Es werden keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vorgetragen. Die Tagesordnung wird festgestellt.
Der Antrag wird erneut für die Tagesordnung der Bezirksversammlung angemeldet.
Der Antrag wird vertagt, weil Herr Queckenstedt urlaubsbedingt nicht anwesend ist. Der Hauptausschuss erklärt sich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Die Drucksache verbleibt bis zur Umsetzung im Ausschuss.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Süderelbe.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Süderelbe.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung. Die weitere Behandlung soll vorerst im Hauptausschuss erfolgen.
CDU, DIE LINKE und Volt treten dem Antrag bei. Mit der vorgenannten Änderung beschließt der Hauptausschuss den Antrag einstimmig (bei Enthaltung AfD) und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft und Jugendhilfeausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich (gegen AfD) für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Siehe Ausführungen zu TOP 7.1., Drucksache 22-0519.
Herr Trispel informiert ergänzend über die mit heutigem Datum an die Fraktionen per E-Mail versandte Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 25.03.2025 betreffend Drucksache 22-0519 Keine weiteren Planungen zum Rückbau der B73.
Er habe den vorgenannten Beschluss gemäß § 22 Abs. 2 BezVG heute beanstandet, weil er der Senatsentscheidung widerspreche. Der Beschluss stehe im Widerspruch zur Magistralenplanung.Die Sache wurde vom Bezirksamt rechtlich geprüft und auch mit der zuständigen Fachbehörde abgestimmt.
Zum Verfahren teilt er mit, Bezirksversammlung habe innerhalb der nächsten beiden Sitzungen (spätestens 2 Monate nach der heutigen Beanstandung) Gelegenheit, diesen Beschluss zu revidieren. Sofern die BV an dem Beschluss festhalte, würde die Sache dem Senat vorgelegt werden. Er überreicht dem Vorsitzenden der BV ein unterschriebenes Exemplar in Papierform.
Er Bliefernicht merkt an, er könne die Begründung zur Beanstandung nicht nachvollziehen. Die grundsätzliche Entscheidung, die Bevölkerung vor so viel Verkehr zu schützen, sei nach seiner Auffassung eindeutig rübergekommen und davon wolle die CDU-Fraktion auch nicht abweichen. Es gehe in diesem Antrag nur darum, dass die vierspurige Straße, wie jetzt vorhanden, solange dortbleibe, wie die A26 Ost nicht freigegeben sei. Er nehme die Beanstandung zur Kenntnis und werde in der BV im Mai entscheiden, wie sich die CDU-Fraktion dazu verhalten möchte.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Trispel berichtet, im gestrigen Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) habe es einige Irritationen zum Thema Unterhaltsvorschuss gegeben. Zum Sachverhalt teilt er mit, es gebe derzeit zwei Anhörungsverfahren. Zum einen sei ein Senatsdrucksachenentwurf im Umlauf (Entwurf zur Änderung einer Zuständigkeitsanordnung), der vorsehe, dass die Zuständigkeit für das Unterhaltsvorschussgesetz am 1. Mai 2025 in Wandsbek gebündelt werden solle. Der SDrsE sei am 20. März eingegangen und habe eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. April 2025. Das bedeute, die Frist für eine Anhörung der BV ende in 2 Tagen und der Senat werde am 22.04.2025 darüber entscheiden.
Parallel laufe das Anhörungsverfahren nach § 26 BezVG, zu dem die Fraktionen ein Musteranschreiben erhalten hätten. Dies sei ein gesondertes Anhörungsverfahren und der Paragraph 26 habe keine Anhörungsfrist.
Im Ergebnis werde der Senat am 22.04.2025 über die Zuständigkeitsänderung entscheiden. Die Fraktionen könnten aber im Rahmen des weitergehenden Prozesses zur Zusammenführung der Unterhaltsvorschussdienststellen in Wandsbek Einfluss nehmen, denn das dafür eingerichtete Projekt laufe noch 1 ½ Jahre weiter, nämlich bis Ende 2026. Im Laufe des Jahres 2026 sollen die Dienststellen in Wandsbek zusammengeführt werden, aber es solle eine Ansprechpartnerfunktion vor Ort sichergestellt werden.
Leider habe das zuständige Bezirksamt Wandsbek es nicht geschafft, im April Referenten in alle Fachausschüsse der jeweiligen Bezirksversammlungen zu entsenden. Aber in der Mai-Sitzung des SIGI werde ein Referent zum Thema berichten.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Es werden keine Themen angesprochen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.