Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales: Barrierefreiheit ist mehr als ein Zugang ohne Stufen - Bezirkliche Sitzungen auch für Höreingeschränkte zugänglich machen!
Letzte Beratung: 06.12.2022 Hauptausschuss Ö 8.1
Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 10.11.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord strebt an, gehörlosen und schwerhörenden Bürger:innen die Teilhabe am politischen Austausch im Rahmen der Sitzungen der Bezirksversammlung, ihrer Ausschüsse und weiterer vom Bezirk anberaumter Sitzungen besser als bislang zu ermöglichen.
Hintergrund:
Menschen mit einer Behinderung sind täglich vielen Barrieren ausgesetzt. Dies trifft derzeit auch auf die Sitzungen der Bezirksversammlungen in Hamburg, der Ausschüsse der Bezirksversammlungen sowie auf öffentliche Veranstaltungen wie z.B. öffentliche Plandiskussionen zu. Während Belange von blinden Menschen oder von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen inzwischen baulich durch Leitsysteme oder barrierefreie Zugangsmöglichkeiten häufig planerisch von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt werden, stehen gehörlose sowie schwerhörende Menschen immer noch häufig vor der Situation, nicht oder nur unzureichend an politischen Austauschprozessen teilnehmen zu können.
Auch das Live-Streaming für Sitzungen der Bezirksversammlungen und der Hauptausschüsse aller sieben Hamburger Bezirke ist so ausgestaltet, dass für gehörlose und schwerhörende Bürger:innen eine problemlose Teilhabe nicht oder nur unzureichend möglich ist.
Die Politik sollte dem Auftrag gerecht werden, der durch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen vorgegeben ist (UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesteilhabegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung). Der barrierefreie Zugang von gehörlosen und schwerhörenden Bürger:innen zu politischem Austausch ist ebenso sicherzustellen wie derjenige für blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen.
In Hamburg-Nord sollte dieser Grundsatz insbesondere bei der baulichen Planung des neuen Bezirksamts und den dort vorgesehenen neuen Sitzungsräumen im Sinne des inklusiven Bauens von Beginn an berücksichtigt werden.
Neue Sitzungsräume sollen unter Berücksichtigung des „akustischen Dreiklangs“ mit einer hochgradig schallabsorbierenden Decke, schallabsorbierender Wandpaneele und Teppichboden gegen Störgeräusche ausgestattet werden. Neue Sitzungsräume mit Beschallungsanlage sollen mit Sprach-Lautsprecher-Säulen sowie induktiven Höranlagen ausgestattet werden.
Für gehörlose Bürger:innen soll im neuen Bezirksamt die Möglichkeit geschaffen werden, Assistenzbedarf beispielweise in Form von Gebärden- und Schriftdolmetscher:innen anzumelden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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