Der Dezernent für Soziales, Jugend und Gesundheit des Bezirksamtes Wandsbek berichtet zum Thema im Wesentlichen folgendes:
Die Arbeit der Unterhaltsvorschussstellen beinhalte die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse an die zumeist ledigen Mütter und die wesentlich aufwendigere Rückforderung von den überwiegend säumigen Vätern.
Die Rückforderungsquote liege in Hamburg im Durchschnitt lediglich bei 11 %. Die Bezirksämter seien unterschiedlich stark aufgestellt und je nach Personalbestand verschiebe sich die Bearbeitung, weil der Schwerpunkt natürlich auf die Auszahlung des Unterhalts für die Mütter gelegt werde. Bei ausreichenden Kapazitäten werde versucht, davon etwas von den Vätern zurückzuholen. In den meisten Fällen seien die Väter aber schlicht nicht in der Lage zu zahlen, weil sie selber Sozialtransferleistungen beziehen.
Der Senat habe aufgrund der relativ geringen Rückforderungsquote mit verschiedenen Ansätzen erfolglos versucht, diese zu erhöhen. Seit einem Jahr laufe nun ein von der Kasse Hamburg initiiertes Projekt, das die bisher einheitliche Sachbearbeitung aufteile in eine bezirkliche Leistungssachbearbeitung und eine Vollstreckungssachbearbeitung, die von der Kasse Hamburg übernommen werde. Auch mit diesem Projekt habe sich die Rückforderungsquote nicht erhöht. Der Rechnungshof habe dies erkannt und dokumentiert, dass dieses Modell nicht erfolgsversprechend sei. Dies hätten fünf Bezirksämter zum Anlass genommen, sich selber neu zu organisieren.
Die gemeinsam entwickelte Idee sei die Zusammenführung der Sachbearbeitung bei einem Bezirksamt, denn mit einem größeren Personalkörper könnten urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle besser abgefedert werden. Die Auszahlung der Unterhaltsleistung solle weiterhin vor Ort erfolgen und es werde auch weiterhin Ansprechpartner in den sozialen Dienstleistungszentren geben. In welcher Größenordnung dies zukünftig geschehen müsse, werde die Erfahrung mit dem Projekt zeigen.
Bisher gebe es nur einen Letter of Intent, eine Projekteinsetzungsverfügung sei für Ende dieses Monats beabsichtigt. Wandsbek habe das Projekt als Pilot übernommen, weil es als größtes Bezirksamt auch die größten personellen Kapazitäten habe.
Warum ist die Bezirksversammlung noch nicht informiert worden?
Das Projekt befinde sich noch in einer sehr frühen Phase, insofern gebe es noch keine organisatorischen Änderungen, die nach § 28 BezVG (Bezirksverwaltungsgesetz) präsentiert werden könnten.
In der anschließenden Diskussion werden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
- Harburg habe eine Rückforderungsquote von knapp 15 %.
- Es kämen nicht mehr viele Menschen für eine persönliche Beratung, denn es gebe verschiedene digitale Kommunikationsmöglichkeiten, die heutzutage auch überwiegend genutzt würden.
- Die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Bergedorf hätten sich dem Projekt nicht angeschlossen. Zurzeit bestünden also zwei Modelle und Ende des Jahres werde entschieden, welches der beiden weiter fortgeführt werde solle. Über den Zusammenzug und den gemeinsamen Standort werde zum Ende des Projektes entschieden.
- In den fünf beteiligten Bezirksämtern seien ca. 87 Mitarbeiter in dem Bereich Unterhaltsvorschuss beschäftigt. Eine Stellenerweiterung werde nicht erwartet.
- Die Unterhaltsvorschussleistungen seien Bundesmittel und es werde von Hamburg eine Rückforderungsquote von mindestens 15 % erwartet.
Herr Trispel sichert zu, den Fraktionen die abgestimmte Projekteinsetzungsverfügung zur Verfügung zu stellen.
Frau Fredenhagen merkt abschließend an, Harburg habe sich den vier anderen Bezirksämtern angeschlossen, weil es eine gewisse Tendenz gebe, bezirkliche Aufgaben bei Fachbehörden anzusiedeln oder auch bei der Kasse Hamburg zu zentralisieren, die aus ihrer Sicht dort nicht hingehörten. Dies betreffe möglicherweise auch andere Arbeitsbereiche, weshalb sie es für sehr wichtig halte, dass die Bezirke sich zusammenschließen und gemeinsam Lösungen im Rahmen der Bezirksverwaltung finden, auch im Sinne des Bürgerservice. Deshalb sei dieses Projekt sehr wichtig, weil es auch exemplarischen Charakter haben könnte.
Herr Trispel regt ergänzend zu seiner Mail vom 08.04.2024 an, bereits heute einige Termine nach der Wahl vorsorglich zu reservieren.
Der Hauptausschuss verständigt sich vorläufig auf folgende Termine:
- 16.07.2024 - 1. konstituierende Sitzung der Bezirksversammlung (u.a. Einsetzung des Hauptausschusses)
- 24.09.2024 – 2. konstituierende Sitzung der Bezirksversammlung (u.a. Einsetzung der Fach- und Regionalausschüsse)
- 03.09.2024 – ggf. Wahl der Bezirksamtsleitung
Einen Termin für den neuen Hauptausschuss als Ferienausschuss (Ende Juli oder im August 2024) wird die neue Bezirksversammlung festlegen. Grundsätzlich wird an der Tradition festgehalten, dass HA und BV an einem Dienstag (BV am Ende des Monats) tagen.
Herr Trispel macht auf eine Schulungsveranstaltung für die neue Bezirksversammlung (BV) aufmerksam. Der Termin für die neue BV in Harburg sei für Sonnabend, den 07. September 2024 reserviert worden. Er richte sich insbesondere an neue Mitglieder der BV, sei aber natürlich für alle offen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Wüpper berichtet ergänzend zur Vorlage der Verwaltung, die den Fraktionen mit Mail vom 15.04.2024 zugegangen ist.
Mit einigen Folien zeigt sie beispielhaft, mit welcher Art von Vorlagen die Verwaltung derzeit arbeite. In vielen Fällen sei nicht klar erkennbar, was der Antragsteller genau möchte. Sie verdeutlicht das Erfordernis Standards zu setzen, denn die Verwaltung sei gehalten, eindeutige und rechtssichere Verwaltungsakte und Gebührenbescheide zu erstellen. Das sei auf der Grundlage der eingereichten Planvorlagen häufig erst nach mehrfachen Nachforderungen möglich gewesen.
Sie betont, dass die Skizzen nicht von einem Architekten angefertigt werden müssten, sondern als Eigenanfertigung eingereicht werden könnten und die Verwaltung dem Antragsteller ggf. natürlich auch Hilfestellung anbiete.
Auf Nachfrage erklärt sie, ein Antrag auf Sondernutzung habe nur für die beantragte Zeit Gültigkeit.
Es werden keine Themen angesprochen.