21-3375.02

Stellungnahme BVM zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Fraktion - SPD betr. Komfort-Übergänge über die B73 in Neugraben-Fischbek realisieren

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.4

Sachverhalt

Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung in Neugraben-Fischbek wurde eine Untersuchung zu Komfort-Übergängen über die B73 im RISE-Gebiet durchgeführt. Dabei wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Übergänge für den Fuß- und Radverkehr sicherer und komfortabler zu gestalten. Die Bewohner*innen des Stadtteils wurden im Rahmen der Untersuchung sowohl mit einer Online-Umfrage als auch über Befragungen vor Ort an den betrachteten Querungen beteiligt.

 

Als wichtigste Verbesserungspotentiale werden die Schaffung von mindestens zwei neuen Ampel-Querungen im Untersuchungsgebiet, die Verlängerung der Grünphasen für Fußnger*innen und die Erhöhung der Flexibilität genannt. Weitere Vorschläge waren etwa die Trennung von Fuß- und Radverkehrssignalisierung, die Verkürzung von Umlaufzeiten, die Anforderung über Detektionskameras, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Auch bauliche und künstlerische Maßnahmen wie zum Beispiel der Umbau von Busbuchten zu Buskaps, begrünte Fahrgastunterstände und künstlerisch gestaltete bauliche Abgrenzungen zwischen Straße und Fuß-/Radweg wurden vorgeschlagen.

 

hrend bauliche Maßnahmen auch im Prozess der Magistralenentwicklung der B73 betrachtet werden sollten und daher voraussichtlich eher mittelfristig umgesetzt werden können, könnte mit der Optimierung der Ampelschaltungen schon kurzfristig eine Verbesserung für die Bewohner*innen des Stadtteils erreicht werden. Mit einer solchen Maßnahme könnte die zerschneidende Wirkung der B73 auf den Stadtteil ein Stück weit gemindert, der Fuß- und Radverkehr gefördert und die Verkehrswende einen Schritt vorangebracht werden.

 

Aufgrund des Zuschnitts des RISE-Gebiets endet das Untersuchungsgebiet im Osten an der Kreuzung Am Neugrabener Bahnhof / Cuxhavener Straße / Bauernweide. Bei der Optimierung der Ampelschaltungen sollten jedoch auch weiter östlich liegende Querungen und Kreuzungen betrachtet werden, auch um einen durchgängigen Verkehrsfluss auf der B73 zu erreichen.

 

Zudem wurden im Rahmen der Untersuchung nur die Querungen der B73 betrachtet. Diese Betrachtung sollte ergänzt werden um die Querungen der Nebenstraßen, also wenn man längs der B73 geht oder fährt, insbesondere mit Blick auf die getrennte Signalisierung des Rad- und Fußverkehrs.

 

Ein wichtiger Aspekt, der bei der Ampel-Optimierung ebenfalls berücksichtigt werden sollte, ist der der „Grünen Welle“r den Kfz-Verkehr auf der B73. Immer wieder ist zu hören, die Ampeln seien noch auf die früher geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der B73 programmiert, was Autofahrende zum Überschreiten der aktuellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h animiert. Falls dies der Fall sein sollte, ist die Programmierung der Ampelschaltungen in dieser Hinsicht natürlich dringend anzupassen.

 

Eine spannende weitere Idee zur Verbesserung des Sicherheitheitsgefühls für Fußnger*innen wurde in Berlin erstmals an der Kreuzung Brunnenstraße / Anklamer Straße umgesetzt. Im Gegensatz zu einem Countdown, der die Sekunden bis zur nächsten Grünphase anzeigt, gibt es hier einen Streifencountdown, der den Ablauf der Räumzeit anzeigt. Die Räumzeit ist die Zeit, die Fußnger*innen nach Umspringen von Grün auf Rot noch haben, um die Straße weiter zu queren. Die Räumzeit bedeutet jedoch Stress und Hektik, wie beim Queren breiter Straßen von Kindern oder von Eltern mit Kindern beobachtet werden kann. Der Streifencountdown signalisiert hier: „Auch wenn schon Rot ist, du kannst noch entspannt weitergehen, die Autos warten noch.“ (Siehe auch https://www.zeit.de/zeit-wissen/2023/04/ampeln-verkehrssicherheit-verkehrspolitik-alternativen/komplettansicht.) Ähnliche Countdowns mit einer Sekundenanzeige der Resträumzeit gibt es in London bereits flächendeckend.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin, die zuständige Behörde und die zuständige Verkehrsdirektion werden gebeten, die Vorschläge der vorliegenden Untersuchung aufzugreifen und möglichst umzusetzen, ggf. im Rahmen der Magistralenentwicklungen.

