Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Fraktion - SPD betr. Komfort-Übergänge über die B73 in Neugraben-Fischbek realisieren
Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung in Neugraben-Fischbek wurde eine Untersuchung zu Komfort-Übergängen über die B73 im RISE-Gebiet durchgeführt. Dabei wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Übergänge für den Fuß- und Radverkehr sicherer und komfortabler zu gestalten. Die Bewohner*innen des Stadtteils wurden im Rahmen der Untersuchung sowohl mit einer Online-Umfrage als auch über Befragungen vor Ort an den betrachteten Querungen beteiligt.
Als wichtigste Verbesserungspotentiale werden die Schaffung von mindestens zwei neuen Ampel-Querungen im Untersuchungsgebiet, die Verlängerung der Grünphasen für Fußgänger*innen und die Erhöhung der Flexibilität genannt. Weitere Vorschläge waren etwa die Trennung von Fuß- und Radverkehrssignalisierung, die Verkürzung von Umlaufzeiten, die Anforderung über Detektionskameras, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Auch bauliche und künstlerische Maßnahmen wie zum Beispiel der Umbau von Busbuchten zu Buskaps, begrünte Fahrgastunterstände und künstlerisch gestaltete bauliche Abgrenzungen zwischen Straße und Fuß-/Radweg wurden vorgeschlagen.
Während bauliche Maßnahmen auch im Prozess der Magistralenentwicklung der B73 betrachtet werden sollten und daher voraussichtlich eher mittelfristig umgesetzt werden können, könnte mit der Optimierung der Ampelschaltungen schon kurzfristig eine Verbesserung für die Bewohner*innen des Stadtteils erreicht werden. Mit einer solchen Maßnahme könnte die zerschneidende Wirkung der B73 auf den Stadtteil ein Stück weit gemindert, der Fuß- und Radverkehr gefördert und die Verkehrswende einen Schritt vorangebracht werden.
Aufgrund des Zuschnitts des RISE-Gebiets endet das Untersuchungsgebiet im Osten an der Kreuzung Am Neugrabener Bahnhof / Cuxhavener Straße / Bauernweide. Bei der Optimierung der Ampelschaltungen sollten jedoch auch weiter östlich liegende Querungen und Kreuzungen betrachtet werden, auch um einen durchgängigen Verkehrsfluss auf der B73 zu erreichen.
Zudem wurden im Rahmen der Untersuchung nur die Querungen der B73 betrachtet. Diese Betrachtung sollte ergänzt werden um die Querungen der Nebenstraßen, also wenn man längs der B73 geht oder fährt, insbesondere mit Blick auf die getrennte Signalisierung des Rad- und Fußverkehrs.
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Ampel-Optimierung ebenfalls berücksichtigt werden sollte, ist der der „Grünen Welle“ für den Kfz-Verkehr auf der B73. Immer wieder ist zu hören, die Ampeln seien noch auf die früher geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der B73 programmiert, was Autofahrende zum Überschreiten der aktuellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h animiert. Falls dies der Fall sein sollte, ist die Programmierung der Ampelschaltungen in dieser Hinsicht natürlich dringend anzupassen.
Eine spannende weitere Idee zur Verbesserung des Sicherheitheitsgefühls für Fußgänger*innen wurde in Berlin erstmals an der Kreuzung Brunnenstraße / Anklamer Straße umgesetzt. Im Gegensatz zu einem Countdown, der die Sekunden bis zur nächsten Grünphase anzeigt, gibt es hier einen Streifencountdown, der den Ablauf der Räumzeit anzeigt. Die Räumzeit ist die Zeit, die Fußgänger*innen nach Umspringen von Grün auf Rot noch haben, um die Straße weiter zu queren. Die Räumzeit bedeutet jedoch Stress und Hektik, wie beim Queren breiter Straßen von Kindern oder von Eltern mit Kindern beobachtet werden kann. Der Streifencountdown signalisiert hier: „Auch wenn schon Rot ist, du kannst noch entspannt weitergehen, die Autos warten noch.“ (Siehe auch https://www.zeit.de/zeit-wissen/2023/04/ampeln-verkehrssicherheit-verkehrspolitik-alternativen/komplettansicht.) Ähnliche Countdowns mit einer Sekundenanzeige der Resträumzeit gibt es in London bereits flächendeckend.
Die Bezirksamtsleiterin, die zuständige Behörde und die zuständige Verkehrsdirektion werden gebeten, die Vorschläge der vorliegenden Untersuchung aufzugreifen und möglichst umzusetzen, ggf. im Rahmen der Magistralenentwicklungen.
Schon jetzt sollen folgende Verbesserungen an Querungen und Kreuzungen der B73 auf Realisierbarkeit geprüft und bei positivem Ergebnis zeitnah in die Umsetzung gebracht werden:
1. Einrichtung neuer Ampelquerungen:
a. südlich der Schule Ohrnsweg am (Fuß- und Rad-)Gebietseingang zum Fischbeker Heidbrook
b. am westlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Am Neugrabener Bahnhof / Bauernweide
c. am östlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Süderelbebogen / Neugrabener Bahnhofstraße. Gleichzeitig sollte hierbei geprüft werden, ob die Fußgänger-Ampel am westlichen Arm der Kreuzung ein Stück weit nach Westen verlegt werden könnte, da sich hier die intuitive Verbindung zwischen Bahnhof und Zentrum befindet. Eine Verlegung könnte sich zudem positiv auf den Rückstau beim Rechtsabbiegen aus dem Süderelbebogen auswirken.
2. Optimierung der Ampelsteuerung:
a. möglichst große Verlängerung der Fußgängerphasen zur Querung der B73
b. möglichst große Verkürzung der Umlaufzeit
c. Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr
d. bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten
3. Getrennte Signalisierung von Fuß- und Radverkehr längs und quer der B73, insbesondere bei zweiteiligen Ampeln, um längere Grünphasen für Radfahrende zu ermöglichen. Wo möglich, sollten Rad- und Kfz-Verkehr gemeinsam signalisiert werden.
4. Überprüfung der „Grünen Welle“ für den Kfz-Verkehr auf der B73 in Bezug auf die bevorzugte Geschwindigkeit und ggf. Anpassung an die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
5. Modell-Versuch mit einem Streifencountdown für die Räumzeit an einer Querung der B73 analog zur Ampel Brunnenstraße / Anklamer Straße in Berlin, möglichst an einer Ampel im Schulumfeld, zum Beispiel an der Querung B73 / An de Geest.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
12.12.2023
Die Behörde für Inneres und Sport (Zentrale Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsdirektion (VD) 52, unter Beteiligung des PK 46 als örtliche Straßenverkehrsbehörde) nimmt zu Ziffer 1 des Antrages wie folgt Stellung:
Die Straßenverkehrsbehörde befürwortet aufgrund der hohen Fußverkehrsfrequenz, zusätzliche signalisierte Fußgängerquerungen an den Kreuzungsbereichen der Straßen Am Neugrabener Bahnhof und Süderelbebogen einzurichten.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird von der VD 52 gebeten, diese Empfehlung umzusetzen.
Für die Prüfung der Erforderlichkeit einer zusätzlichen signalisierten Fußgängerquerung südlich der Schule Ohrnsweg müssten zunächst die Querungszahlen der zu Fuß Gehenden festgestellt werden.
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass in Höhe der Einmündungen der Straßen An de Geest und Im Fischbeker Heidbrook bereits signalisierte Querungsstellen für Fußgänger beste-hen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers