21-2822.01

Antwort zur Anfrage der FDP-Fraktion: Sind alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.05.2023 Hauptausschuss Ö 1.11

Sachverhalt

Seit Jahren wird sich darum bemüht, Gebäude möglichst barrierefrei zu gestalten. Zum Stand dieser Bemühungen fragen wir:

1. Wie weit ist die Ausgestaltung der Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden (auch Schulen und TUHH) im Bezirk Harburg?

2. Wo liegen die Defizite?

3. Gibt es für die noch nicht entsprechend ausgestatteten Gebäude für die barrierefreie Umrüstung eine Planung?

4. Wie sieht diese Planung aus?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

24. April 2023

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu der Anfrage der FDP, Drs. 21-2822 wie folgt Stellung:

Die Sozialbehörde ist ministeriell für das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zuständig. Barrierefreiheit ist dabei zentrales Ziel und wesentliche Voraussetzung für gelingende Inklusion und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. § 7 Abs. 3 S.3 HmbBGG verpflichtet die juristischen Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) oder die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung besitzen, in den von ihnen genutzten und im Eigentum stehenden Bestandsgebäuden, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen, schrittweise bauliche Barrierefreiheit herzustellen.

Das HmbBGG selbst sowie die Drs. 22/4398 vom 20.05.2021 sieht ein mehrstufiges Verfahren zum Abbau baulicher Barrieren in den Bestandsgebäuden der FHH mit allgemeinem Besucherverkehr vor:

- In Phase I sollte der Bürgerschaft bis Oktober 2022 über den Stand der Barrierefreiheit in den Bestandsgebäuden der FHH berichtet werden. Diesem Auftrag ist die Sozialbehörde mit der Drs. 22/9532 vom 04.10.2022 nachgekommen.

- In Phase II soll bis Oktober 2023 dargestellt werden, mit welchen Maßnahmen und verbindlichen Zeitplänen die nötigen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Gebäuden mit allgemeinem Besucherverkehr angegangen werden sollen.

- Phase III adressiert das sich konsequenterweise anschließende Controlling der erarbeiteten Maßnahmen- und Zeitpläne.

Die Herstellung baulicher Barrierefreiheit gem. §7 Abs. 3 S.3 HmbBGG liegt in der Zuständigkeit der Eigentümer sowie den entsprechenden Bestandshaltern und Realisierungsträgern der Gebäude und Fachbehörden mit technischem und baulichem Sachverstand. Die Sozialbehörde ist ausschließlich in steuernder Funktion für das Gesamtverfahren verantwortlich.

Vor dem Hintergrund der ambitionierten Zeitschiene der gesetzlichen Berichtspflicht bis Oktober 2022, der geschätzten Anzahl der berichtspflichtigen Gebäude (bis zu 4.500 Gebäude) und dem noch fehlenden zentralen Immobilienkataster für die FHH, wurde die Berichtspflicht in Phase I im Wege einer systematischen Stichprobenerhebung durch ein bei der Sprinkenhof GmbH angehangenes Umsetzungsprojekt im Auftrag der Sozialbehörde realisiert

Im Ergebnis liefert der Projektbericht Phase I (Drs. 22/9532) Aussagen zum Grad der Erfüllung der Barrierefreiheit und eine erste wertvolle Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit der im Eigentum befindlichen Bestandsgebäude der FHH aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer für eine Stichprobe von insgesamt 227 Gebäuden der gesamten FHH.

Herzstück des gesamten Verfahrens und fachliche Grundlage des Projektberichtes Phase I bildet ein mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg entwickelter Indikatoren-Fragebogen. Die Indikatoren des Fragebogens leiten sich aus den Schutzzielen der UN-BRK ab und stützen sich inhaltlich auf die DIN 18040-1 in Anlehnung an weitere Normen und Richtlinien zur Barrierefreiheit. Das Verfahren zur Erfassung gem. § 7 Abs. 3 S. 3 HmbBGG geht damit über das bisher baurechtlich Vorgeschriebene hinaus und bewertet die bauliche Barrierefreiheit bewusst aus der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Fokus auf der eigenständigen Auffindbar-, Zugänglich- und Nutzbarkeit der Bestandsbauten der FHH. Einen niedrigeren Anspruch an die Barrierefreiheit zu stellen, würde den Zielen des HmbBGG widersprechen. Hamburg ist damit im Ländervergleich einen deutlichen Schritt vorausgegangen, da kein anderes Bundesland und auch nicht der Bund selbst bisher Daten hinsichtlich des Standes der Barrierefreiheit vorgelegt hat.

Individuell aggregierte Daten und Aussagen über den Stand der Barrierefreiheit auf Bezirksebene liefert der Bericht jedoch nicht. Neben dem skizzierten Stichprobenverfahren aus dem Gesamtbestand der FHH ist die Eigentümerstruktur der FHH sehr komplex.

Zur bevorstehenden Umsetzung von Phase II der Berichtspflicht (Maßnahmenpläne Barrierefreiheit) hat die Sozialbehörde - ebenfalls ausschließlich in koordinierender Funktion - ein längerfristig angelegtes Folgeprojekt mit Anbindung bei der Immobilien Service Zentrum GmbH initiiert. Zielstellung ist die Entwicklung eines zentrales Berichtswesens und der Aufbau eines Beratungsangebotes zur Umsetzung der Berichtspflicht Barrierefreiheit gem. §7 Abs. 3 S.3 HmbBGG für alle Eigentümer.

Barrierefreiheit ist bereits jetzt als wichtige Säule der strategischen Zielmatrix bei Immobilien.Port HH (IPH) der Finanzbehörde verankert. Langfristig wird das, auch im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel verfolgt, Umbauten und Sanierungen im Rahmen des Klimaplans und im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit aufeinander abgestimmt und möglichst zeitgleich erfolgen zu lassen, um Synergien zu nutzen. Dafür sind eine baufachlich versierte Maßnahmenplanung sowie ein zentrales Controlling der geplanten Vorhaben unerlässlich.

Vor dem Hintergrund der skizzierten FHH-weiten Bestandserhebung im Wege einer systematischen Stichprobe in Phase I, liegen der Sozialbehörde keine expliziten Informationen zum Stand der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude im Bezirk Harburg vor. Hinsichtlich der Maßnahmen- und Zeitplanung zur Herstellung von Barrierefreiheit wird auf das bevorstehende Verfahren zur Umsetzung der Berichtspflicht gem. §7 Abs.3 S.3 HmbBGG in Phase II verwiesen.

gez. Heimath

f.d.R.

Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.