21-3707.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Keine Parkplätze = keine Lehrkräfte?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.17

Sachverhalt


Im Bezirk Harburg sind an allgemeinbildenden Schulen auch Lehrkräfte tätig, die aus dem niedersächsischen Umland nach Hamburg pendeln. Nach Auskunft eines Schulleiters machen mittlerweile potenzielle neue Lehrkräfte immer öfter die Zusicherung eines Parkplatzes für die Annahme einer Stelle zur Bedingung. Da die Schule dies nicht garantieren kann, springen Bewerber auch bei zum Teil dringend zu besetzenden Stellen ab.

Wir fragen die Behörde für Schule und Berufsbildung:


1. Wieviele ausschließlich für Lehrkräfte reservierte Parkplätze stehen aktuell an den Schulen im Bezirk Harburg jeweils wievielen Lehrkräften gegenüber?

2. Ist bekannt, dass im Bewerbungsverfahren fehlende Parkplätze für interessierte Bewerber ein Ausschlusskriterium darstellen?

Wenn ja: Welche Schlußfolgerungen hat die Behörde daraus gezogen?
Wenn nein, warum nicht?

3. Wurden bereits konkrete Maßnahmen ergriffen oder sind in Planung?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Hamburg, am 08.03.2024















BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

20. März 2024

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantwortet unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) und der GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH die o.g. Anfrage wie folgt:

1. Wie viele ausschließlich für Lehrkräfte reservierte Parkplätze stehen aktuell an den

Schulen im Bezirk Harburg jeweils wie vielen Lehrkräften gegenüber?

Zu 1.:


Die Anzahl der Parkplätze auf Schulgrundstücken wird statistisch nicht erfasst. Sie bemisst sich an den Vorgaben der jeweils geltenden Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei baulichen Änderungen werden Stellplätze entsprechend dieser Vorgaben eingerichtet.

2. Ist bekannt, dass im Bewerbungsverfahren fehlende Parkplätze für interessierte Bewerber ein Ausschlusskriterium darstellen?

Wenn ja: Welche Schlussfolgerungen hat die Behörde daraus gezogen?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wurden bereits konkrete Maßnahmen ergriffen oder sind in Planung?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Zu 2. und 3.:


Die Thematik der Vergabe von Parkplätzen im Rahmen von Bewerbungsverfahren wurde bisher weder schriftlich noch mündlich an die BSB herangetragen.

gez. Heimath

f.d.R.

Leptien

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