22-0563.01

Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion zur anhaltenden Müllproblematik im Bezirk

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.25

Sachverhalt

Bereits am 13.02.2023 wies die AfD-Fraktion mit ihrem Berichtsantrag 21-2777 auf das Müllproblem im Bezirk hin. Darin wurde die unerlaubte Müllentsorgung im öffentlichen Raum thematisiert:

„Immer wieder kommt es im Bezirk zu Verunreinigungen des öffentlichen Raums durch vorzeitige oder gar illegale Sperrmüllablagerungen und Hausmüll am Straßenrand, auf dem Fußweg und auf Grünflächen. In regelmäßigen Abständen finden sie „Ansammlungen" im Stubbenhof (Sackgasse) und in der Stader Str, Höhe Hausnummer 224, wo von normalem Hausmüll, über ausgediente Kühl- und Küchengeräte, Bildschirme bis hin zum Großmobiliar. Nicht selten werden leichtere Gegenstände durch den Wind bis auf die Fahrbahn geweht. Oftmals dauert es mehrere Tage, bis diese Vermüllungen, die sowohl eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen als auch ein Bild der Verwahrlosung eines Stadtteils bieten, entsorgt werden.“

Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Etwa ein Jahr später am 14.2.2024 folgte die Eingabe eines Harburger Patenten mit einem Brandbrief und Hilferuf betreffend die Müllentsorgung:

(Zitat aus Datenschutzgründen leicht verändert) „Ich lebe seit Jahrzehnten in Wilstorf und sehe, wie der Stadtteil zunehmend verwahrlost. Mein Wohnumfeld gleicht mittlerweile einer Müllkippe!“

Weiter heißt es:
(Zitat aus Datenschutzgründen leicht verändert) „Die Reinigungskraft entsorgt Hausmüll in Papiertonnen, vermutlich weil der Weg zur unterirdischen Müllentsorgung zu weit ist. Es wird behauptet, der Müll werde ordnungsgemäß entsorgt, doch ich sehe täglich das Gegenteil und habe dies sogar mit Handy-Videos dokumentiert.“

Fünf Monate später, am 31.07.2024, wurde eine weitere Eingabe (22-0023) zu Straßenschäden sowie Müll- und Regenwasserproblemen eingereicht. Ein Petent schreibt:


(Zitat aus Datenschutzgründen leicht verändert) „Seit Jahren sammelt sich immer wieder Müll in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen und Straßen. Besonders betroffen ist die Gazertstraße. Regenwasserrinnen sind mit Verpackungs- und Alltagsmüll verstopft, Zeitungen bleiben am Straßenrand liegen, Mülltonnen an Spielplätzen quellen über. Sperr- und Hausmüll wird regelmäßig an der Ecke Julius-Ludwig-Straße und Gazertstraße abgeladen. Ich melde dies der Stadtreinigung, die meist schnell reagiert, doch kurze Zeit später liegt erneut Müll dort. Es handelt sich nicht nur um ein paar Säcke, sondern um komplette Kleiderschränke, Möbel und Elektrogeräte."

Weiter heißt es:
(Zitat aus Datenschutzgründen leicht verändert) „Die Stadtreinigung beseitigt den Müll, aber das Problem bleibt bestehen. Solange diese Hausecke ungenutzt bleibt, wird sie weiterhin als Müllplatz missbraucht.“

Die Anwohner sind verzweifelt und fordern Hilfe. Das Muster wiederholt sich: Illegaler Müll wird abgeladen, Anwohner beschweren sich, die Stadtreinigung räumt auf – doch kurz darauf beginnt alles von vorn.

Am 30.07.2024, reicht die CDU eine SKA mit dem Titel „Strategien gegen Müll im Phoenix-Viertel" ein. In der Antwort 22-0017.01 des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage CDU § 24 betr. Strategien gegen Müll im Phoenix-Viertel von 06. August 2024 heißt es:

„TOLLERORT selbst ist für die Lösung der Müllproblematik nicht zuständig. TOLLERORT ist vom Bezirksamt insbesondere mit der Vernetzung der Akteure vor Ort betraut."

