21-3708.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Großspielflächen im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.18

Sachverhalt



Es besteht dringender Handlungsbedarf was die Schaffung neuer attraktiver Sportflächen in Harburg angeht. Gerade in den wachstumsstarken Stadtteilen besteht ein wachsender Bedarf an neuen Sportflächen bzw. der Sanierung und Modernisierung bestehender Flächen.

Laut Bauzustandsbericht befinden sich die öffentlichen Großspielfelder laut der Verwaltung in Harburg in einem relativ guten Zustand.

Der Rasenplatz des TSV in Moorburg befindet sich in keinem guten Zustand. Im letzten Jahr waren dort die Maulwürfe aktiv und zudem funktioniert die Entwässerung nicht, da die Drainage defekt sein soll.

Bei dem Sportplatz des FC Neuenfelde handelt es sich um einen Grantplatz. Hier war in der Vergangenheit bereits einmal vorgesehen, diesen in einen Kunstrasenplatz umzubauen.

Daher fragen wir die Verwaltung betreffend Klein- und Großspielfeldern:

1. Welche Maßnahmen sind für den Sportplatz Moorburg vorgesehen, um den Zustand des Platzes zu verbessern?

2. Welche Maßnahmen sind für den Sportplatz Arp-Schnitger-Stieg vorgesehen?

3. Wer meldet Bedarfe beim Bezirklichen Sportstättenbau für Harburg an?

4. Welche konkreten Modernisierungen werden nach den aktuellen Maßnahmen (Kapellenweg, Außenmühle) beantragt?

5. Welche Prioritätenlisten gibt es in Harburg zur Schaffung neuer Kunstrasenplätze?

6. Gibt es seitens der Vereine konkrete Wünsche zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen?
6.1. Wenn ja, welche?

7. Wie viele Grantplätze gibt es noch im Bezirk Harburg, die regelmäßig genutzt werden und die einzige Spielfläche eines Vereins ist?
8. Wo werden in den kommenden Jahren neue Großspielfelder errichtet?

Hamburg, am 08.03.2024


BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

8. April 2024

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:


Die Sportabteilung des Bezirksamtes Harburg steht mit dem Moorburger TSV, dem Harburger Turnerbund v. 1865 e.V. und dem Deutschen Cricket Bund in Kontakt, um die Sportanlage Moorburg perspektivisch in einen Cricket-Platz umzuwandeln. Die Entwicklung soll sukzessive erfolgen und mit der Errichtung eines Pitches beginnen.


Perspektivisch soll für die Drainage-Spülung auf Sportanlagen ein Wartungsvertrag ausgeschrieben werden. Die Entwässerungsanlage auf der Sportanlage Moorburg wird dabei prioritär behandelt.

Die Schäden durch Maulwurfsbefall lassen sich nur insoweit beseitigen, als die Maulwurfshügel in der Fläche verteilt werden. Dies übernimmt der Sportverein im Rahmen des Betreuungsvertrages. Weitere Schäden sind bisher nicht aufgetreten. Die Bejagung von Maulwürfen ist natur- und artenschutzrechtlich nicht zugelassen.


Präventiv wurde die Option von Maulwurfssperren/-gittern, welche an den Kanten / Rändern des Platzes eingezogen werden könnten, geprüft. Die Maßnahme müsste an allen vier Seiten des Spielfeldes umgesetzt werden. Hiervon hat das BA H/SR 4 in Absprache mit M/BS jedoch abgesehen, da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.


Durch eine erhöhte Nutzungsintensität (Geräuschentwicklung; Erschütterung des Bodens) der Anlage kann der Maulwurf vertrieben werden. Dem Vernehmen nach sind Vergrämungseffekte durch den Einsatz von häufig eingesetzten größeren Mäh-Robotern erzielt worden. Die Sportanlage wird zu jeder möglichen Zeit für die Nutzung freigegeben.


Ansonsten sind keine Maßnahmen gegen die Maulwürfe zulässig. Der Maulwurf steht gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter Naturschutz und darf nicht bekämpft werden (s. o.).


Der Wühlmausbefall wurde im Jahr 2022 bereits durch eine Fachfirma beseitigt.

Zu Frage 2:

Eine Umwandlung auf ein Großspielfeld Kunstrasen kommt aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht in Betracht; hindernisfreien Räume könnten nicht gewährleistet werden.

Im Jahr 2021 wurde eine Tennendeckensanierung durchgeführt, die vorerst das bestehende Problem bei der Entwässerung beheben konnte. Die defekte Entwässerung wird wie die Sportanlage Moorburg prioritär bei der Drainage-Spülung behandelt.

Zu Frage 3:

Die Bedarfe werden durch das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamtes Harburg angemeldet.

Zu Frage 4:


Das Bezirksamt Harburg hat folgende Maßnahmen angemeldet/plant folgende Maßnahmen anzumelden:

  • Fischbeker Reethen – Neubau Großspielfeld und Kleinspielfeld Kunstrasen
  • Scharfsche Schlucht – Erneuerung Kunststoffbelag und Entwässerung
  • Kiesbarg – Austausch Kunststoffrasenbelag
  • Jägerhof – Neugestaltung Platz 2

Zu Frage 5:


Priorität hat der Neubau der Sportanlage Fischbeker Reethen. Zu prüfen ist darüber hinaus, ob eine Umwandlung des Tennen-Spielfeldes an der Sportanlage Jägerhof auf Kunstrasen bedarfsgerecht ist.

Zu Frage 6 und 6.1:


Von den Sportvereinen werden vor allem im Bereich Süderelbe höhere Kapazitäten für Trainingszeiten gewünscht. Im Bereich Harburg Kern werden vermehrt im Nachmittagsbereich Trainingszeiten nachgefragt, die ab Wiedereröffnung der Sportanlage Außenmühle abgedeckt werden können. Der Sportabteilung sind darüber hinaus keine konkreten Wünsche der Vereine zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen bekannt.

Zu Frage 7:


Keiner der bestehenden Grand- oder Tennenplätze ist die einzige Spielfläche der jeweils nutzenden Vereine.

Zu Frage 8:


Fischbeker Reethen.

gez. Heimath

f.d.R.

Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fischbeker Reethen Scharfsche Schlucht Kiesbarg Jägerhof Arp-Schnitger-Stieg Kapellenweg

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