21-1892

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Versenkte E-Scooter orten und bergen!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.01.2022
Sachverhalt

Die inzwischen weit verbreiteten elektrischen Tretroller, auch E-Roller oder E-Scooter genannt, die vor allem in Großstädten auf der Straße herumstehen und gegen Leihgebühr genutzt werden können, stellen nicht nur eine bequeme Fortbewegungsmöglichkeit dar, sondern können zum Ärgernis werden. Mittlerweile gibt es rund 7000 E-Scooter in Hamburg.

Ein großes internationales Problem mit den in Großstädten überall herumstehenden E-Scootern ist: Sie werden oft mutwillig in Gewässer geworfen. So wurde kürzlich in Köln festgestellt, dass im Rhein mittlerweile Hunderte E-Scooter „entsorgt“ wurden. Auch in Paris und Marseille ist es    besonders extrem, auch hier werden massenweise E-Scooter in die Seine bzw. ins Meer geworfen. Liegen E-Scooter jedoch länger im Wasser, gibt es ein Umweltproblem: Der eingebaute Lithium-Ionen-Akku korrodiert, es können Stoffe wie giftiges Kobalt, Nickel, Kupfer und verschiedene Säuren austreten.

Durch die eingebaute App ist es der Verleihfirma möglich, die einzelnen Roller zu orten. Auf diese Weise lässt sich nachvollziehen, an welcher Stelle ein Roller im Wasser liegt.

In der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der DIE LINKE-Fraktion teilte die Verwaltung mit: „Das Bezirksamt hat keine Kenntnis von Auswertungen der Verleihfirmen oder anderen Quellen, aufgrund derer anzunehmen ist, dass in Harburger Gewässern E-Roller liegen.“ Dass es im Bezirk Harburg, in dem sich einige Gewässer befinden, wie z. B. die Außenmühle und der Seevekanal, und der zudem an der Elbe liegt, niemals vorkommt, dass ein Elektroroller ins Wasser geworfen wird, ist äußerst unwahrscheinlich und kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollte das Bezirksamt Kontakt mit den im Bezirk tätigen Verleihfirmen aufnehmen, um über im Wasser liegende E-Scooter informiert zu sein.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge das Bezirksamt auffordern, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um zu erreichen, dass diese mit den in Hamburg tätigen Verleihern von E-Scootern Kontakt aufnimmt und diese auffordert, dass sie unverzüglich Meldung erstatten mögen, wenn der Verdacht besteht, dass E-Scooter in einem Gewässer der Stadt liegen.