Hier werden offensichtlich Verantwortlichkeiten weitergereicht. Um das Problem zu lösen, gab es laut der Antwort 22-0017.01 des Bezirksamtes eine Testphase, in der folgende Maßnahmen ausprobiert wurden: „Austauschformate" wie z.B. „den Runden Tisch" (getreu dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis), Ideen Findung für „Plakat- und Infomationskampagnen", „Hauswurfsendungen" bzw. „Müllflyer mit Hinweisen auf Bußgelder oder bei verdächtigen Beobachtungen etc." oder „eine Übersicht zu den häufigsten Ablageorten illegalem Mülls im Viertel."

Weiter heißt es:

„Das Bezirksamt Harburg erreichen Berichte – nicht nur, aber auch über die vom Bezirksamt beauftragte Quartiersarbeit von „TOLLERORT entwickeln & beteiligen", dass im Phoenix-Viertel u.a. Personen beobachtet werden, die aus Fahrzeugen, die kein Hamburger Kennzeichen führen, Müll und Sperrmüll an diversen Orten im Viertel abladen. Eine Schätzung ist weder dem Bezirksamt noch TOLLERORT möglich, da hier nicht alle Berichte dieser Art eingehen, kein Ermittlungsauftrag besteht.“

Anfang März 2025 erreichte die Bezirksversammlung eine weitere Eingabe zur Sauberkeit im Bezirk. Der Petent prangert insbesondere die Zustände in den Straßen Kapellenweg, Max-Halbe-Straße, Sudermannstraße und Wilsdorfer Straße an. Er schlägt vor:

(Zitat aus Datenschutzgründen leicht verändert) „Eine regelmäßige Reinigung öffentlicher Flächen wäre wünschenswert, um die Aufenthaltsqualität für alle Bürger zu verbessern.“

Die Eingabe erinnert an die Kernaufgaben des Staates im Interesse der Bürger. Ein Vorbild könnte die sozialdemokratisch regierte Stadt Kopenhagen sein. Dort gehen Kolonnen von Müllsammlern durch die Straßen und öffentlichen Plätze und sammeln den Müll ein. Illegale Müllablagerungen können dabei kontinuierlich registriert und zeitnah beseitigt werden. Das Ergebnis: ein sauberes Stadtbild und ein wirksamer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurde inzwischen ein Ermittlungsauftrag angewiesen, um Müllvergehen konsequent zu ahnden und Verantwortliche somit zu erziehen und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung zu erreichen?
  2. Gibt es inzwischen eine Statistik bzw. Erfassung der Vorfälle in Sachen illegaler Müllentsorgung?
  3. Welche Strafen oder Bußgelder drohen bei illegaler Müllentsorgung? Welche bei Vorsatz und Wiederholung?
  4. Welche Form der Entschädigung oder Wiedergutmachung erhalten die von der Müllproblematik geschädigten Anwohner?
  5. Wurden die Ideen für Plakat- und Informationskampagnen umgesetzt? Fall ja: Welche Ideen wurden umgesetzt? In welcher Quantität und Qualität?
  6. Gab es Teilnahmen an den Austauschformaten wie z.B. dem runden Tisch (s.h. 22-0017.01)? Falls ja: Waren dabei auch die Müllproblem Verursacher anwesend?
  7. In welcher Sprache waren die „Müllflyer" verfasst?
  8. Gab es einen Abschluss der Testphase? Falls ja: Wurde eine Auswertung der Maßnahme vorgenommen? Falls ja: Welche Schlüsse wurden aus der Testphase gezogen? Hat sich die Müllsituation im Phoenix-Viertel nach der Testphase (s.h. 22-0017.01) messbar verbessert?
  9. Wurden die Rückschlüsse aus der Testphase bereits umgesetzt? Falls nein: Für wann ist eine Umsetzung der Maßnahmen aus den Rückschlüssen aus der Testphase geplant?
  10. Welche Stelle kümmert sich um die regelmäßige Kontrolle der Ordnung und Sauberkeit im Bezirk und Veranlassung der Entfernung von Müll?
  11. Welche Stelle ist zuständig für die nachhaltige Lösung der Müllproblematik?
  12. Wäre es möglich das „Modell der Kopenhagener Müllsammler" für Harburg zu übernehmen? Oder gibt es ein solches Modell oder in ähnlicher Form bereits für Harburg? Falls ja: Wie gestaltet sich dieses? Warum erleben wir dennoch eine zunehmende, belegbare Vermüllung des Bezirkes?
  13. Könnte ein solches „Modell der Kopenhagener Müllsammler" inklusiv angeboten werden, indem man beispielsweise Langzeitarbeitslose oder Flüchtlinge (wieder) am Arbeitsleben teilhaben lässt und in das Müllsammeln einbindet?
  14. Wäre es möglich Menschen im Bezirk, die durch wiederholt illegales Müllabladen zum Müllsammeln vor dem Hintergrund einer erzieherischen Maßnahme verpflichtet werden? Wurde diese Idee bereits bei dem „Runden Tisch" aufgefasst?
  15. Inwiefern könnten Bezieher von Sozialleistungen im Rahmen von freiwilligen oder geförderten Maßnahmen in die Verbesserung der Sauberkeit im Bezirk eingebunden werden?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

