21-3627.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Planungen für Parkanlage Rönneburg im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts "Natürlich Hamburg!"

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.10

Sachverhalt

Erst durch das Ansinnen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Eigentümern von Grundstücken im Bereich Diekdamm/Holzhäuser Flächen abkaufen zu wollen, ist kürzlich öffentlich geworden, dass in diesem Gebiet Rönneburgs offensichtlich ein Teil des Naturschutzprojekts "Natürlich Hamburg!" installiert werden soll.

Dieser unvermittelte Versuch des Ankaufs von Flurstücken im Zuge einer Neuordnung der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse im angedachten Bereich verunsichert die Anlieger verständlicherweise sehr.

Im 2020 verfassten Pflege- und Entwicklungsplan Parkanlage Rönneburg, der uns erst seit kurzem inoffiziell vorliegt, ist im Maßnahmenplan noch formuliert: "Um die im vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig umsetzen zu können, müssen die hierfür vorgesehenen Flurstücke in städtischem Besitz sein. Ein Ankauf der Grundstücke ist deshalb vorrangig zu betreiben. Sofern nicht alle Flächen zur Verfügung stehen, ist auch ein Ankauf von Teilflächen sinnvoll. Im Rahmen einer Neuordnung der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse soll ein moderierter Dialogprozess mit den Eigentümer*innen und Anwohner*innen durchgeführt werden."

Dieser Dialog hat jedoch nie stattgefunden!

Laut dem o. g. Pflege- und Entwicklungsplan würden die darin formulierten Maßnahmen voraussichtlich aus Haushaltsmitteln der BUKEA im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!“ für die Jahre 2022 bis 2031 finanziert werden. Die tatsächliche Höhe der Haushaltsmittel der BUKEA für die Realisierung des Maßnahmenplans hinge aber von der Bewertung der Maßnahmen und den Empfehlungen aus dem Gesamt-PEP ab. Weiter heißt es in der Unterlage: "Es sollte versucht werden Maßnahmen, die nicht über das Naturschutzgroßprojekt gefördert werden können, über andere Finanzierungsquellen (Ausgleichsmaßnahmen, Naturcent, Sondermittel usw.) zu finanzieren. Kleine Maßnahmen können ggf. auch ehrenamtlich über Kooperationen mit Vereinen durchgeführt werden."

Dass in den vergangenen vier Jahren (!) weder die Bezirkspolitik noch die Eigentümer und Anwohner über die weitreichenden Planungen in Rönneburg ausführlich und transparent informiert wurden, bedarf dringend der Aufarbeitung.

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

Ist die Planung für die Parkanlage Rönneburg im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!"

im Bezirksamt bekannt?

Wenn ja:

a) seit wann?

b) welchen Abteilungen?

c) Welche Kosten sind im Bezirksamt im Rahmen der Projektplanung bisher entstanden, auch für Arbeitszeit?

d) Welche Kosten würden bei einer Umsetzung der Planung auf den Bezirk zukommen:
- einmalig

- jährlich

e) Warum wurden die betroffenen Grundstückseigentümer nicht frühzeitig über die Planungen informiert?

f) Warum wurden die betroffenen Grundstückseigentümer nicht frühzeitig über ihre Rechte informiert?

g) Wann sollte der Fachausschuss über die Planungen informiert werden?

Wenn nein:

a) Welche rechtliche Handhabe haben die Grundstückseigentümer, den Ankauf auszuschlagen?

b) Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine Ablehnung des Kaufangebots für die Eigentümer?

c) Wie erklärt sich die Bezirksamtsleitung, dass ein solches Projekt bislang im Bezirk selbst nicht bekannt war?

Hamburg, am 06.02.2024


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

8. März 2024


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Großen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3627, wie folgt Stellung:

Ist die Planung für die Parkanlage Rönneburg im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!" im Bezirksamt bekannt?


Wenn ja:

a) seit wann?

Im Oktober 2017 wurde durch die BUKEA der Antrag beim Bundesamt für Naturschutz auf dem Fördermitteltopf „Chance Natur“ für das Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“ gestellt und anschließend Pflege- und Entwicklungspläne, unter anderem für die Parkanlage Rönneburg, erarbeitet.