 

Schon jetzt sollen folgende Verbesserungen an Querungen und Kreuzungen der B73 auf Realisierbarkeit geprüft und bei positivem Ergebnis zeitnah in die Umsetzung gebracht werden:

 

1.     Einrichtung neuer Ampelquerungen:

a.     dlich der Schule Ohrnsweg am (Fuß- und Rad-)Gebietseingang zum Fischbeker Heidbrook

b.     am westlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Am Neugrabener Bahnhof / Bauernweide

c.      am östlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße / Süderelbebogen / Neugrabener Bahnhofstraße. Gleichzeitig sollte hierbei geprüft werden, ob die Fußnger-Ampel am westlichen Arm der Kreuzung ein Stück weit nach Westen verlegt werden könnte, da sich hier die intuitive Verbindung zwischen Bahnhof und Zentrum befindet. Eine Verlegung könnte sich zudem positiv auf den Rückstau beim Rechtsabbiegen aus dem Süderelbebogen auswirken.

 

2.     Optimierung der Ampelsteuerung:

a.     glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

b.     glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

c.      Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

d.     bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

 

3.     Getrennte Signalisierung von Fuß- und Radverkehr längs und quer der B73, insbesondere bei zweiteiligen Ampeln, um längere Grünphasen für Radfahrende zu ermöglichen. Wo möglich, sollten Rad- und Kfz-Verkehr gemeinsam signalisiert werden.

 

4.     Überprüfung der „Grünen Welle“r den Kfz-Verkehr auf der B73 in Bezug auf die bevorzugte Geschwindigkeit und ggf. Anpassung an die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

5.     Modell-Versuch mit einem Streifencountdown für die Räumzeit an einer Querung der B73 analog zur Ampel Brunnenstraße / Anklamer Straße in Berlin, möglichst an einer Ampel im Schulumfeld, zum Beispiel an der Querung B73 / An de Geest.

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  14.03.2024

 

 

Die Behörde für  Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

 

Die BVM bittet die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen, kann jedoch mitteilen, dass soweit möglich Lichtsignalanlagen auf Grund des Beschlusses im Rahmen der Antworterstellung bereits umgestellt wurden.

 

1. Einrichtung neuer Ampelquerungen:

a)    dlich der Schule Ohrnsweg am (Fuß- und Rad-)Gebietseingang zum Fischbeker Heidbrook

In Hamburg obliegt die Entscheidung zur Neuplanung von Lichtsignalanlagen (LSA) der Behörde für Inneres und Sport (BIS), hier Verkehrsdirektion (VD) 52.

b)    am westlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße/ Am Neugrabener Bahnhof/Bauernweide

r die Erweiterung der LSA mit einer westlichen Querung wäre der Umbau der Kreuzung mit der Einrichtung einer ausreichend großen Mittelinsel und der Anpassungen der Fahrspuren erforderlich. Dieses ist zurzeit nicht vorgesehen. Ob dies zukünftig im Rahmen des RISE-Gebietes vorgesehen ist, ist der BVM nicht bekannt und durch das Bezirksamt zu beantworten.

c)    am östlichen Arm der Kreuzung Cuxhavener Straße/ Süderelbebogen/ Neugrabener Bahnhofstraße. Gleichzeitig sollte hierbei geprüft werden, ob die Fußverkehr-Ampel am westlichen Arm der Kreuzung ein Stück weit nach Westen verlegt werden könnte, da sich hier die intuitive Verbindung zwischen Bahnhof und Zentrum befindet. Eine Verlegung könnte sich zudem positiv auf den Rückstau beim Rechtsabbiegen aus dem Süderelbebogen auswirken.

 

r die Erweiterung der LSA mit einer östlichen Querung wäre ebenfalls der Umbau der Kreuzung mit der Einrichtung einer ausreichend großen Mittelinsel und der Anpassungen der Fahrspuren erforderlich. Eine Verlegung der westlichen Furt weiter in Richtung Westen würde die Zwischenzeiten an diesem Knotenpunkt weiter vergrößern und die zur Verfügung stehende Grünzeit damit erheblich verringern. Voraussetzung wäre ein Umbau der Maststandorte und eine komplette Überarbeitung der Verkehrssteuerung dieser LSA mit entsprechenden Auswirkungen für sämtliche Verkehrsteilnehmende. Eine Planung zur Anpassung des Knotenpunktes ist zurzeit nicht vorgesehen. Ob dies zukünftig im Rahmen des RISE-Gebietes vorgesehen ist, ist der BVM nicht bekannt und durch das Bezirksamt zu beantworten.