19.03.2025

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die vorstehende Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt Harburg ist für den Vollzug des Abfallrechts auf privatem Grund zuständig. Sollten im öffentlichen Raum illegale Müllansammlungen vorgefunden werden, kann das Bezirksamt anlassbezogen Ordnungswidrigkeiten feststellen.

Gem. §24 Bezirksverwaltungsgesetz können Mitglieder der Bezirksversammlung - in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist - Anfragen an die Bezirksamtsleitung richten. In Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, können gem. §27 Anfragen an die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet werden.

Für Fragen zum Thema Müll und Sperrmüll, insbesondere im öffentlichen Raum, ist die Stadtreinigung Hamburg bzw. die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig.

Die Stadtreinigung bietet verschiedene Meldewege an, um Müll im öffentlichen Raum zu melden: Hotline 'Saubere Stadt' nimmt Ihre Meldungen telefonisch unter 040-2576 1111 oder direkt über die App „Stadtreinigung Hamburg“ für iOS und Android.

Bei der Verfolgung von Straftaten ist grundsätzlich die Polizei Hamburg bzw. die Behörde für Inneres und Sport zuständig, ggf. auch die Bundespolizei.

Für Fragen zu Instrumenten der Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt ist in Hamburg das Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. die Behörde für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Integration zuständig. Es könnten in Einzelfragen ggf. auch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Bundeministerium für Arbeit und Soziales zuständig sein.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Begriff Müll weit gefasst ist, unterschiedliche Rechtsnormen berühren kann und sich daher eine Zuständigkeit nicht in jedem Fall pauschal und eindeutig zuorden lässt.

  1. Wurde inzwischen ein Ermittlungsauftrag angewiesen, um Müllvergehen konsequent zu ahnden und Verantwortliche somit zu erziehen und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung zu erreichen?

Seitens des Bezirksamtes Harburg wurde kein „Ermittlungsauftrag“ im Sinne der Fragestellung angewiesen. Im Übrigen werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten regelhaft durch die jeweils zusändigen Behörden bearbeitet. Insofern siehe Vorbemerkungen.

  1. Gibt es inzwischen eine Statistik bzw. Erfassung der Vorfälle in Sachen illegaler Müllentsorgung?

Statistiken im Sinne der Frage sind nicht vorgesehen, wurden und werden im Bezirksamt Harburg nicht geführt. Auch über Ordnungswidrigkeiten und ggf. Unterkategorien wie Müll-bezogene Sachverhalte, werden keine Statistiken geführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

  1. Welche Strafen oder Bußgelder drohen bei illegaler Müllentsorgung? Welche bei Vorsatz und Wiederholung?

Siehe Vorbemerkungen.

  1. Welche Form der Entschädigung oder Wiedergutmachung erhalten die von der Müllproblematik geschädigten Anwohner?

Keine. Ein pauschaler Rechtsanspruch auf Entschädigung oder Wiedergutmachung im Sinne der Frage ist dem Bezirksamt Harburg nicht bekannt, sofern es sich um unerlaubter Ablage von Müll auf privatem Besitzt bezieht. Im Fall von illegal abgelegten Müll im öffentlichen Raum besteht ebenso kein Rechtsanspruch auf Entschädigung oder Anspruch auf Wiedergutmachung. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

  1. Wurden die Ideen für Plakat- und Informationskampagnen umgesetzt? Fall ja: Welche Ideen wurden umgesetzt? In welcher Quantität und Qualität?

In Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Hamburg wurden im Jahr 2024 Plakate von Tollerort entworfen und an drei Standorten (je zwei Plakate) aufgehangen, an denen besonders häufig Müll abgelegt wird.

