Antwort zur Anfrage CDU betr. Kurzfristige Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen
Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 6.18
Kürzlich wurde die Beteiligung zur Umgestaltung des Spielplatzes Harburger Schulgarten angekündigt. Dabei fällt einmal mehr der kurze Vorlauf für die Öffentlichkeitsbeteiligung auf: Presseinformation vom 13.02., vor-Ort-Termin am 20.02.25.
Bei dieser konkreten Beteiligung fand die Aufnahme der Anregungen und Ideen direkt vor Ort statt. Dies ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings scheint es eher unglücklich, den Termin im Winter in einem Zeitraum von 9:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr anzubieten. Üblicherweise sind Kinder zu diesen Zeiten in Betreuung oder Schule und Eltern beruflich eingebunden. Zudem sind Spielplätze insbesondere im Winter je nach Witterung naturgemäß weniger frequentiert als in der warmen Jahreszeit.
Wir nehmen dies zum Anlass, bei der Verwaltung nachzufragen:
1. Wer legt fest bzw. wo ist festgelegt, wann über eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert wird?
2. Warum wird, wie im konkreten Fall, nur mit einem Vorlauf von einer Woche gearbeitet?
3. Hat die Öffentlichkeit grundsätzlich die Möglichkeit, sich auch auf anderen Wegen – online, telefonisch – an den konkreten Themen mit Ideen und Anregungen zu beteiligen?
Wenn ja, wird auf diese alternativen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Terminhinweises explizit hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?
Hamburg, am 04.03.2025
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19.03.2025
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die vorstehende Anfrage wie folgt:
Nach Paragraf 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sind junge Menschen an bezirklichen Planungen, die „die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“ zu beteiligen.
Es gibt darin keine Festlegung, wann über eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert werden muss.
Langjährige Erfahrungen der bei Beteiligungen sehr versierten Abteilung Stadtgrün zeigen, dass Ankündigungen von mindestens einer Woche vor der Beteiligung auswertbare Teilnahmezahlen ergeben.
Auch länger im Voraus angekündigte Hinweise haben keine Unterschiede in der Resonanz hervorgebracht, eher im Gegenteil.
Auch Erfahrungen mit Reaktionen auf Pressemitteilungen ergeben diese Handlungsweise.
Die Ankündigungen erfolgen in Abstimmung mit der Presseabteilung des Bezirksamtes. Unter Berücksichtigung der bekannten und etablierten Redaktionsfristen sendet die Abteilung Stadtgrün die Pressemitteilung in der Regel ein bis zwei Wochen vor dem Termin an die Pressestelle.
Auch im Fall der Beteiligungsankündigung für den Spielplatz Harburger Schulgarten wurde die avisierte Veröffentlichungsfrist von einer Woche eingehalten.
Beteiligungen werden grundsätzlich zu Beginn einer geplanten Umgestaltung eines Spielplatzes o.ä. durchgeführt, um die gewonnen Erkenntnisse im weiteren Planungsverlauf berücksichtigen zu können.
Vor dem Hintergrund einer stets angestrebten, schnellstmöglichen, kontinuierlichen Maßnahmenumsetzung finden Beteiligungen ganzjährig statt.
Daher kann es, wie beim Spielplatz Harburger Schulgarten, auch zu einem Zeitraum für die Durchführung einer Beteiligung im Winterhalbjahr kommen. Erfahrungsgemäß werden Spielplätze an regenfreien Tagen ganzjährig intensiv genutzt.
In der Antwort zu Frage 1 wurde bereits dargelegt, dass sich die Vorlaufzeit von einer Woche bewährt hat.
Daher ist sie auch im Fall der Beteiligung zur Umgestaltung des Spielplatzes Harburger Schulgarten zur Anwendung gekommen.
Neben einer Pressemitteilung an unterschiedliche Medien wurde über die Socialmedia-Kanäle des Bezirksamtes sowie durch Aushänge im Umfeld des Spielplatzes auf den Beteiligungstermin hingewiesen.
Des Weiteren wurde folgende Einrichtungen gezielt per E-Mail informiert und eingeladen:
• Kita an der Außenmühle
• Kita Rabennest (Harburger SC)
• Kita Bremerstraße
• Stadtteilschule Maretstr.
• Georg-Kerschensteiner-Grundschule
• Abendteuerspielplatz e.V. Hohe Str.
Am Tag der Beteiligung haben am Vormittag drei Kitas und deren Betreuende ihre Ideen und Anregungen aufgemalt und kommuniziert, am Nachmittag konnten Kinder in elterlicher oder großelterlicher Begleitung in die Beteiligung eingebunden werden.
Insofern ist es eben durch die Expertise bei Stadtgrün den betreuenden Einrichtungen möglich, diese Beteiligung in das eigene Programm einzubinden, was sehr gern angenommen wird und eine Abwechslung im Alltag für die Kinder darstellt.
Der wesentliche Kern einer Beteiligung besteht in der Möglichkeit, direkt vor Ort mit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ins Gespräch zu kommen und deren Nutzungsverhalten, Vorlieben und Ideen zu beobachten und zu erfragen.
Zusätzliche wird in der Regel die Möglichkeit eröffnet, über eine spielplatzspezifisch-eingerichtete E-Mail-Adresse Anregungen mitzuteilen.
Diese Adresse wurde am Tag der Beteiligung zum Spielplatz Harburger Schulgarten auch den anwesenden Kita-Betreuenden und anderen Erwachsenen in Papierform ausgehändigt, um im Nachhinein noch Fragen oder Anregungen kommunizieren zu können.
Die Nennung der spezifischen E-Mail-Adresse erfolgt in der Regel in der Pressemitteilung. Im Falle der Ankündigung zur Beteiligung zum Spielplatz Schulgarten ist irrtümlich keine Nennung erfolgt.
Grundsätzlich stehen die durchgehend vorhandenen E-Mail-Adressen des Bezirksamtes und des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR@Harburg.Hamburg.de) zur Verfügung. Sie sind auch über die Internetseite des Bezirksamtes abrufbar.
Wenn jetzt noch Anregungen vorgebracht werden, würde selbstverständlich weiterhin geprüft werden, ob diese berücksichtigt werden können.
Wenn nein, warum nicht?
Entfällt.
gez. i.V. Trispel
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