Altbauvilla Bahrenfelder Marktplatz 17 in Hamburg-Bahrenfeld Auskunftsersuchen von Patrick Müller-Constantin, Thomas Adrian, Gregor Werner, Henrik Strate, Oliver Schmidt, Ute Naujokat, Sabine Köster, Andreas Bernau, Mithat Capar, Dennis Mielke und Julian Glau (alle SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 08.02.2022 Bauausschuss Ö 1.2
Direkt neben der Autobahnabfahrt Hamburg Bahrenfeld an der Belegenheit Bahrenfelder Marktplatz 17 befindet sich eine historisch wertvolle Backsteinvilla. Die Villa ist seit vielen Jahren ungenutzt und steht leer. Sie wird in der Liste der Bahrenfelder Kulturdenkmäler unter der Projekt ID 18316 geführt. Hinter diesem markanten Bau beginnt der Goldschmidtpark.
Aufgrund des Leerstands und des mangelhaften baulichen Zustands dieses Gebäudes gab es zahlreiche Initiativen aus der Bezirkspolitik. Es wurde im Sommer dieses Jahres beschlossen zu prüfen, ob zukünftig eine kulturelle, stadtteilbezogene Nutzung der Altbauvilla möglich ist. Dazu sollte Kontakt zum städtischen Eigentümer SAGA aufgenommen werden und mit diesem in den Dialog getreten werden. Die Antwort der Eigentümerin war in Anbetracht des beschriebenen Zustands des Bauwerks erstaunlich. Das Gebäude soll langfristig durch die DEGES, im Rahmen des Baus des Autobahndeckels der A7, als Bürogebäude genutzt werden und ist an die DEGES verpachtet.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die zuständige Fachbehörde um Auskunft zu folgenden Fragen:
2.1. Durch wen werden diese Maßnahmen durchgeführt?
2.2. Bis wann wird die Umsetzung möglicher Maßnahmen dauern?
2.3. Wie sind diese Maßnahmen rechtlich in ihrer Durchführung abgesichert?
2.4. Welche Räume werden im Inneren des Gebäudes saniert, bzw. instandgesetzt?
2.5. Welche Teile der Außenanlage und der Nebengebäude werden saniert, bzw. instandgesetzt?
2.6. Sind durch die neue Nutzung der DEGES Veränderungen, bzw. Umplanungen zusätzlich zu den Maßnahmen aus den obigen Fragen bei der Liegenschaft geplant?
2.7. Welche Teile der Liegenschaft werden durch die DEGES genutzt werden?
4.1. Wie und wann ist die Rückgabe an die Stadt oder den Eigentümer, bzw. der SAGA, vereinbart?
4.2. Welche Pläne oder Absichten seitens der SAGA oder der Stadt gibt es für die Liegenschaft nach Ablauf der Nutzung durch die DEGES?
4.3. Wem obliegt die Verwaltung der Liegenschaft. Sowohl im jetzigen Zeitraum als auch nach der Nutzung durch die DEGES?
4.4. Wer ist Eigentümer der Liegenschaft? Diese Frage bezieht sich ebenfalls auf den jetzigen Zeitraum, sowie auf die Zeit nach der Nutzung durch die DEGES.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im Gegensatz zu den Ausführungen in der Einleitung des Auskunftsersuchens ist zwischen der SAGA und DEGES noch kein Pachtvertrag abgeschlossen worden, demzufolge gibt es auch noch keine Übernahme des Gebäudes durch DEGES. Die SAGA befindet sich vielmehr noch in Vertragsverhandlungen mit DEGES hinsichtlich einer längerfristigen Verpachtung des hier in Rede stehenden Grundstücks einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes. Die in den Fragen aufgeworfenen Themen sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen mit DEGES und können derzeit daher nicht beantwortet werden.
Zu 4:
Der Bau des Autobahndeckels hat, abgesehen von den Nutzungseinschränkungen durch die Inanspruchnahme während der Bauzeit, keinen direkten Einfluss auf das Gebäude bzw. auf das Grundstück. Größe und Zuschnitt bleiben unverändert. Es werden lediglich unterirdisch Anker für den Autobahndeckel in den Boden eingebracht.
Der Flächennutzungsplan wird aktuell geändert und soll künftig für das entsprechende Grundstück eine Wohnbaufläche darstellen (Stand Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Bislang war das Grundstück als Grünfläche dargestellt.
Zu 4.1:
Hierzu sind bislang keine Vereinbarungen getroffen worden.
Zu 4.2:
Hierzu gibt es aktuell keine konkreten Planungen.
Zu 4.3:
Die Verwaltung obliegt der SAGA als Eigentümerin. Anderweitige Planungen für die Zukunft gibt es derzeit nicht.
Zu 4.4:
Eigentümer ist die SAGA. Anderweitige Planungen für die Zukunft gibt es derzeit nicht.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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