21-3715.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Verkehr in der Unterführung zum Sand - wieviele Verwarnungen?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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16.04.2024
Sachverhalt



In der Antwort auf unsere Anfrage 21-3481.01 bzgl. des Verkehrs in der Unterführung zum Sand hat die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg zur Frage der Anzahl an Verwarnungen im Bereich der Unterführung an die Zuständigkeit der Bußgeldstelle Hamburg verwiesen, einer Behörde der Innenbehörde, die Verwaltungen und Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hamburg erstattet.

Unabhängig von den Kontrollmaßnahmen, die die Polizei dort durchführt und für ausreichend erachtet, sind wir weiterhin an den Fallzahlen für Verwarnungen in diesem Bereich interessiert. 

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der Innenbehörde nachzufragen:

Wie viele Verwarnungen sind in dem Bereich der Unterführung vom Harburger Rathausplatz zum Sand ausgesprochen worden? Bitte möglichst nach Art des Fahrzeugs (Fahrrad, E-Bike, E-Roller) für die zurückliegenden drei Jahre aufführen.

 

Hamburg, am 08.03.2024