Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: E-Roller in Harburger Gewässern?
Letzte Beratung: 12.10.2021 Hauptausschuss Ö 1.6
Mittlerweile gibt es ein internationales Problem mit den in Großstädten überall herumstehenden E-Rollern: Sie werden oft mutwillig in Gewässer geworfen. So wurde kürzlich in Köln festgestellt, dass im Rhein mittlerweile Hunderte E-Roller „entsorgt“ wurden. Auch in Paris und Marseille ist es besonders extrem, auch hier werden massenweise E-Roller in die Seine bzw. ins Meer geworfen.
Liegen E-Roller jedoch länger im Wasser, gibt es ein Umweltproblem: Der eingebaute Lithiumakku korrodiert und gibt umwelt- und wassergefährdende Substanzen frei.
Ein Vorteil ist, dass die Verleihfirma durch die eingebaute App die einzelnen Roller orten kann. Auf diese Weise lässt sich auch nachvollziehen, an welcher Stelle ein Roller ins Wasser geworfen wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnis von Auswertungen der Verleihfirmen oder anderen Quellen, aufgrund derer anzunehmen ist, dass in Gewässern im Bezirk Harburg E-Roller liegen? Wenn ja, wie viele sind es?
2. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnis von E-Rollern, die in Gewässern im Bezirk Harburg geborgen wurden? Wenn ja, wie viele waren es?
3. Gibt es Planungen, in den Gewässern des Bezirks Harburg liegende E-Roller gezielt zu bergen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 28.09.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-1656) wie folgt.
Das Bezirksamt hat keine Kenntnis von Auswertungen der Verleihfirmen oder anderen Quellen, aufgrund derer anzunehmen ist, dass in Harburger Gewässern E-Roller liegen.
Die Verträge zur Nutzung des öffentlichen Raumes durch die
Vermieter der E-Roller werden durch die BVM geschlossen.
Dem Bezirksamt ist kein Fall bekannt, bei dem ein E-Roller in einem von der Harburger Wasserwirtschaft betreuten Gewässer lag und geborgen werden musste.
3. Gibt es Planungen, in den Gewässern des Bezirks Harburg liegende E-Roller gezielt zu bergen?
Nein. S. Antwort zu Frage 2.
Fredenhagen
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