Anfrage CDU betr. Barrierefreiheit - Umsetzung des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes im Bezirk Harburg
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) vom 03.03.2025 wurde gemäß Drucksache 22-0265 von Seiten der Sozialbehörde das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbBGG, gültig seit 08.01.2020) vorgestellt, welches hinsichtlich der Ermöglichung von Barrierefreiheit, u.a. in den Bereichen Bau und Verkehr, auch für die Bezirksebene relevant ist.
Die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. (BAG) war aus unbekannten Gründen leider nicht zu der Sitzung eingeladen worden.
Von Seiten der Sozialbehörde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der jeweils bereichszuständigen Fachbehörden bzw. bei den Bezirksämtern liege.
Zur konkreten Umsetzung der landesrechtlichen Vorgaben durch das Bezirksamt Harburg und die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der BAG ergeben sich folgende Fragen:
1. Erhalten die relevant zuständigen Mitarbeiter des Bezirksamtes Fortbildungen/Schulungen bezüglich des HmbGG?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja:
a) Wann und wieviele Mitarbeiter des Bezirksamtes – insbesondere aus den Bereichen Stadt- und Bauplanung und Management des öffentlichen Raumes – wurden seit 2020 über das HmbGG geschult?
b) Welchen Umfang hatten die Schulungen?
c) Stellen solche Schulungen für die Mitarbeiter des Bezirksamtes sich wiederholende Pflichtfortbildungen dar?
cc) Wenn nein, warum nicht?
2. Werden im Bezirksamt Harburg seit 2020 bei der Bearbeitung von Bauvorgängen die Vorgaben nach dem HmbBGG routinemäßig berücksichtigt? Bitte die internen Vorgaben bzw. die Verwaltungsvorschriften erläutern bzw. beifügen.
3. Haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg bei der Vorgangsbearbeitung ausreichend Zeit, um zusätzlich die Belange nach dem HmbBGG zu berücksichtigen? Wenn ja, bitte erläutern.
4. Gibt es im Bezirksamt Harburg einheitlich festgelegte Kriterien, wann, unter welchen Umständen und inwieweit im Hinblick auf mögliche Zielkonflikte von den Soll-Vorschriften des HmbBGG abgewichen werden kann?
5. Das von der Sozialbehörde finanzierte Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg berät alle Hamburger Behörden bei der Umsetzung des HmbBGG. Ist dieses Beratungsangebot den Mitarbeitern des Bezirksamtes Harburg bekannt? Wenn ja, wie häufig haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg seit 2020 das Beratungsangebot, z. B. bei der Vorgangsbearbeitung, in Anspruch genommen?
6. Laut der Sozialbehörde berät seit kurzem auch die ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH Hamburger Behörden bezüglich der Belange der Barrierefreiheit.
Gibt es hierzu bereits erste Erfahrungen im Bezirksamt Harburg und welche Vorgänge betreffen diese?
7. Die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. (BAG) ist ein fachlich kompetenter Akteur zum Thema Barrierefreiheit im Bezirk Harburg. Wird die BAG aufgrund ihrer besonderen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der regelmäßigen Schulung oder bei der Vorgangsbearbeitung nach dem HmbBGG hinzugezogen?
Wenn ja, bitte erläutern.
Wenn nein, warum nicht?
8. Welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des HmbBGG sieht das Bezirksamt Harburg in seinem Zuständigkeitsbereich? Hat das Bezirksamt Harburg diesbezüglich Lösungsvorschläge? Wenn ja, bitte erläutern.
Hamburg, am 07.03.2025
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