22-0432.01

Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Optimierung der Ampelschaltungen in Neugraben-Fischbek

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

Im Rahmen des Antrags zur Drucksache 21-3375 wurde bereits eine umfassende Untersuchung zur Optimierung der Querungen und Ampelschaltungen über die B73 im RISE-Gebiet durchgeführt, und einige der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Wir möchten jedoch auf einen Aspekt hinweisen, der in der bisherigen Betrachtung noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde, und eine präzisere Analyse anregen.

Die Querung am östlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Süderelbebogen / Neugrabener Bahnhofstraße wird zwar in der Studie behandelt, allerdings wurden die Ampeltaktungen an dieser Kreuzung, insbesondere im Bereich des Süderelbebogens, nicht näher analysiert. Der Bereich, in dem von der Straße Süderelbebogen kommend entweder geradeaus oder rechts abgebogen wird, stellt eine kritische Stelle im Verkehrsfluss dar, insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende.

Wir halten es für sinnvoll, die genauen Taktungen und Ampeldauern – insbesondere für die Rechtsabbiegende, Geradeausfahrende und Fußgänger*innen – an dieser Kreuzung zu überprüfen. Eine detaillierte Analyse könnte helfen, die Sicherheit und Effizienz der Ampelschaltungen zu verbessern und Gefahrenstellen zu entschärfen.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde:

1. Wurde die Querung am östlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Süderelbebogen / Neugrabener Bahnhofstraße bereits in die Betrachtung zur Optimierung der Ampelschaltungen einbezogen, insbesondere in Bezug auf die Taktungen für den Süderelbebogen (Rechtsabbiegeverkehr und Geradeausverkehr)? Wie genau ist die Ampel zu den verschiedenen Tageszeiten getaktet?

2. Sind Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr möglich, etwa längere Grünphasen, kürzere Wartezeiten, ein Doppelanwurf oder ähnliches?

3. Ist eine getrennte Signalisierung von Fuß- und Radverkehr auf der einen und rechtsabbiegendem Autoverkehr auf der anderen Seite möglich, um die Sicherheit zu erhöhen?

4. In welchen Abständen erfolgen regelhafte Überprüfungen der Ampelschaltungen auf ihre Angemessenheit und welche weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Ampelschaltungen an dieser Stelle sind geplant, um die Sicherheit zu erhöhen?


BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

7. März 2025

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu der o. g. Anfrage wie folgt Stellung:

  1. 1 Wurde die Querung am östlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Süderelbebogen / Neugrabener Bahnhofstraße bereits in die Betrachtung zur Optimierung der Ampelschaltungen einbezogen, insbesondere in Bezug auf die Taktungen für den Süderelbebogen (Rechtsabbiegeverkehr und Geradeausverkehr)? Wie genau ist die Ampel zu den verschiedenen Tageszeiten getaktet?

Der Knotenpunkt Cuxhavener Straße/Süderelbebogen/Neugrabener Bahnhofstraße war kein Bestandteil der Untersuchungen zur Optimierung der Signalsteuerung im Rahmen der Drs. 21-3375. Hauptbestandteil war der Streckenabschnitt westlich dieses Knotenpunktes. Die Taktung der Lichtsignalanlage (LSA) erfolgt wie unten aufgeführt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Zuge dieser Anfrage die Taktung bereits wie folgt angepasst wurde: Am Wochenende werden zur Reduzierung der Wartezeiten ganztägig kürzere Umlaufzeiten von 75 Sekunden geschaltet. Zuvor waren teilweise auch am Wochenende 90-Sekunden-Umläufe geschaltet.

Wochentag

Umschaltungen

Signalprogramm (Umlaufzeit)

Mo-Do

05:00

1 (90 Sekunden)

10:00

2 (75 Sekunden)

14:00

3 (90 Sekunden)

20:00

2 (75 Sekunden)

Fr

05:00

1 (90 Sekunden)

10:00

2 (75 Sekunden)

13:00

3 (90 Sekunden)

20:00

2 (75 Sekunden)

Sa

05:00 (ganztägig)

2 (75 Sekunden)

So

05:00 (ganztägig)

2 (75 Sekunden)

  1. Sind Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr möglich, etwa längere Grünphasen, kürzere Wartezeiten, ein Doppelanwurf oder ähnliches?

