Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Polizeieinsatz bei unangemeldeten Versammlungen bzw. Blockaden am 29. und 30. Januar 2024 am Finkenwerder Ring und Kornweide
Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.15
Wir beziehen uns auf die folgenden Pressemitteilungen der Polizei Hamburg:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5702928
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5702569
Am Morgen des 29.01.2024 hat es laut Berichterstattung und Pressemitteilung der Polizei Hamburg mehrere unangemeldete Versammlungen mit jeweils 40 bis 100 Traktoren gegeben.
Im Bereich des Finkenwerder Ring wurden Kreuzungen und die A7 Anschlussstelle Waltershof blockiert. An der Kornweide wurde ebenfalle der Verkehr blockiert. Durch diese Blockaden entstanden erhebliche Verkehrsbehinderungen mit langen Staus.
Die Polizei Hamburg hat laut Pressemitteilung nach kurzer Zeit die Versammlungen per Verfügung aufgelöst. Die Mehrzahl der Versammlungsteilnehmenden blieb jedoch vor Ort und widersetzte sich der Entfernungspflicht.
Die Blockaden wurden bis zum Morgen des 30.01.2024 aufrechterhalten.
Daraus folgten im Bezirk Harburg erhebliche und langanhaltende Verkehrsbehinderungen, die negative Auswirkungen auf viele Menschen und Unternehmen hatten. Außerdem wurden die Anwohnenden entlang der vom Rückstau betroffenen Straßen, wie beispielsweise in den Stadtteilen Moorburg, Neuwiedenthal und Heimfeld durch Lärm und Abgase beeinträchtigt.
In Anbetracht der legitimen und angemeldeten Proteste durch Landwirt*innen bleibt jedoch die wichtige Frage, wie angemessen mit den beschriebenen unangemeldeten Protesten umgegangen werden kann.
Hierzu fragen wir die zuständige Behörde:
Bitte die Antworten, wenn möglich, jeweils nach den beiden Örtlichkeiten Finkenwerder Ring und Kornweide aufschlüsseln.
1. Zu welcher Uhrzeit sind der Polizei Hamburg die unangemeldeten Versammlungen erstmals bekannt geworden?
2. Zu welcher Uhrzeit wurden die Auflösungsverfügungen nach § 15 VersammlG verkündet?
3. Wie lange dauert es üblicherweise von Verkündung einer solchen Verfügung bis zur tatsächlichen Auflösung einer Versammlung?
4. Wie viele Beamte waren jeweils vor Ort im Einsatz? Bitte nach Tagen und Uhrzeit aufschlüsseln.
5. Innerhalb welcher Leitungsebene innerhalb der Polizei Hamburg wurden die beiden Einsätze geleitet? Durch die zuständigen PKs oder gab es eine zentrale Einsatzleitung?
6. Wann wurden welche Maßnahmen ergriffen, um die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen?
7. Die Personalien wie vieler Personen wurden festgestellt?
8. Wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden in diesem Zusammenhang aufgenommen? Bitte nach Art aufschlüsseln.
9. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgenommen? Bitte nach Art aufschlüsseln.
10. Warum wurden die Traktoren nicht sichergestellt (§ 14 SOG)?
11. Warum wurde der mobile Kran der Feuerwehr Hamburg erst am Morgen des 30.01.2024 eingesetzt?
12. Verfügt die Polizei Hamburg über eigene technische Möglichkeiten, um moderne hochmotorisierte (> 40 km/h) landwirtschaftliche Zugmaschinen ggf. gegen den Willen des Halters/Fahrers zu bewegen oder zu entfernen?
13. Wurde dies je getestet bzw. geübt?
14. Falls nein, ist es geplant, diese anzuschaffen?
15. Wurden die Versammlungsteilnehmenden durchsucht, um mögliche Fahrzeugschlüssel sicherzustellen?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Verfügt die Polizei Hamburg über Beamtinnen, Beamte oder Mitarbeitende mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T bzw. CE, die in der Bedienung einer modernen landwirtschaftlichen Zugmaschine geübt sind?
18. Können Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr bzw. Sicherstellung (nach SOG) von Beamtinnen, Beamte oder Mitarbeitenden der Polizei Hamburg selbst weggefahren werden, anstatt diese abzuschleppen?
19. Wenn nein, warum nicht?
20. Verfügen andere Behörden oder Institutionen, wie z. B. die Feuerwehr Hamburg oder das Technische Hilfswerk über diese Fähigkeit?
21. Wurde das Technische Hilfswerk um Amtshilfe gebeten?
22. Wenn nein, warum nicht?
23. Sieht die zuständige Behörde vor diesem Hintergrund und der Zukunft ein Defizit bzgl. der Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung?
24. Falls ja, werden Maßnahmen zur Beseitigung des Defizits geplant?
25. Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind nach § 3 Nr. 7 KraftStG für bestimmte Zwecke von der Steuer befreit. In den Medien wurde berichtet, dass der Zoll davon ausgeht, dass eine Verwendung im Rahmen einer Demonstration, die landwirtschaftliche Themen behandelt, dem nicht entgegensteht. Wie verhält es sich in den o.g. Fällen? Folgt die zuständige Hamburger Behörde dieser Rechtsauffassung? Oder macht es einen Unterschied, dass es sich um eine nicht angemeldete und dann durch Verfügung aufgelöste Versammlung gehandelt hat?
26. Wurden oder werden entsprechende Meldungen an die zuständige Behörde (Zoll) zur Verfolgung möglicher Steuerhinterziehungen oder Ordnungswidrigkeiten übermittelt?
27. Die Fahrerlaubnisklassen L und T erlauben eine Verwendung nur zu landwirtschaftlichen Zwecken, ansonsten ist die Fahrerlaubnisklasse C bzw. CE notwendig. Wurden mögliche Fahrerlaubnisverstöße geprüft und ggf. Ermittlungsverfahren (§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis) eingeleitet?
28. Wenn ja, wie viele?
29. Wenn nein, warum nicht bzw. wie ist hierzu die Rechtsauffassung der zuständigen Hamburger Behörde?
30. Wie viele Kräfte der Harburger Polizeikommissariate PK46, PK47 wurden durch die Einsätze gebunden?
31. Wurden Führungskräfte der örtlichen (Harburger) Polizeikommissariate (PK44, PK46, PK47, WSPK1, WSPK3) in die Beurteilung der Gesamtsituation miteinbezogen und an den Einsatzentscheidungen beteiligt?
32. Wie können die Auswirkungen auf den Bezirk Harburg aus polizeilicher Sicht zusammengefasst werden? Welche Strecken wurden wie stark beeinträchtigt?
33. Wurden im Bezirk Harburg durch die verkehrlichen Auswirkungen Einsatzfahrten von Feuerwehr und Rettungsdienst behindert bzw. verzögert?
34. Wenn ja, sind negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen bekannt?
35. Wie viele (Auffahr-)Unfälle hat es gegeben, die ggf. zum Teil auf den auftretenden Stau zurückzuführen sind?
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