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Regulierung und Kosten von E-Scootern bzw. E-Rollern Kleine Anfrage v. 01.11.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

E-Scooter oder E-Roller sind seit ihrer Zulassung 2019 ein konstanter Anziehungspunkt öffentlicher Erregung. Schätzungen zufolge haben die Betreiber:innen zwischen 7.000 und 9.000 E-Scooter in Hamburg aufgestellt. Befürworter:innen betrachten die E-Scooter als Mobilitätsbaustein für die Mikro- und Nahmobilität. Gegner:innen der Roller sehen sie als sozial ungerechte, unökologische, wenig nachhaltige Gefahrenquelle für den Rad- und Fußverkehr und die Umwelt. Die Bezirke Mitte und Altona versuchen die Inbeschlagnahme von Gehwegen mithilfe festgelegter Abstellflächen zu regulieren. Derweil mehren sich Anzeichen, dass die Verwaltung weitere Regulierungsbemühungen, wie etwa die Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes zur Einstufung der E-Roller als Sondernutzung, aufschiebt, bis eine neue Bundesregierung eine Reform der kommunal- und verkehrspolitischen Steuerungsmöglichkeiten für geboten hält. Die offene Mobility Data Specification für die Betreiber:innen von E-Scootern erlaubt es Kommunen, Daten zum Nutzungsverhalten von Scootern auszuwerten, etwa um öffentliche Mobilitätskonzepte weiterzuentwickeln oder um Problem- und Gefahrenstellen geographisch zu lokalisieren. Zugleich können über diese technische Spezifikation durch die Kommune aber auch bevorzugte oder verbotene Abstellflächen für Scooter definiert werden.

 


Daher fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     05.11.2021

 

  1. Gibt es im Bezirk Wandsbek festgelegte Flächen zum Abstellen der E-Scooter?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

Falls nein: Wo plant die Verwaltung die Einrichtung solcher Flächen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt plant keine Einrichtung solcher Flächen. Die Zuständigkeit für Festlegungen dieser Art für das gesamte Stadtgebiet liegt bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).

 

 

  1. Sind der Verwaltung in Wandsbek Informationen über die Gesamtzahl und die Fluktuation der E-Scooter im Bezirk bekannt?

 

Bezirksamt Wandsbek.
Nein. Siehe auch Hinweis zur Zuständigkeit bei Frage 1.

 

 

  1. Nutzt das Bezirksamt Wandsbek Daten der Scooter-Anbieter durch den offenen MDS-Protokollstandard (bspw. über die Urban Data Platform Hamburg), um Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten zu gewinnen, um Gefahren- und Problemstellen zu identifizieren oder um festgelegte Abstellflächen zu definieren? Falls nein, ist dies in Planung?

 

Bezirksamt Wandsbek.
Nein. Siehe auch Hinweis zur Zuständigkeit bei Frage 1.

 

 

  1. Wie verfährt das Bezirksamt mit E-Scootern, von deren unsachgemäßem Abstellen in Grünanlagen oder Gewässern es Kenntnis erlangt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Vorgehen wurde durch die BVM festgelegt. Näheres siehe unter

https://www.hamburg.de/bwi/verkehr-und-strassenwesen/elektro-tretroller/12739708/elektro-tretroller/

 

 

  1. Wenn E-Scooter geborgen werden, wer übernimmt die Kosten der Bergung und Entsorgung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Kosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg. Das (weitere) Verfahren wurde durch die BVM festgelegt. Näheres siehe unter

https://www.hamburg.de/verkehr/12732854/e-tretroller/

 

 

  1. Wie hoch sind die beim Bezirksamt seit 2019 angefallenen Kosten für Bergungen und/oder Entsorgung der Fahrzeuge?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Seit 2019 sind keine Kosten angefallen.

 

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