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Beseitigung von Bettelampeln für Fußgänger und Radfahrer Eingabe vom 30.06.2016 Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 30.06.2016 wurde das u.s. Anliegen als Eingabe aufgenommen und die Verwaltung um Stellungnahme gebeten.

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschafts, Verkehr und Innovation:

In Wandsbek gibt es Ampelanlagen, an denen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilweise nur auf Anforderung Grün erhalten.

Anforderungsampeln können für eine flexible Signalsteuerung eine Optimierung bedeuten, weil nicht erforderliche Grün-Zeiten anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden können. Jede Kreuzung mit dazugehöriger Lichtsignalanlage hat aufgrund der Geometrie und Verkehrsbelastung andere Bedarfe und ist als Einzelfall zu betrachten und zu prüfen. Insbesondere vor dem Hintergrund komplexer Verkehrsabläufe und unter Berücksichtigung aller Prioritäten kann eine derartige Schaltung sinnvoll und zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer sein.

Dieses entspricht der Zielvorgabe des Hamburger Senats, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten, damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger dies Verkehrsmittel des ÖPNV nutzen. Darüber hinaus werden bei geringen Fußgängerzahlen an hochbelasteten Straßen oder z.B. zur Abwicklung von Baustellenverkehren Anforderungsschaltungen genutzt.

 

Viele der derzeitigen Schaltungen in den Bereichen des Bezirks Wandsbek dienen der Busbeschleunigung. Für diese Kreuzungen und Fußgängerampeln gilt, dass die Schaltung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bedarfsorientiert funktioniert. Einer Verkehrsteilnehmergruppe wird nur dann Grünzeit zur Verfügung gestellt, wenn hierfür tatsächlich eine Nachfrage vorhanden ist. Für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt diese Nachfrage durch in die Fahrbahn verlegte Anforderungsschleifen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer melden ihren Bedarf durch Betätigen eines Tasters. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer parallel zur Hauptlastrichtung führt diese Schaltung zu minimierten Wartezeiten, da deren Grün nur bei konkreter Anforderung aus der Nebenrichtung unterbrochen wird.

 

Bei der Bearbeitung von Ampelschaltungen wägt die planende Dienststelle die Belange aller Verkehrsteilnehmer ab, so dass eine grundsätzliche Aussage zur Reduzierung der Anzahl von Anforderungsschaltungen nicht getroffen werden kann. Hiervon ausgeschlossen sind Anforderungsschaltungen bei denen der Fuß- und Radverkehr getrennt vom parallelen Kfz-Verkehr geschaltet wird. Diese Art der Schaltung soll zukünftig geändert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

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