 

 

 

 

 

2. Optimierung der Ampelsteuerung

Bei der Prüfung hat sich der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) auf die folgenden 9 LSA auf der B73 konzentriert:

 

LSA Nr.

LSA Name

2059

Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (West)

736

Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (Ost)

1169

Cuxhavener Straße/An de Geest

1295

Cuxhavener Straße/Vor Haus Nr. 484

412

Cuxhavener Straße/Scharlbarg

1847

Cuxhavener Straße/Rostweg

1846

Cuxhavener Straße/Kiesbarg

1800

Cuxhavener Straße/Geutensweg

618

Cuxhavener Straße/Vor Haus Nr. 379/Schule

 

LSA 2059 Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (West):

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Aktuell liegen keine Programme vor, auf die zurückgegriffen werden kann. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung werden ergänzende Programme bzw. eine bessere Verkehrsabhängigkeit geprüft und ggf. umgesetzt.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Im Umfeld dieser LSA gibt es keine Schulen.

 

LSA 736 Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (Ost):

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Aktuell liegen keine Programme vor, auf die zurückgegriffen werden kann. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung werden ergänzende Programme bzw. eine bessere Verkehrsabhängigkeit geprüft und ggf. umgesetzt.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Im Umfeld dieser LSA gibt es keine Schulen.

LSA 1169 Cuxhavener Straße/An de Geest:

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Aktuell liegen keine Programme vor, auf die zurückgegriffen werden kann. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung werden ergänzende Programme bzw. eine bessere Verkehrsabhängigkeit geprüft und ggf. umgesetzt.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

An dieser LSA liegen Festzeitprogramme vor, die versuchsweise zu Schulbeginn geschaltet werden. Bei den Festzeitprogrammen erhalten zu Fuß Gehende in jedem Umlauf, auch ohne Anforderung, eine Freigabe.

 

LSA 1295 (Cuxhavener Straße/Vor Haus Nr. 484):

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Die Schaltung wurde geändert und Signalprogramme mit einem sogenannten Doppelanwurf vorgesehen. Dies bedeutet zwei mögliche Freigaben innerhalb eines Umlaufes, wodurch sich die Wartezeiten für zu Fuß Gehende verkürzt. Diese Programme werden ganztägig vorgesehen.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Im Umfeld dieser LSA gibt es keine Schulen.

LSA 412 (Cuxhavener Straße/Scharlbarg):

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht den Regelwerken. Eine kurzfristige Verlängerung der Fußverkehrfreigabe zur Querung der B73 ist hier leider nicht möglich, da keine entsprechenden Signalprogramme auf der Anlage vorhanden sind. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten Überarbeitung wird eine Anpassung und Verlängerung der Grünzeit für den Fußverkehr mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Die Schaltung wurde geändert und in Randzeiten ein vorhandenes Sofort-GRÜN-Programmes vorgesehen. Die Koordinierung einer Grünen Welle für den Fahrverkehr ist dann allerdings nicht mehr möglich.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Im Umfeld dieser LSA gibt es keine Schulen.

LSA 1847 (Cuxhavener Straße/Rostweg):

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

 

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die geschalteten Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Die kürzest mögliche Umlaufzeit, die an dieser Anlage schaltbar ist und die Möglichkeit der Koordinierung bietet, beträgt 45 Sekunden. Aufgrund der starken Beeinträchtigung der bestehenden Koordinierung wird dies jedoch nicht geschaltet.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Die Schaltung wurde geändert und in Randzeiten ein vorhandenes Sofort-GRÜN-Programmes vorgesehen. Die Koordinierung einer Grünen Welle für den Fahrverkehr ist dann allerdings nicht mehr möglich.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Die Schaltung wurde geändert und zum Schulstart ein Signalprogramm mit 45-Sekunden-Umlauf vorgesehen. Damit ist weiterhin eine Anforderung erforderlich, aber die Wartezeiten für den Fußverkehr werden wesentlich kürzer.

 

LSA 1846 Cuxhavener Straße/Kiesbarg:

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Die Schaltung wurde geändert und in Randzeiten und zum Schulstart Signalprogramme mit einem sogenannten Doppelanwurf vorgesehen. Hierbei können zwei mögliche Freigaben innerhalb eines Umlaufes geschaltet werden, wodurch sich die Wartezeiten für zu Fuß Gehende wesentlich verkürzt.

 

LSA 1800 Cuxhavener Straße/Geutensweg:

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Eine weitere Verkürzung ist an dieser LSA mit den Programmen nicht möglich.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Aktuell liegen keine Programme vor, auf die zurückgegriffen werden kann. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung kann die Möglichkeit geprüft werden.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Die Anlage läuft ausschließlich in Festzeitprogrammen, bei denen zu Fuß Gehende und der Verkehr der Nebenrichtung in jedem Umlauf auch ohne Anforderung eine Freigabe erhalten.

