Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Ruhenden Verkehr im nördlichen Bereich des Bahnhofs Neugraben ordnen
Obwohl im P+R Parkhaus des Bahnhofs Neugraben ausreichend Parkraum zur Verfügung steht,
wird die Straße Königswiesen im Vogelkamp, von Nutzern des ÖPNV, als Langzeitparkplatz missbraucht. Dieses geschieht auf dem Nordteil der Fahrbahn, fast auf der gesamten Länge zwischen „Am Johannisland“ und „Weidegrasweg“. Dieser Umstand führt schon heute dazu, dass Begegnugsverkehr nicht möglich ist. Dadurch können Busse z.B. der Linie 140 ihren Fahrplan häufig nicht einhalten oder werden im Bereich der Wohnbebauung durch entgegenkommende Fahrzeuge so zum Ausweichen gezwungen, dass sie bis fast an die Haustüren der Häuser ranfahren müssen, um Unfälle zu vermeiden.Wenn in Kürze der Baubeginn beim B-Plan N-F75 ansteht, ist mit zusätzlichem Baustellenverkehr zu rechnen. Damit wird auch für den die Straße Königswiesen kreuzenden Fußverkehr, die Verkehrssituation unerträglich.
Die IBA und PK47 werden gebeten, den ruhenden Verkehr im nördlichen Teil des Bahnhofs Neugraben so zu ordnen, dass eine für alle Betroffenen (Anwohner, Fußgänger und Autofahrer) erträgliche Verkehrssituation entsteht. Eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs in das Wohngebiet Vogelkamp und auf die Parkplätze des BGZ ist unbedingt zu verhindern.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
19.03.2025
Die Behörde für Inneres und Sport(PK47) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Das Planungsgebiet NF 65 "Vogelkamp Neugraben" ist ein im Bau befindliches Wohnquartier mit insgesamt 4 Bauabschnitten, welches in der verantwortlichen Betreuung durch die IBA Hamburg GmbH realisiert werden soll.
Mit Beginn der Baumaßnahmen für das erste Einfamilienhaus der Familie D. in der Straße „An den Wiesen“ wurde das Baugebiet 2009 eingerichtet.
Die Bauabschnitte 1 und 2 sind bereits fertig gestellt und auch teilweise gewidmet;
Bauabschnitte 3 und 4 befinden sich in der Bauausführung.
Die weiterhin im Bau befindliche Straße Königswiesen wird von Kraftfahrzeugführern zum Parken genutzt.
Das Straßenverkehrsrecht als ein sachlich begrenztes Ordnungsrecht, betrifft das Verkehrsgeschehen als solches. Es setzt an der straßenrechtlichen Widmung an und soll insbesondere den spezifischen Gefahren des Straßenverkehrs begegnen und die Verkehrsausübung (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) regeln.
Im Neubaugebiet NF65 stellt der ungewidmete Teil eine sich ständig verändernde Großbaustelle mit mannigfaltigen Baufeldern dar. So auch die Straße Königswiesen, welche sich weiter im Bau befindet.
An Ermanglung notwendiger baulicher Voraussetzungen für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (z.B. Straßenrandbegrenzungen, abgesenkte Bordsteine, etc.) werden rechtliche Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs durch die Polizei jedoch derzeit unmöglich und können erst nach weiterem Baufortschritt erfolgen.
Die Polizei darf derzeit in der Straße Königswiesen verkehrsrechtlich keine Anordnungen zur Regelung des ruhenden Verkehrs treffen.
Eine Regelung des ruhenden Verkehrs innerhalb der Großbaustelle ist nur über Maßnahmen der IBA Hamburg GmbH möglich.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.