21-3638.01

Stellungnahme zum gem. Antrag SPD - GRÜNE betr. Abstellflächen für E-Scooter im ÖPNV-Umfeld

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.04.2024
Sachverhalt


 

Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet. Diese werden auch als E-Scooter oder Elektroroller bezeichnet.

11,3 Millionen Fahrten mit Elektrorollern gab es im vergangenen Jahr in Hamburg. Das geht aus einer Antwort des Senats hervor, der sich auf Daten der vier Anbieter in der Hansestadt beruft. Im Rahmen der Mobilitätswende eigneten sich die Kleinstfahrzeuge insbesondere für kürzere Strecken etwa zur nächsten U- oder S-Bahn-Haltestelle und zurück nach Hause, also für die sogenannte erste und letzte Meile. Laut Bundesrecht ist es erlaubt, die Gefährte wie Fahrräder abzustellen. Das führt mitunter zur Kehrseite des Booms: Rücksichtslos geparkte oder umgefallene E-Scooter blockieren Fuß- und Fahrradwege und werden zu Stolperfallen. Gerade im Umfeld von Fern- und S-Bahnhöfen, aber auch größerer Busbahnhöfe und -umsteigestationen ist die Häufung von regelgerecht aber auch regelwidrig abgestellten Scootern offensichtlich.

Seit 2019 sind in Hamburg 34 fest definierte Abstellflächen eingerichtet worden, auf denen die Roller wieder abgegeben werden müssen, um die Miete zu beenden; in der Zone um diese Fläche herum ist das nicht möglich. Die meisten dieser Flächen befinden sich laut Senatsauskunft in den Bezirken Mitte, Altona und Eimsbüttel. Im Bezirk Harburg gibt es einen einzigen fest definierten Abstellplatz am Bahnhof Hamburg-Harburg.

Petitum/Beschluss


 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass besonders an den S-Bahn-Stationen, aber auch an stark frequentierten Busstationen, fest definierte Abstellzonen in Kombination mit Abstellverbotszonen eingerichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  11.03.2024

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Mit Bolt, Lime, Tier und VOI sind derzeit vier Anbieter von E-Scooter-Sharing in Hamburg aktiv. Die Fahrzeuganzahl beläuft sich über alle Betreiber hinweg auf 16.000 E-Scooter (Stand: 1. Januar 2024).

 

Die BVM begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung, um dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern im Bezirk Harburg entgegenzuwirken. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter und ggf. weitere Verkehrsmittel, wie z.B. E-Motorroller oder

 

Lastenfahrräder, kann, vor allem in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußngerinnen und Fußnger erhöhen.

 

In diesem Zusammenhang empfiehlt die BVM die Einrichtung von Abstellflächen für Scooter insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten wie z.B. den Schnellbahnhaltstellen. Zur Identifikation von Nachfrageschwerpunkten sowie hinsichtlich Fragen zur Dimensionierung und Gestaltung von Abstellflächen für E-Scooter haben bereits Gespräche zwischen der BVM und dem Bezirksamt Harburg stattgefunden. Wesentliche Kriterien r die Standortfindung sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die BVM nimmt auf der Basis vorliegender Standortdaten von E-Scootern Analysen für die Standortfindung vor, die allen Bezirken vorliegen. Die Verantwortlichkeit für den Bedarf und die Umsetzung von Abstellflächen obliegt jedoch den Bezirkmtern selbst.

 

Im Übrigen siehe Stellungnahmen der BVM zu den Drucksachen 21-1927 und 21-2827.

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers

.