 

LSA 618 Cuxhavener Straße/Vor Haus Nr. 379/Schule:

a)    glichst große Verlängerung der Fußngerphasen zur Querung der B73

Die Fußverkehrfreigabezeit an dieser Lichtsignalanlage entspricht einem üblichen Wert und ist ausreichend bemessen. Ergänzend zu den Grünzeiten stehen dem Fußverkehr jeweils noch die Räumzeiten für ein gefahrloses Überqueren zur Verfügung. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft und ggf. mit vorgesehen.

 

b)    glichst große Verkürzung der Umlaufzeit

Im Hinblick auf den Erhalt einer Grünen Welle für den Fahrverkehr entlang der B73 muss die Schaltung der Signalprogramme an allen Lichtsignalanlagen aufeinander abgestimmt sein. Die geschalteten Umlaufzeiten betragen, abhängig von der Verkehrsstärke, 75 und 90 Sekunden. Die kürzest mögliche Umlaufzeit, die an dieser Anlage schaltbar ist und die Möglichkeit der Koordinierung bietet, beträgt 45 Sekunden. Aufgrund der starken Beeinträchtigung der bestehenden Koordinierung wird dies jedoch nicht geschaltet.

 

c)    Erhöhung der Flexibilität und schnelleres Umschalten bei wenig Verkehr

Die Schaltung wurde geändert und in Randzeiten Signalprogramme mit einem sogenannten Doppelanwurf vorgesehen. Hierbei können zwei mögliche Freigaben innerhalb eines Umlaufes geschaltet werden, wodurch sich die Wartezeiten für zu Fuß Gehende wesentlich verrzt.

 

d)    bei Ampeln im Schulumfeld Daueranforderung während der Schulzeiten

Die Schaltung wurde geändert und zum Schulstart ein Signalprogramm mit 45-Sekunden-Umlauf vorgesehen. Damit ist weiterhin eine Anforderung erforderlich, aber die Wartezeiten für den Fußverkehr werden wesentlich kürzer.

 

 

3. Getrennte Signalisierung von Fuß- und Radverkehr längs und quer der B73, insbesondere bei zweiteiligen Ampeln, um längere Grünphasen für Radfahrende zu ermöglichen. Wo möglich, sollten Rad- und Kfz-Verkehr gemeinsam signalisiert werden.

 

 

An den Lichtsignalanlagen erfolgt die Signalisierung des Fuß- und Radverkehrs überwiegend mittels Kombischeiben. Ein eigenes Radfahrsignal mit längerer Grünzeit kann bei LSA im Bestand aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne einen größeren Eingriff in die Verkehrssteuerung und/oder einen Umbau der LSA und des Knotens nachgerüstet werden. Der LSBG wird bei der nächsten Überarbeitung eine Prüfung vornehmen, ob und an welchen LSA eine getrennte Signalisierung möglich ist und umgesetzt werden kann.

 

Entlang der Cuxhavener Straße ist eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet. Die Anordnung bzw. Aufhebung dieser fällt in die Zuständigkeit der örtlichen Polizeikommissariate. Mit einer Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht entlang der Bundesstraße wird aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht gerechnet.

 

4. Überprüfung der „Grünen Welle“r den Kfz-Verkehr auf der B73 in Bezug auf die bevorzugte Geschwindigkeit und ggf. Anpassung an die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Die Koordinierung auf der B73 ist 2009 auf Tempo 50 umgestellt worden. Im Zuge dessen wurde auch die Koordinierung zwischen Buxtehuder Straße/Goldtschmidtstraße (LSA 1360) bis zur LSA Cuxhavener Straße/Röttiger Kaserne/Westtor (LSA 2059) auf Tempo 50 angepasst.

 

5. Modell-Versuch mit einem Streifencountdown für die Räumzeit an einer Querung der B73 analog zur Ampel Brunnenstraße / Anklamer Straße in Berlin, möglichst an einer Ampel im Schulumfeld, zum Beispiel an der Querung B73 / An de Geest

 

Die Einführung eines Streifencountdowns müsste von verschiedenen Akteuren geprüft werden. Hier sind sowohl technische Aspekte (Hamburg Verkehrsanlagen GmbH), verkehrstechnischen Themen (LSBG) und schließlich auch die sicherheitsrelevanten Anforderungen (durch BIS/VD 52) zu prüfen und zu bewerten. Erst dann wären eine Anordnung und Umsetzung möglich. Die Anordnung von solchen neuen Modell-Versuchen obliegt der BIS/VD 52.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

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