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Sportbund (HSB), den örtlichen Sportvereinen und dem Hamburger Fußball-Verband ein Handlungskonzept zu erstellen, mit welchem die Sportinfrastruktur in Altona perspektivisch und bedarfsorientiert weiterentwickelt werden kann. Dabei soll der Fokus auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse und dem demographischen Wandel liegen.
-
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die erforderlichen Mittel sowie ggf. erforderliche Personalressourcen für eine externe Vergabe des unter 1. genannten Gutachtens dem Bezirksamt Altona zur Verfügung zu stellen.
-
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) werden im Nachgang zur Bestands- und Bedarfsanalyse nach § 27 BezVG gebeten, die erforderlichen Mittel für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.