21-2588.1

Schulflächen in Lurup dauerhaft sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.02.2022
07.02.2022
Ö 10.2
02.02.2022
27.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 anliegende Drucksache 21-2367B beschlossen.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 19.11.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Aufgrund der Geburtenraten in der Schulplanungsregion 5 (Lurup und Osdorfer Born) wird perspektivisch von einer Steigerung der jährlichen Einschulungen ausgegangen. Die geplanten Wohnungsbaumaßnahmen verteilen sich über die ganze Region. Insgesamt beträgt der Schülerzuwachs an Grundschulen mittel- bis langfristig rund 15 %. Aufgrund der Größe und Verteilung der einzelnen Wohnungsbauvorhaben wird der zusätzliche Raumbedarf in den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung vorhandener Raumreserven im Rahmen der jährlichen Schwankungen aufzufangen sein.

 

Die BSB hat in der Region Lurup und Osdorfer Born den Ausbau der dortigen sechs Grundschulen auf insgesamt 26 Züge geplant. Aufgrund der voraussichtlichen Einschulungen in diesem Bereich und Raumreserven an einzelnen Schulen wird die Versorgung im derzeitigen Bestand gewährleistet.

In Lurup wird die Grundschule Franzosenkoppel von einer dreizügigen zu einer vierzügigen Schule ausgebaut. Die Grundschule Luruper Hauptstraße wird am gemeinsamen Standort mit der Stadtteilschule Lurup von einer zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut. Die Grundschule Schule Langbargheide ist bereits vierzügig, die Grundschule Fridtjof-Nansen-Schule mit den Standorten Fahrenort und Swattenweg sechseinhalbzügig.

Am Osdorfer Born wird die Grundschule Schule Kroonhorst von drei Zügen auf dreieinhalb bzw. vier Züge ausgebaut. Die Schule Barlsheide wird von einer vierzügigen zu einer fünfzügigen Grundschule ausgebaut.

Siehe hierzu auch der Schulentwicklungsplan, https://www.hamburg.de/contentblob/12985564/3255f838a6dae1aad14d8b12a08779fb/data/sepl-2019-endfassung).pdf.

 

Im April 2021 wurde der Sozialindex der Hamburger Schulen aktualisiert.

Dieser beschreibt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die durch verschiedene soziale und kulturelle Zusammensetzungen der jeweiligen Schülerschaft bedingt sind. Die BSB stärkt gezielt Schulen, deren Schülerinnen und Schüler besondere Unterstützung brauchen. Mit dem

Instrument des Sozialindex werden Schulen in besonderen sozialen Lagen mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. So bekommen Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen in Hamburg bis zu 50 % mehr Personal.

Für die Region Lurup und Osdorfer Born haben sich folgende Veränderungen ergeben:

Die Sozialindizes der Grundschule Franzosenkoppel, der Grundschule Luruper Hauptstraße und der Fridtjof-Nansen-Schule werden jeweils von 3 auf 2 herabgesenkt.

Die Sozialindizes der Schulen Langbargheide, Kroonhorst und Barlsheide bleiben unverändert bei 1.

 

Zu 1:

Der Standort Veermoor wird auch weiterhin als Schulstandort genutzt werden. So werden der Grundschule Franzosenkoppel nach dem Auszug der Stadtteilschule Lurup dauerhaft Räume des angrenzenden Schulstandorts Veermoor zur Verfügung gestellt.

Eine ursprünglich angedachte Überplanung des Standortes Veermoor für Wohnungsbau ist damit obsolet.

Der Standort Vorhornweg ist im Zusammenhang mit der Verlagerung des Stadions als Ausgleichsfläche für verlorengegangene Grünflächen am Volkspark vorgesehen. Als dauerhafter Schulstandort ist der Vorhornweg ungeeignet, da dieser von einer Hochspannungsleitung gequert wird. 2012 hat das Bezirksamt Altona die ursprüngliche Planung, an dieser Stelle die Stadtteilschule Lurup neu zu errichten, abgelehnt. Solange hier eine überirdische Stromleitung verläuft, steht der Standort für eine Schulnutzung nicht mehr zur Verfügung, da bei einem notwendigen Neubau der bisherige Bestandsschutz entfällt.

 

Zu 2-4:

Die vorhandenen Kapazitäten und die geplanten Erweiterungen in der Region werden auch durch die Anpassung der Klassengrößen in Folge der Veränderung der Sozialindizes der Luruper Schulen Grundschule Franzosenkoppel, Grundschule Luruper Hauptstraße und Fridtjof-Nansen-Schule ausreichen werden. In der Region Osdorfer Born bleiben die Klassengrößen aufgrund der gleichbleibenden Einstufung des Sozialindex unverändert.

 

Die BSB hat den Ausbau von sechs Grundschulen in der Region Lurup und Osdorfer Born auf insgesamt 26 Züge geplant. Zudem ist an den bestehenden Standorten bei Bedarf eine weitere Erhöhung der Zügigkeit möglich.

 

Daher besteht aktuell kein Bedarf für eine zusätzliche Grundschule in der Region Lurup und Osdorfer Born.

 

Die BSB hat den erwarteten Bevölkerungszuwachs aufgrund der Planungen der Science-City-Bahrenfeld im Schulentwicklungsplan und in der behördenübergreifenden Planung der Science-City bereits berücksichtigt. So plant die BSB in der an Lurup angrenzenden Region am Volkspark einen zusätzlichen Grundschulstandort, die Grundschule Volkspark. Aufgrund der fortschreitenden Planungen der Science City ist die Region am Volkspark inzwischen Science-City-Bahrenfeld umbenannt.

So wird im Schulentwicklungsplan die Neugründung der Grundschule Volkspark in der Schulplanungsregion 4 aufgeführt.

 

Ungeachtet dessen wird die BSB, wenn vom Bezirksamt Altona eine weitere alternative Fläche für eine Schulneugründung in Lurup benannt wird, dies entsprechend prüfen.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird dann den zuständigen Dienststellen und Ausschüssen der Bezirksversammlung Altona mitgeteilt und ggf. in einer regionalen Bildungskonferenz für Lurup erörtert werden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 14.01.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Sofern weitere Schulkapazitäten im Stadtteil Lurup erforderlich werden, könnte die BSB zunächst Ergänzungsbauten an bestehenden Grundschulstandorten prüfen. Außerdem stünden auch weitere Schulgrundstücke zur Verfügung: Gut geeignet erscheint hierfür das Grundstück Böttcherkamp 144-146 (auch unter Beachtung der Abstände zur 110kV-Freileitung), vorausgesetzt die vorhandenen Schul-/Bildungsnutzungen werden neu geordnet. Alternativ könnte auch das Grundstück Böttcherkamp 185 erneut geprüft werden. 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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