Nächtliche Beleuchtung behördlicher Treppenhäuser
Seit über 24 Jahren wird das Treppenhaus des Behördengebäudes der Behörde für Schule und Berufsbildung in der Hamburger Straße 31 durchgängig Tag und Nacht beleuchtet. Trotz eines Hinweises durch eine Bürgerin des Bezirkes an einen zuständigen Beamten vor etwa 15 Jahren und einer Eintragung auf der städtischen Energiesparplattform zu Beginn des Ukrainekriegs, blieb eine Änderung der Beleuchtungspraxis aus, obwohl die Stadt Hamburg ihre Bürger*innen aktiv zu Vorschlägen für Energiesparmaßnahmen auffordert. Diese Praxis widerspricht den städtischen Bemühungen zur Energieeinsparung und Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung.
Daher stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Regelungen bestehen für die nächtliche Beleuchtung von Behördengebäuden im Bezirk?
Gebäude des BA HH-Nord: alle Treppenräume werden während der Gebäudeöffnungszeiten gemäß der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung beleuchtet. Wo möglich, werden energiesparende Leuchtmittel eingesetzt. Außerhalb der Gebäudeöffnungszeiten wird die Beleuchtung ausgeschaltet. Davon ausgenommen sind ggfs. vorhandene Notbeleuchtung sowie beleuchtete Flucht- und Rettungsweg-Kennzeichnungen.
2. Warum wurde die durchgängige Beleuchtung des Treppenhauses in der Hamburgerstraße trotz mehrfacher Hinweise bislang nicht angepasst?
Gebäude Hamburger Straße der BSB: das Gebäude gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Hamburg-Nord.
3. Gibt es Pläne oder Maßnahmen, die Beleuchtung in Behördengebäuden mit energiesparenden Technologien (z. B. Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren) zu modernisieren?
Modernisierung: Die Änderung der Allgemeinbeleuchtung auf energiesparendere Leuchtentechnologien sowie der Möglichkeit des Einsatzes von Bewegungsmeldern ggfs. gekoppelt mit Zeitsteuerungen) wird in allen Gebäuden regelmäßig geprüft und nach Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in den Sanierungsfahrplan aufgenommen.
Nachts um 1 Uhr Behörden-Treppenhaus Hamburger Straße (Foto 9.1.2025)
Michael Werner-Boelz 23.01.2025
(Bezirksamtsleitung)
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