21-3643.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Biometrische Fotos für alle Dienste in den Kundenzentren

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.14

Sachverhalt


r manche Dienste der Kundenzentren in Harburg sind biometrische Passfotos erforderlich. Das betrifft Personalausweise, Reisepässe, aber auch Führerscheine und Fischereischeine. Es kann entweder ein Foto mitgebracht werden oder vor Ort an einem Automaten ein digitales biometrisches Foto günstig erstellt werden. Bei einer Terminbuchung wird darauf hingewiesen: "Ein Fotoautomat für Pässe und Ausweise ist vorhanden. Für den Führerscheintausch/Fischereischein muss ein ausgedrucktes Passbild mitgebracht werden."

 

Dass diese komfortable Leistung nicht für Führerscheintausch/Fischereischein möglich ist, verwundert ungemein. Laut hamburg.de gibt es mittlerweile etwa 120.000 angelnde Hamburgerinnen und Hamburger. Zudem müssen noch alle Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, bis Januar 2025 sowie die der nachfolgenden Jahrgänge (1999 bis Januar 2013) in den kommenden Jahren bis 2033 ausgetauscht werden. Für jeden einzelnen Vorgang ist ein biometrisches Foto erforderlich und daher sollte dieser Dienst auch vor Ort, komfortabel, kostengünstig und digital angeboten werden.

Petitum/Beschluss


 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass biometrische Fotos in den Kundenzentren für alle Dienste erstellt werden können, die ein solches benötigen. Das betrifft insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheintausch, aber auch die Ausstellung von Fischereischeinen.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        26. rz 2024

 

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 21-3643) wie folgt Stellung:

 

Die ehemaligen Kundenzentren sind ab 1.4.2023 in die Standorte für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort überführt worden. Diese übernehmen aufgrund ihrer dezentralen Struktur und der räumlichen Nähe zu Kundinnen und Kunden neben ihren primären Aufgaben im Pass- Ausweis- und Meldewesen u.a. zusätzlich die Dienstleistungen Führerscheintausch und Ausstellung von Fischereischeinen, für die fachlich andere Stellen primär zuständig sind.

 

Der Wunsch, für weitere Dienstleistungen komfortabel, kostengünstig und digital die Aufnahme von Passbildern anzubieten, ist nachvollziehbar und würde auch vom Hamburg Service vor Ort begrüßt werden.

 

Das Thema Führerscheintausch ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Die Zuständigkeit liegt hier beim Landesbetrieb Verkehr (LBV). Außer in den Standorten des LBV können die Anträge auf Umtausch eines Führerscheins auch in den Standorten Einwohnerangelegenheiten gestellt werden. Diese werden dann an den LBV weitergeleitet. Die Übermittlung der Antragsunterlagen erfolgt nach Vorgabe des LBV in Papierform, ebenso wie die Übermittlung des Passfotos in ausgedruckter Form. Die digitale Übermittlung eines Passfotos ist aufgrund der fachlichen Vorgaben und aufgrund einer derzeit nicht verfügbaren technischen Schnittstelle zum Fachverfahren des LBV nicht möglich.

 

Die Zuständigkeit für die Erteilung von Fischereischeinen liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Auch diese Dienstleistung kann in den Standorten Einwohnerangelegenheiten beantragt werden. Im Gegensatz zum Führerscheintausch werden Fischereischeine direkt vor Ort im jeweiligen Standort Einwohnerangelegenheiten ausgestellt. Der Vordruck des Fischereischeins lässt allerdings einen Druck eines digital aufgenommen Fotos nicht zu. Vorgesehen ist hier ausschließlich das Einbringen eines ausgedruckten Fotos. Die gliche Anpassung des Fischereischeinvordrucks liegt im Verantwortungsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

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