Längere Grünphasen und ein Doppelanwurf sind aus mehreren Gründen nicht möglich. Aufgrund der Größe der Kreuzung sind die Fußverkehrsfurten sehr lang. Das hat zur Folge, dass sehr viel Zeit benötigt wird, um die Progressivität der Fußverkehrsfurten (Querung in einem Zug, ohne auf der Mittelinsel anhalten zu müssen) gewährleisten zu können. Dies schränkt die Verkürzung der Umlaufzeit ein. Zusätzlich wäre die Kreuzung bei kürzeren Umlaufzeiten während der Hauptverkehrszeit am Morgen und Nachmittag nicht mehr leistungsfähig.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr wurden geprüft. Ein Gelbblinker für rechtsabbiegende Kfz ist bereits vorhanden. Röhrenblenden, welche die Einsicht des Fußverkehrsignals durch die rechtsabbiegenden Kfz verhindern, sind bisher nicht vorhanden und könnten ergänzt werden. Als sinnvollste Maßnahme erachtet der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Roteinfärbung der Radfurt durch das Bezirksamt. Daraus kann eine erhöhte Aufmerksamkeit des rechtsabbiegendes Verkehrs erzielt werden.

  1. Ist eine getrennte Signalisierung von Fuß- und Radverkehr auf der einen und rechtsabbiegendem Autoverkehr auf der anderen Seite möglich, um die Sicherheit zu erhöhen.

Grundvoraussetzung für die getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegers ist, dass für diese Fahrbeziehung ein eigener Fahrstreifen vorhanden ist. Dies ist an der vorhandenen Örtlichkeit gegeben. Für eine getrennte Signalisierung ist jedoch eine zusätzliche Signalphase notwendig, so dass anderen Verkehrsströmen die Freigabezeit gekürzt werden müsste. Auf Basis der aktuellsten Verkehrszahlen vom 29.09.2022 wurde die Auswirkung einer getrennten Signalisierung des Rechtsabbiegers auf die Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt untersucht. Zur Hauptverkehrszeit am Vormittag wäre die getrennte Signalisierung unkritisch. Zur Hauptverkehrszeit am Nachmittag hingegen hätte die getrennte Signalisierung erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit. Die Kapazität des stadtauswärtigen Geradeausverkehrs aus der Cuxhavener Straße Ost nach West ist bereits im Bestand an seiner Leistungsfähigkeitsgrenze. Diesem Verkehrsstrom kann somit keine Freigabezeit entnommen werden. Bei Einhaltung aller gesetzlich vorgegebenen Mindestfreigabezeiten der Verkehrsströme aus der Nebenrichtung, zu denen auch die Fußverkehrquerungen über die Cuxhavener Straße gehören, kann keine ausreichende Freigabezeit für den Rechtsabbiegeverkehr aus dem Süderelbebogen generiert werden. Es käme zur Überlastung dieses Verkehrsstroms und in der Folge zu einem erheblichen Rückstau. Daraus können wiederum gefährliche Rotfahrten resultieren. Eine getrennte Signalisierung ist somit aus der Sicht der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts nicht möglich.

  1. In welchen Abständen erfolgen regelhafte Überprüfungen der Ampelschaltungen auf ihre Angemessenheit und welche weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Ampelschaltungen an dieser Stelle sind geplant, um die Sicherheit zu erhöhen?

Hamburg hat eine interne Software zum Qualitätsmanagement von Lichtsignalanlagen. Hierbei gibt es den Programmteil QM IV (Qualitätsmanagement Individualverkehr, dazu gehört Kfz-, Fuß- und Radverkehr) sowie der Programmteil QUASIBUS (Qualitätssicherung Busvorrangschaltungen, also des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In beiden Programmteilen werden kontinuierlich die am Verkehrsrechner angeschlossenen LSA in Hamburg überwacht und qualitätsgesichert. Ein automatisiertes Störfallmanagement ist integriert. Das bedeutet, dass etwa beim Ausfall von Signalen, bei der Schaltung unplausibler Signalprogramme, beim Auftreten ungewöhnlich hoher Wartezeiten, bei zu hohen Verlustzeiten für die Busse (und viele weitere Prüfkenngrößen) automatisch Störfälle generiert werden, die von den Verkehrsingenieur:innen geprüft und behoben werden. Eine Qualitätssicherung an Lichtsignalanlagen erfolgt somit laufend.


gez. Böhm

f.d.R.


Leptien

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Lokalisation Beta
Cuxhavener Straße Neugrabener Bahnhofstraße Süderelbebogen

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