22-0530.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Barrierefreiheit - Umsetzung des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.22

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) vom 03.03.2025 wurde gemäß Drucksache 22-0265 von Seiten der Sozialbehörde das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbBGG, gültig seit 08.01.2020) vorgestellt, welches hinsichtlich der Ermöglichung von Barrierefreiheit, u.a. in den Bereichen Bau und Verkehr, auch für die Bezirksebene relevant ist.

Die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. (BAG) war aus unbekannten Gründen leider nicht zu der Sitzung eingeladen worden.

Von Seiten der Sozialbehörde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der jeweils bereichszuständigen Fachbehörden bzw. bei den Bezirksämtern liege.

Zur konkreten Umsetzung der landesrechtlichen Vorgaben durch das Bezirksamt Harburg und die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der BAG ergeben sich folgende Fragen:

1. Erhalten die relevant zuständigen Mitarbeiter des Bezirksamtes Fortbildungen/Schulungen bezüglich des HmbGG?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja:

a) Wann und wieviele Mitarbeiter des Bezirksamtes – insbesondere aus den Bereichen Stadt- und Bauplanung und Management des öffentlichen Raumes – wurden seit 2020 über das HmbGG geschult?

b) Welchen Umfang hatten die Schulungen?

c) Stellen solche Schulungen für die Mitarbeiter des Bezirksamtes sich wiederholende Pflichtfortbildungen dar?

cc) Wenn nein, warum nicht?

2. Werden im Bezirksamt Harburg seit 2020 bei der Bearbeitung von Bauvorgängen die Vorgaben nach dem HmbBGG routinemäßig berücksichtigt? Bitte die internen Vorgaben bzw. die Verwaltungsvorschriften erläutern bzw. beifügen.

3. Haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg bei der Vorgangsbearbeitung ausreichend Zeit, um zusätzlich die Belange nach dem HmbBGG zu berücksichtigen? Wenn ja, bitte erläutern.

4. Gibt es im Bezirksamt Harburg einheitlich festgelegte Kriterien, wann, unter welchen Umständen und inwieweit im Hinblick auf mögliche Zielkonflikte von den Soll-Vorschriften des HmbBGG abgewichen werden kann?

5. Das von der Sozialbehörde finanzierte Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg berät alle Hamburger Behörden bei der Umsetzung des HmbBGG. Ist dieses Beratungsangebot den Mitarbeitern des Bezirksamtes Harburg bekannt? Wenn ja, wie häufig haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg seit 2020 das Beratungsangebot, z. B. bei der Vorgangsbearbeitung, in Anspruch genommen?

6. Laut der Sozialbehörde berät seit kurzem auch die ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH Hamburger Behörden bezüglich der Belange der Barrierefreiheit.

Gibt es hierzu bereits erste Erfahrungen im Bezirksamt Harburg und welche Vorgänge betreffen diese?

7. Die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. (BAG) ist ein fachlich kompetenter Akteur zum Thema Barrierefreiheit im Bezirk Harburg. Wird die BAG aufgrund ihrer besonderen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der regelmäßigen Schulung oder bei der Vorgangsbearbeitung nach dem HmbBGG hinzugezogen?
Wenn ja, bitte erläutern.
Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des HmbBGG sieht das Bezirksamt Harburg in seinem Zuständigkeitsbereich? Hat das Bezirksamt Harburg diesbezüglich Lösungsvorschläge? Wenn ja, bitte erläutern.

Hamburg, am 07.03.2025

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

19. März 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

1. Erhalten die relevant zuständigen Mitarbeiter des Bezirksamtes Fortbildungen/Schulungen bezüglich des HmbGG?

Wenn nein, warum nicht?

Spezielle Schulungen zum Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) werden nicht angeboten, da die darin enthaltenen 16 §§ selbsterklärend und allgemein verständlich sind.

Darüber hinaus ist es ohnehin übliche und allgemein beachtete Praxis, die in diesem Gesetz nur in grundsätzlicher Weise geregelten Vorgaben zu beachten.

