22-0524

Anfrage CDU betr. Kurzfristige Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kürzlich wurde die Beteiligung zur Umgestaltung des Spielplatzes Harburger Schulgarten angekündigt. Dabei fällt einmal mehr der kurze Vorlauf für die Öffentlichkeitsbeteiligung auf: Presseinformation vom 13.02., vor-Ort-Termin am 20.02.25.

Bei dieser konkreten Beteiligung fand die Aufnahme der Anregungen und Ideen direkt vor Ort statt. Dies ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings scheint es eher unglücklich, den Termin im Winter in einem Zeitraum von 9:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr anzubieten. Üblicherweise sind Kinder zu diesen Zeiten in Betreuung oder Schule und Eltern beruflich eingebunden. Zudem sind Spielplätze insbesondere im Winter je nach Witterung naturgemäß weniger frequentiert als in der warmen Jahreszeit.

Wir nehmen dies zum Anlass, bei der Verwaltung nachzufragen:

1. Wer legt fest bzw. wo ist festgelegt, wann über eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert wird?

2. Warum wird, wie im konkreten Fall, nur mit einem Vorlauf von einer Woche gearbeitet?

3. Hat die Öffentlichkeit grundsätzlich die Möglichkeit, sich auch auf anderen Wegen – online, telefonisch – an den konkreten Themen mit Ideen und Anregungen zu beteiligen?
Wenn ja, wird auf diese alternativen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Terminhinweises explizit hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?

Hamburg, am 04.03.2025

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