22-0525.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Wohnen im Schaufenster - Zweckentfremdete Nutzung von Gewerbeflächen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.19

Sachverhalt

In zwei Gewerbeflächen - in der Bremer Straße/Ecke Baererstraße (ehemaliger Friseursalon) sowie Bremer Straße/Hastedtplatz (ehemalige Kindertagesstätte BremerKids) - brennt regelmäßig bis spätabends Licht und Personen gehen ein und aus.

Umbaumaßnahmen für eine Nutzung als Wohnraum sind äerlich am Gebäude nicht zu erkennen. Die Schaufensterflächen des ehemaligen Friseursalons sind provisorisch blickdicht zugeklebt worden.

Wir nehmen dies zum Anlass, die Bezirksverwaltung um Beantwortung folgender Fragen zu bitten:

1. Wie sind die beiden oben genannten Gewerbeflächen derzeit ausgewiesen (Gewerbe oder umgewidmet in Wohnraum?)

2. Wird eine unberechtigte Nutzung von Gewerbeflächen als Wohnraum in Harburg grundsätzlich verfolgt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist eine Häufung von Nutzungsänderungen zu Wohnraum bzw. Anfragen hierzu in Harburg festzustellen?

4. Gibt es seitens des Bezirksamtes Überlegungen oder bereits Maßnahmen, die Umwandlung leerstehender Geschäftsräume im Erdgeschoss von Wohnhäusern im Bezirk Harburg in Wohnungen zu vereinfachen, um mit wenig Aufwand und zeitnah weiteren Wohnraum schaffen zu können?

Hamburg, am 06.03.2025

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.04.2025
Ö 5.19
Lokalisation Beta

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