21-2742

Brennpunkt Park Fiction – Sozial- und ordnungspolitische Maßnahmen gegen Partylärm und offene Drogenszene Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.02.2022
01.02.2022
01.02.2022
Ö 12.8
27.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2021 anliegende Drucksache 21-2580B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 04.01.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Die an die BUKEA gerichtete Aufforderung der Bezirksversammlung Altona, in Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die öffentliche Toilette im Antonipark – „Park Fiktion“ – künftig zweimal täglich reinigen zu lassen, behandelt die BUKEA als Empfehlung i.S.d. § 27 BezVG.

 

Die Betriebsausgaben für öffentliche Toiletten sind u.a. von Nutzungsfrequenzen und -verhalten und daraus folgenden laufenden oder einzelfallbezogenen Reinigungs- bzw. Reparaturbedarfen abhängig. Die der BUKEA für den Betrieb und die Unterhaltung der öffentlichen Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind vollständig gebunden.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht möglich, zusätzliche Ermächtigungen zu generieren. Eine Erhöhung von Reinigungsfrequenzen müsste daher immer mit Kostenreduzierungen an anderen Standorten einhergehen.

 

Seitens der SRH und der BUKEA konnte – gestützt auf die Erkenntnisse aus dem gesamtstädtischen Betrieb und den Ergebnissen der Qualitätskontrollen –  kein Standort ausfindig gemacht werden, an dem die Reinigungsfrequenz zum jetzigen Zeitpunkt zugunsten der öffentlichen Toilette im Antonipark reduziert werden könnte.

 

Eine Erhöhung der regelmäßigen Reinigungsfrequenz ist daher nicht möglich. Die BUKEA und die SRH werden aber im Rahmen der Steuerung des hamburgweiten Betriebes der öffentlichen Toiletten auch die weiteren Entwicklungen am Standort Antonipark beobachten.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 12.01.2022 zu Ziffer 2 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:

 

Viele Menschen konsumieren Rauschmittel. Neben legalen Drogen, wie Alkohol oder Tabak, werden auch verbotene Substanzen, wie Heroin, Kokain und weitere, konsumiert. Der regelmäßige Konsum kann gravierende Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit der Betroffenen hervorrufen.

 

Um dem entgegenzuwirken, hält die Fachbehörde eine Vielzahl von Angeboten vor, die den suchtmittelabhängigen Menschen Hilfe und Unterstützung anbieten, um ihre Suchtkrankheit zu überwinden. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das betroffene Personen in Anspruch nehmen können, die ihren Konsum verändern wollen. Um die Inanspruchnahme zu erleichtern, setzt Hamburg auf einen niedrigschwelligen Zugang zum Suchthilfesystem.

 

Für den Bereich des Park Fiction halten sowohl die Beratungsstellen Kodrobs Altona als auch das Stay Alive und das Drob Inn am Hautbahnhof Unterstützungsangebote vor. Die Einrichtungen haben den Auftrag, sich mit weiteren Institutionen in ihrem regionalen Zuständigkeitsbereich zu vernetzen und bei Bedarf suchtgefährdete und -erkrankte Menschen aufzusuchen und an die Beratungsstellen heranzuführen, um einen ausstiegsorientierten Hilfeprozess aufgleisen zu können Regelmäßige aufsuchende Arbeit im Einzugsgebiet von St. Pauli führen insbesondere Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter des Stay Alive (Stay Alive Mobil) durch.

 

Den vor Ort im Park Fiction tätigen Institutionen, insbesondere der Polizei, sind die Einrichtungen bekannt, so dass auf diese Hilfeangebote verwiesen wird.

 

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Anbindung von Drogenabhängigen an das Hilfesystem grundsätzlich gelingt. Es zeigt sich aber auch, dass sich Drogenkonsumierende an wechselnden Orten im öffentlichen Raum aufhalten, die aus Sicht der Konsumierenden attraktiv erscheinen, und Straßensozialarbeit dann an ihre Grenzen stößt, wenn seitens der Drogenkonsumierenden kein Interesse besteht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Annahme der Hilfeangebote ist  freiwillig.

 

Ein Bedarf an zusätzlicher Straßensozialarbeit wird derzeit nicht gesehen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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