21-2527.1

Ergänzungen zur 1. Verschickung des Bebauungsplans Rissen 45/ Sülldorf 22 "Suurheid" Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 8.8

Sachverhalt

Die 1. Verschickung Bebauungsplan Rissen 45/ Sülldorf 22 „Suurheid“ ist uns am 01.11.2021 im Verkehrsausschuss Altona vorgestellt worden. Die Aufteilung des Straßenraums und die Wegeführung sind grundsätzlich gut geplant. Es gibt aber Bereiche, welche nachgebessert werden müssen:

 

Dazu gehört u. a. die geplante Sperrung der Planstraße 1 in Richtung Suurheid. Die Sperrung sollte erst erfolgen, wenn der Übergang Sieversstücken besser gesichert ist. Es ist zu erwarten, dass die Wohnbebauung schneller als die Brücke Sieverstücken fertig gestellt wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Planstraße zur Entlastung vom Übergang Sieversstücken offengehalten werden. Dieses Vorgehen steht nicht im Wiederspruch zu den Bürgerverträgen. Weiterhin soll zur Sicherung des Bahnübergangs auf der Straße Sieversstücken in ganzer Länge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h angeordnet werden. Außerdem erscheint die Anzahl der Fahrradbügel zu gering gewählt. Da uns nicht genau berichtet werden konnte, wie viele Häuser mit Keller ausgestattet werden, erscheinen uns 13 Fahrradbügel, in Anbetracht der bereits fertiggestellten Häuser, als zu wenig.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung, Folgendes zu beschließen (Ziffer 2-4 einstimmig, Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP):

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert, in Absprache mit der SAGA als Baulastträger, die Planstraße 1 in Richtung Suurheid mindestens so lange für den motorisierten Verkehr offen zu halten, bis eine Lösung am Übergang Sieversstücken umgesetzt wurde.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert, mit der SAGA als Baulastträger in Kontakt zu treten, um zu erreichen, dass deutlich mehr Fahrradbügel im Gebiet angebracht werden können, auch für Lastenfahrräder.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, Hamburg Verkehrsanlagen GmbH zu bitten, die Beleuchtung der Fußwege an der Straße Sieversstücken zu überprüfen. Besonders die Strecke hinter den Bäumen. Ggf. ist eine Beleuchtung direkt am Fußweg anzubringen.

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird nach § 27 BezVG gebeten, im gesamten Streckenverlauf der Straße Sieversstücken Tempo 30 anzuordnen, um die Sicherheit am Bahnübergang zu erhöhen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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