21-3481.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Verkehr in der Unterführung zum Sand

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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12.03.2024
Sachverhalt


Das Befahren der Unterführung vom Rathaus zum Sand und retour ist nicht erlaubt. Trotz entsprechender Hinweisschilder ist immer wieder zu beobachten, wie Zweiradfahrer und E-Scooter-Fahrer dieses Verbot missachten. Entsprechend oft sind in diesem Bereich dann gefährliche Begegnungssituationen mit Fußngern zu beobachten, die meist glimpflich ausgehen.
 

Fahrgäste, die aus den Fahrstühlen der S-Bahn die Unterführung queren und Passanten im Ein-/Ausgangsbereich der Arcaden sind dabei ebenso gefährdet, von Rad- oder E-Scooter-Fahrern angefahren zu werden wie Fußnger, die den Tunnel in Längsrichtung benutzen. Hinzu kommt der Schreckmoment, den dicht an einem vorbeifahrende Rad-oder E-Scooter-Fahrer verursachen - längst nicht nur für ältere Fußnger und auf Gehhilfen angewiesene oder anders gehandicapte Menschen eine sehr unangenehme Erfahrung.

Erst kürzlich gab es in Harburg einen Vorfall, bei dem ein rücksichtloser E-Scooter-Fahrer beim Vorbeifahren einen Senioren touchierte, so dass dieser stürzte und sich schwer verletzte. Der Fahrer flüchtete.

 

Bereits vor einigen Jahren hatte die CDU-Fraktion die Situation in der Unterführung als verbesserungswürdig identifiziert und eine verstärkte Kontrolle bzw. Ansprache der betreffenden Verkehrsteilnehmer vor Ort gefordert (21-0949). Verbessert hat sich die Situation jedoch nicht.

 

Wir fragen das Polizeikommissariat (PK) 46:
 

1. Wie ist die Beschwerdelage bzgl. Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern in der Unterführung?
 

2. Werden die Unfallzahlen im Bereich der Unterführung erfasst? Wenn ja, bitte nach Art des Fahrzeugs für die Jahre 2018 - 2023 beifügen.
 

3. Wieviele Verwarnungen sind in diesem Bereich wegen des Befahrens der Unterführung ausgesprochen worden? Bitte nach Art der Fahrzeugs für die Jahre 2018 - 2023 beilegen.
 

4. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um die Durchfahrung der Unterführung zu unterbinden?

a) Gibt es regelmäßige Maßnahmen? Wenn ja, welche?

b) Oder werden im Rahmen der Bestreifung eher situative Ansprachen durchgeführt?


5. Welche zusätzlichen Maßnahmen - auch bauliche - könnten aus Sicht der Polizei zielführend sein, um das Durchfahren zu unterbinden? 

 

Hamburg, den 01.12.2023