Regulierung und Kosten von E-Scootern bzw. E-Rollern Kleine Anfrage v. 01.11.2021
E-Scooter oder E-Roller sind seit ihrer Zulassung 2019 ein konstanter Anziehungspunkt öffentlicher Erregung. Schätzungen zufolge haben die Betreiber:innen zwischen 7.000 und 9.000 E-Scooter in Hamburg aufgestellt. Befürworter:innen betrachten die E-Scooter als Mobilitätsbaustein für die Mikro- und Nahmobilität. Gegner:innen der Roller sehen sie als sozial ungerechte, unökologische, wenig nachhaltige Gefahrenquelle für den Rad- und Fußverkehr und die Umwelt. Die Bezirke Mitte und Altona versuchen die Inbeschlagnahme von Gehwegen mithilfe festgelegter Abstellflächen zu regulieren. Derweil mehren sich Anzeichen, dass die Verwaltung weitere Regulierungsbemühungen, wie etwa die Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes zur Einstufung der E-Roller als Sondernutzung, aufschiebt, bis eine neue Bundesregierung eine Reform der kommunal- und verkehrspolitischen Steuerungsmöglichkeiten für geboten hält. Die offene Mobility Data Specification für die Betreiber:innen von E-Scootern erlaubt es Kommunen, Daten zum Nutzungsverhalten von Scootern auszuwerten, etwa um öffentliche Mobilitätskonzepte weiterzuentwickeln oder um Problem- und Gefahrenstellen geographisch zu lokalisieren. Zugleich können über diese technische Spezifikation durch die Kommune aber auch bevorzugte oder verbotene Abstellflächen für Scooter definiert werden.
Daher fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 05.11.2021
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Falls nein: Wo plant die Verwaltung die Einrichtung solcher Flächen?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt plant keine Einrichtung solcher Flächen. Die Zuständigkeit für Festlegungen dieser Art für das gesamte Stadtgebiet liegt bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).
Bezirksamt Wandsbek.
Nein. Siehe auch Hinweis zur Zuständigkeit bei Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek.
Nein. Siehe auch Hinweis zur Zuständigkeit bei Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Vorgehen wurde durch die BVM festgelegt. Näheres siehe unter
https://www.hamburg.de/bwi/verkehr-und-strassenwesen/elektro-tretroller/12739708/elektro-tretroller/
Bezirksamt Wandsbek:
Die Kosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg. Das (weitere) Verfahren wurde durch die BVM festgelegt. Näheres siehe unter
https://www.hamburg.de/verkehr/12732854/e-tretroller/
Bezirksamt Wandsbek:
Seit 2019 sind keine Kosten angefallen.
keine Anlage/n
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