Kleine Anfrage Grüne betr. Finanzmittel für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum Harburgs. Wo sind sie geblieben?
Im Mai 2002 war das „Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG)“ in Kraft getreten, im März 2005 das „Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“.
Diese Gesetze verpflichten staatliche Stellen für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Behinderten Menschen ist demnach ein barrierefreier Zugang zu allen Bereichen des Lebens zu ermöglichen.
Die verantwortlichen Verkehrsplaner sollen zum Beispiel laut Gesetz aktiv auf das Erreichen dieser ungehinderten Mobilität im öffentlichen Verkehrsraum hinwirken. Im Öffentlichen Verkehrsraum Harburgs gab und gibt es immer noch eine Reihe von unzumutbaren Erschwernissen, sich zum Beispiel mit dem Rollstuhl weitgehend ungehindert zu bewegen.
Aus Werbeeinnahmen der Stadt Hamburg durch den erfolgreichen Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Außenwerberechten erhielt der Bezirk Harburg 2009 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 174.000 Euro, um die Gestaltung des öffentlichen Raums zu verbessern.
Die Bezirksversammlung beschloss im Februar 2010, dass diese 174.000 Euro für bauliche Maßnahmen bereitgestellt werden sollen, die „geeignet sind, die Barrierefreiheit im Öffentlichen Straßenraum Harburgs nachhaltig zu fördern“. Der Beschluss sah vor, dass vor Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen die in Harburg ansässigen Vereine/Verbände behinderter Menschen und Senioren einzubeziehen sind.
Zwar gab es dem Antrag entsprechend immer mal wieder Zwischenberichterstattungen im zuständigen Fachausschuss. Ein Gesamtüberblick über einen sinnvollen Finanzmitteleinsatz fehlt jedoch bis heute.
Wir fragen daher das Bezirksamt:
Harburg, den 04.09.2014
Anfrage des Abgeordneten Kay Wolkau und GRÜNE-Fraktion
Britta Herrmann
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
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