  1. Gab es Teilnahmen an den Austauschformaten wie z.B. dem runden Tisch (s.h. 22-0017.01)? Falls ja: Waren dabei auch die Müllproblem Verursacher anwesend?

Ja. Ob unter den Teilnehmenden welche waren, die illegal Müll im öffentlichen Raum ablegen oder in der Vergangenheit abgelegt haben, ist dem Bezirksamt Harburg nicht bekannt.

  1. In welcher Sprache waren die „Müllflyer" verfasst?

Es wurden keine Flyer erstellt.

  1. Gab es einen Abschluss der Testphase? Falls ja: Wurde eine Auswertung der Maßnahme vorgenommen? Falls ja: Welche Schlüsse wurden aus der Testphase gezogen? Hat sich die Müllsituation im Phoenix-Viertel nach der Testphase (s.h. 22-0017.01) messbar verbessert?

Ja, die Testphase wurde abgeschlossen und sie wurde ausgewertet.

Es wurde der Rückschluss gezogen, dass das Thema Vermeidung von illegal abgelegtem Sperrmüll im öffentlichen Raum weiterhin große Aufmerksamkeit genießen soll. Die Bearbeitung des Thema soll weiterhin durchgehend von allen beteiligten Akteuren, privat sowie staatlich, erfolgen.

Die Müllmenge im Phoenix-Viertel wird vom Bezirksamt Harburg nicht erfasst, daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Gleichwohl hat die Aktion zu einer wahrnehmbaren Verstärkung der Aufmerksamkeut für das Thema in der Öffentlichkeit des Quartiers und darüber hinaus geführt, was das Vorliegen gleich zweier Anfragen hierzu unterstreicht.

Es sei ergänzend erwähnt, dass die Stadtreinigung Hamburg parallel zur Plakataktion eine umfassende Sammelaktion mit eigenen Fahrzeugen im Phoenix-Viertel durchführte, im Rahmen derer große Mengen an Sperrmüll aus dem Quartier entfernt wurden.

  1. Wurden die Rückschlüsse aus der Testphase bereits umgesetzt? Falls nein: Für wann ist eine Umsetzung der Maßnahmen aus den Rückschlüssen aus der Testphase geplant?

Ja. Siehe Antwort zur Frage 8.

  1. Welche Stelle kümmert sich um die regelmäßige Kontrolle der Ordnung und Sauberkeit im Bezirk und Veranlassung der Entfernung von Müll?

Siehe Vorbemerkungen.

Für den Vollzug des Abfallrechts auf privatem Grund ist das Bezirksamt Harburg, Fachamt Verbraucherschutz zuständig. Kontrollen können aus Ressourcen- aber auch aus rechtlichen Gründen auf privatem Grund jeweils nur anlassbezogen erfolgen. Sollten im öffentlichen Raum illegale Müllansammlungen vorgefunden werden, kann das Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raums anlassbezogen Ordnungswidrigkeiten feststellen.

  1. Welche Stelle ist zuständig für die nachhaltige Lösung der Müllproblematik?

Siehe Vorbemerkungen.

  1. Wäre es möglich das „Modell der Kopenhagener Müllsammler" für Harburg zu übernehmen? Oder gibt es ein solches Modell oder in ähnlicher Form bereits für Harburg? Falls ja: Wie gestaltet sich dieses? Warum erleben wir dennoch eine zunehmende, belegbare Vermüllung des Bezirkes?

Siehe Vorbemerkungen.

  1. Könnte ein solches „Modell der Kopenhagener Müllsammler" inklusiv angeboten werden, indem man beispielsweise Langzeitarbeitslose oder Flüchtlinge (wieder) am Arbeitsleben teilhaben lässt und in das Müllsammeln einbindet?

Siehe Vorbemerkungen.

  1. Wäre es möglich Menschen im Bezirk, die durch wiederholt illegales Müllabladen zum Müllsammeln vor dem Hintergrund einer erzieherischen Maßnahme verpflichtet werden? Wurde diese Idee bereits bei dem „Runden Tisch" aufgefasst?

Siehe Vorbemerkungen.

  1. Inwiefern könnten Bezieher von Sozialleistungen im Rahmen von freiwilligen oder geförderten Maßnahmen in die Verbesserung der Sauberkeit im Bezirk eingebunden werden?

Siehe Vorbemerkungen

gez. i.V. Trispel

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