Wenn ja:

a) Wann und wieviele Mitarbeiter des Bezirksamtes – insbesondere aus den Bereichen Stadt- und Bauplanung und Management des öffentlichen Raumes – wurden seit 2020 über das HmbGG geschult?

s.o.

b) Welchen Umfang hatten die Schulungen?

s.o.

c) Stellen solche Schulungen für die Mitarbeiter des Bezirksamtes sich wiederholende Pflichtfortbildungen dar?

s.o.

cc) Wenn nein, warum nicht?

s.o.

2. Werden im Bezirksamt Harburg seit 2020 bei der Bearbeitung von Bauvorgängen die Vorgaben nach dem HmbBGG routinemäßig berücksichtigt? Bitte die internen Vorgaben bzw. die Verwaltungsvorschriften erläutern bzw. beifügen.

Detaillierter und anwendungsbezogener sind die unabhängig von diesem Gesetz sowieso verpflichtend bei Bauprojekten der Träger öffentlicher Gewalt zur Anwendung kommenden anerkannten Regeln der Technik, welche die Belange der Menschen mit Behinderungen umfangreich berücksichtigen.

Im Rahmen der Abstimmung von Planungen mit den Behindertenverbänden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Haushaltsgrundsätze sind diese Richtlinien und Normen verbindlich anzuwenden.

3. Haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg bei der Vorgangsbearbeitung ausreichend Zeit, um zusätzlich die Belange nach dem HmbBGG zu berücksichtigen? Wenn ja, bitte erläutern.

Wie schon zu 2. ausgeführt, muss die Zeit vorhanden sein, da ansonsten eine Planung eines Bauprojektes nie den Status „ausführungsreif“ erlangen kann.

4. Gibt es im Bezirksamt Harburg einheitlich festgelegte Kriterien, wann, unter welchen Umständen und inwieweit im Hinblick auf mögliche Zielkonflikte von den Soll-Vorschriften des HmbBGG abgewichen werden kann?

Abweichungen sind immer im Einzelfall unter Abwägung bestimmter Rahmenbedingungen zu begründen.

5. Das von der Sozialbehörde finanzierte Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg berät alle Hamburger Behörden bei der Umsetzung des HmbBGG. Ist dieses Beratungsangebot den Mitarbeitern des Bezirksamtes Harburg bekannt? Wenn ja, wie häufig haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg seit 2020 das Beratungsangebot, z. B. bei der Vorgangsbearbeitung, in Anspruch genommen?

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes, die für die Planung von Verkehrsräumen zuständig sind, handelt es sich um sehr gut ausgebildete Ingenieure und Ingenieurinnen, die gerne jede Beratung annehmen, aber eben auch selber über ein entsprechendes Fachwissen verfügen, das ständig weiterentwickelt wird.

6. Laut der Sozialbehörde berät seit kurzem auch die ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH Hamburger Behörden bezüglich der Belange der Barrierefreiheit.

Gibt es hierzu bereits erste Erfahrungen im Bezirksamt Harburg und welche Vorgänge betreffen diese?

Das ISZ wurde bereits bei der Bedarfsermittlung von Unterhaltungsmaßnahmen für die Gebäude des Bauhofes befragt und im Rahmen einer Wirtschaftlichkeits-betrachtung eingebunden.

7. Die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. (BAG) ist ein fachlich kompetenter Akteur zum Thema Barrierefreiheit im Bezirk Harburg. Wird die BAG aufgrund ihrer besonderen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der regelmäßigen Schulung oder bei der Vorgangsbearbeitung nach dem HmbBGG hinzugezogen?
Wenn ja, bitte erläutern.

Die BAG wird bei jeder Planung im öffentlichen Raum eingebunden.

Beim Projekt „Seevepassage“ ist die BAG intensiv in die Planungen für die Umgestaltung der Gloriarampe und des Tunnels einbezogen, und die Pläne mit einem Vertreter der BAG abgestimmt worden.

Beim Innenstadt-Forum war die BAG auch als Akteurin vertreten.


Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

8. Welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des HmbBGG sieht das Bezirksamt Harburg in seinem Zuständigkeitsbereich? Hat das Bezirksamt Harburg diesbezüglich Lösungsvorschläge? Wenn ja, bitte erläutern.

„Fehlanzeige“.

i.V. Queckenstedt

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