21-3609.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Irreführende Ausschilderung am Bahnhof Harburg Rathaus

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.8

Sachverhalt

Am S-Bahnhof Harburg Rathaus sind in Fahrtrichtung Innenstadt auf dem Bahnsteig in der Nähe des Zugangs Neue Straße beidseitig irreführende Ausschilderungen angebracht, die den Fahrstuhl auf der Seite des Zugangs Neue Straße statt in Richtung Zugang Lüneburger Straße in der Bahnsteigmitte auszeichnen. Dies führt zu misslichen Umständen gerade jener Bevölkerungsteile, die auf diese Zugangsmöglichkeit angewiesen sind.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, bei den zuständigen Stellen auf Änderung der irreführenden Fahrstuhlausschilderung auf dem Bahnhof Harburg Rathaus zu drängen und später zu berichten, ob es zu einer Berichtigung der Ausschilderung gekommen ist.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        26. rz 2024

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE (Drs. 21-3609) wie folgt Stellung:

 

Der im Antrag beschriebene Sachverhalt trifft zu und wurde von der DB InfraGO AG, als für den Betrieb der Hamburger S-Bahn-Stationen verantwortliches Unternehmen, bereits erkannt.

Die irreführende Beschilderung in der S-Bahn-Station Harburg Rathaus soll zeitnah ausgetauscht werden und anschließend die korrekte Richtung zu dem Aufzug auf der Seite des Zugangs „neburger Straße“ weisen.

Die BVM empfiehlt, bei solchen und ähnlichen "kleinen Beschwerden“ direkt die S-Bahn Hamburg oder den Stationsbetreiber zu kontaktieren (https://www.s-bahn-hamburg.de/service/kontakt und https://www.bahnhof.de/service/3-s-zentrale). Dieses Vorgehen geht im Normalfall schneller als der formale Weg gemäß Bezirksverwaltungsgesetz.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

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