Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Einfache Antragsverfahren Sondernutzung Außengastronomie + Sichern der Sommersaison 2024
Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 3.1
Wie in jeder Sommersaison beantragen zahlreiche gastronomische Betriebe auch in Harburg eine sogenannte „Sondernutzung“ öffentlicher Wegeflächen (nach §19 Hamburger Wegegesetz, HWG), um Essen und Trinken auch bei hohen Temperaturen und draußen zu ermöglichen.
Wie einem Abendblatt-Artikel nun zu entnehmen war, sind nun aber höhere Anforderungen nötig. So sei schon ein Architekt oder technischer Zeichner zu beauftragen, der auf einer Liegenschaftskarte das Genehmigungsgebiet darstelle. Auch wenn es sich lediglich um zwei Tische und vier Stühle handelt.
Zwar ist es sinnvoll, genaue Skizzen vorzulegen, in denen auch mögliche Behinderungen von Radfahrenden oder Fußgängern, Ein- und Ausgänge von Gebäuden oder festen Einbauten wie Mülleimern, Laternen oder Bänken. ersichtlich werden. Da es sich aber oft um jährlich wiederkehrende Nutzungen handelt und die Gastronomie vor Ort auch selbst einen recht geübten Blick für zu nutzende Flächen hat, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit im Sinne von Bürger*innenfreundlichkeit und Unterstützung durch die Verwaltung.
Hier sollte seitens der Verwaltung überlegt werden, ob nicht Checklisten, vorbereitete Skizzen und einfache Sprache für die nötigen Erfordernisse übersichtlich vorbereitet werden könnten.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die Bezirksverwaltung auffordern, ihre Antragsverfahren für die saisonale Außennutzung durch Gastronomie stark zu vereinfachen etwa mit Checklisten, vorbereiteten Skizzen und einfacher Sprache. Wenn dies erfolgt ist, möge die Verwaltung die Bezirksversammlung hierüber informieren.
Um das reibungslose Verfahren für die Sommersaison 2024 zu gewährleisten, möge die Verwaltung für Bestandskunden ein vereinfachtes Verfahren (Abgleich des Vorjahresantrags auf mögl. Abweichungen) und zu geminderten Gebührensätzen anwenden.
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