Seither war das Bezirksamt Harburg regelmäßig in die Planungen eingebunden.

b) welchen Abteilungen?

Es sind im Wesentlichen die Abteilungen Landschaftsplanung und Stadtgrün.

c) Welche Kosten sind im Bezirksamt im Rahmen der Projektplanung bisher entstanden, auch für Arbeitszeit?

Es sind keine Kosten für das Bezirksamt entstanden. Der Grunderwerbsauftrag ist durch die Stellen im Bezirksamt ausgelöst worden, die im Rahmen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün geschaffen wurden. Diese Stellen sind durch die BUKEA, bzw. den Senat finanziert.

d) Welche Kosten würden bei einer Umsetzung der Planung auf den Bezirk zukommen:

- einmalig

Keine, die Umsetzung würde durch die BUKEA finanziert werden.

- jährlich

Für Parkanlagen werden 0,38 € pro m² für die jährliche Unterhaltung veranschlagt.

Eine genaue Summe kann hier nicht genannt werden, da diese von der angekauften Fläche abhängig ist. Beantragt wurde der Ankauf von rd. 16.000 m², dies würde einer jährlichen Unterhaltungssumme von ca. 6.100 € entsprechen.

e) Warum wurden die betroffenen Grundstückseigentümer nicht frühzeitig über die Planungen informiert?

Die Beteiligung hat im Zuge der Bebauungsplanaufstellung Rönneburg 10 vor 1972 bereits stattgefunden. Der Ankaufsversuch ist eine erste Kontaktaufnahme zu den Grundstückseigentümer:innnen gewesen, um das vorhandene Planrecht umzusetzen.

Eine Informationsveranstaltung wird aufgrund der negativen Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer:innen nun angestrebt.

f) Warum wurden die betroffenen Grundstückseigentümer nicht frühzeitig über ihre Rechte informiert?

Siehe Antwort zu e).

g) Wann sollte der Fachausschuss über die Planungen informiert werden?

Für die Umsetzung öffentlicher Grünflächen/Parkanlagen, die in Bebbaunungplänen bereits festgesetzt sind, gibt es in der Regel keine politische Befassung. Die politische Befassung und die der Öffentlichkeit hat während der Aufstellung des Bebaunungsplan bereits stattgefunden.

Im Rahmen der Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) für „Natürlich Hamburg!“ fanden Werkstätten für die Harburger Projektflächen Harburger Stadtpark, Meyers Park, Rönneburger Parkanlage (Wittheckgraben) und NSG Neuländer Moorwiesen am 10.4.2019, 14.6. und 16.09.2020 statt. Hierzu waren Vertreter:innen aus den Fachämtern, dem Bezirk, Naturschutzverbänden, Politik sowie öffentliche Anlieger (z.B. Kitas, Schulen, Ponyhof) eingeladen.

Die mit dem Bezirk abgestimmten PEPs wurden am 15.6.2021 von Herrn Dr. Ringenberg vom Büro EGL im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorgestellt.

Wenn nein:

a) Welche rechtliche Handhabe haben die Grundstückseigentümer, den Ankauf auszuschlagen?

Die Grundstückseigentümer:innen können eigenständig über einen Verkauf ihres Teilgrundstücks entscheiden

b) Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine Ablehnung des Kaufangebots für die Eigentümer?

Keine. Die Flurstücke mit der Ausweisung „öffentliche Grünfläche“ würden weiterhin nur über das Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg erworben werden können.

c) Wie erklärt sich die Bezirksamtsleitung, dass ein solches Projekt bislang im Bezirk selbst nicht bekannt war?

Die planungsrechtliche Ausweisung des Bebauungsplans Rönneburg 10 sind öffentlich und online einsehbar und können von jedem heruntergeladen werden. Auch ist die Einsichtnahme in Bebauungspläne während der Dienststunden des Bezirksamts grundsätzlich jederzeit möglich.

Die Planungen des Naturschutzgroßprojektes „Natürlich Hamburg!“ sind im Bezirk bekannt, siehe Antwort g.

i.V. Queckenstedt

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