21-1892.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Versenkte E-Scooter orten und bergen!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Die inzwischen weit verbreiteten elektrischen Tretroller, auch E-Roller oder E-Scooter genannt, die vor allem in Großstädten auf der Straße herumstehen und gegen Leihgebühr genutzt werden können, stellen nicht nur eine bequeme Fortbewegungsmöglichkeit dar, sondern können zum Ärgernis werden. Mittlerweile gibt es rund 7000 E-Scooter in Hamburg.

Ein großes internationales Problem mit den in Großstädten überall herumstehenden E-Scootern ist: Sie werden oft mutwillig in Gewässer geworfen. So wurde kürzlich in Köln festgestellt, dass im Rhein mittlerweile Hunderte E-Scooter „entsorgt“ wurden. Auch in Paris und Marseille ist es besonders extrem, auch hier werden massenweise E-Scooter in die Seine bzw. ins Meer geworfen. Liegen E-Scooter jedoch länger im Wasser, gibt es ein Umweltproblem: Der eingebaute Lithium-Ionen-Akku korrodiert, es können Stoffe wie giftiges Kobalt, Nickel, Kupfer und verschiedene Säuren austreten.

Durch die eingebaute App ist es der Verleihfirma möglich, die einzelnen Roller zu orten. Auf diese Weise lässt sich nachvollziehen, an welcher Stelle ein Roller im Wasser liegt.

In der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der DIE LINKE-Fraktion teilte die Verwaltung mit: „Das Bezirksamt hat keine Kenntnis von Auswertungen der Verleihfirmen oder anderen Quellen, aufgrund derer anzunehmen ist, dass in Harburger Gewässern E-Roller liegen.“ Dass es im Bezirk Harburg, in dem sich einige Gewässer befinden, wie z. B. die Außenmühle und der Seevekanal, und der zudem an der Elbe liegt, niemals vorkommt, dass ein Elektroroller ins Wasser geworfen wird, ist äußerst unwahrscheinlich und kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollte das Bezirksamt Kontakt mit den im Bezirk tätigen Verleihfirmen aufnehmen, um über im Wasser liegende E-Scooter informiert zu sein.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge das Bezirksamt auffordern, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um zu erreichen, dass diese mit den in Hamburg tätigen Verleihern von E-Scootern Kontakt aufnimmt und diese auffordert, dass sie unverzüglich Meldung erstatten mögen, wenn der Verdacht besteht, dass E-Scooter in einem Gewässer der Stadt liegen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

05.03.2025

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Die zur Stellungnahme vorliegende Drs. 21-1892 erreichte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 31. Januar 2025.

Aktuell werden ca. 19.000 E-Scooter von insgesamt vier Sharing-Anbietern in Hamburg zur Entleihe angeboten: Bolt, Dott (ehemals TIER), Lime und Voi.

Für die Bergung von E-Scootern in Hamburgs Gewässern sind die Sharing-Anbieter eigenverantwortlich zuständig. In der Regel bergen die Anbieter ihre Fahrzeuge selbst. Durch die Berührung mit Wasser setzt das GPS-Signal bei Sharing-E-Scootern nach einer gewissen Zeit (anbieterseitig nicht genau bestimmbar) aus; im Wasser befindliche Fahrzeuge können daher nicht geortet werden.

Die Sharing-Anbieter überprüfen jedoch regelmäßig ihre Fahrzeugflotte auf Vollständigkeit. Sofern Sharing-E-Scooter vermisst werden und der zuletzt übermittelte Abstellort sich in Nähe von Gewässern befindet, erfolgt eine Sichtkontrolle vor Ort. Ggf. wird in der Folge eine Bergungsaktion für den vermissten E-Scooter durch die Anbieterfirma eingeleitet.

Für den Fall, dass den Anbietern selbst keine Bergung möglich ist, hat die BVM eine Kontaktliste aller zuständigen Stellen für Hamburger Gewässer zur Verfügung gestellt. Die Anbieter sind angehalten, sich selbständig ggf. dort zu melden und um Unterstützung bei der Bergung zu bitten.

Beim nächsten Runden Tisch „E-Scooter“ im März wird die BVM das Thema erneut mit den Sharing-Anbietern ansprechen mit dem erneuten Hinweis, sich unverzüglich an die zuständigen Stellen zu wenden, sofern der Verdacht besteht, dass sich ein E-Scooter in einem Hamburger Gewässer befindet, der nicht von ihnen allein beseitigt werden kann.

gez. Böhm

f.d.R. Riechers

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