Anwort Anfrage SPD betr. Beschulung von Geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.11
Im Bezirk Harburg leben rund 5000 Geflüchtete in Notunterkünften,
Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften, sind also öffentlich untergebracht.
Darunter befinden sich viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. Hieraus ergibt sich
nicht nur die humane Pflicht diese Menschen aufzunehmen und ihnen Schutz zu bieten,
sondern ihnen auch Zugang zur Bildung zu gewähren. Das Recht auf Bildung ist ein
Menschenrecht und ist unter anderem im Art. 2 Abs. 1 GG verankert. Dazu muss die
Behörde für Schule und Berufsbildung Kapazitäten zur Verfügung stellen. In Hamburg
gibt es Internationale Vorbereitungsklassen in verschiedenen Jahrgängen und
Basisklassen, für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht alphabetisiert sind. In diesen
Klassen werden sowohl geflüchtete Schülerinnen und Schüler, als auch regulär
eingewanderte Schülerinnen und Schüler beschult.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele IVK und Basisklassen gibt es im aktuellen Schuljahr im Bezirk? An welchen
Schulen werden sie angeboten? Wie viele Plätze gibt es in den Klassen und wie hoch
ist die aktuelle Auslastung?
2. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Schülerinnen und Schülern nach Ankunft in
einer Aufnahmeeinrichtung im Bezirk Harburg schulisch versorgt werden?
3. Geflüchtete werden sehr häufig kurzfristig durch Transfers in andere Unterkünfte, auch
außerhalb des Bezirkes, verlegt. Wie hoch ist der Anteil von Schülerinnen und
Ausdruck vom: 04.02.2025 13:30:21, Seite: 2/2
Schülern, die im Bezirk Harburg beschult werden, aber in anderen Bezirken
untergebracht sind?
4. Wie erfolgt sie Kapazitätsplanung von IVK und Basisklassen? Wie wird der Tatsache
Rechnung getragen, dass neben der Gruppe der Geflüchteten ja auch regulär
Menschen als Arbeits- und Fachkräfte mit ihren Familien nach Deutschland einwandern
(sollen)?
5. Welche Unterstützung und Hilfe erhalten Schulen bei der Durchführung von IVK und
Basisklassen?
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