Antwort auf Große Anfrage CDU betr. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Bestand Elektrofahrzeuge im Bezirksamtsbereich
Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.24
Laut Bundesregierung sollen bis 2030 15 Millionen Elektroautos (E-KFZ) auf den deutschen Straßen verkehren.
Es ist also damit zu rechnen, dass im Jahre 2030 – also in sechs Jahren – ca. 250.000 bis 300.000 Elektroautos in Hamburg fahren werden. Das wären realistisch runtergerechnet auf Harburg ca. 40.000 bis 50.000 Autos.
Elektrische Fahrzeuge müssen laut Stand heute geladen werden. Hierzu sind ausreichende Elektroanschlüsse erforderlich. Da die Ladezeiten begrenzt sind oder sein sollten, müssen entsprechende Stromleitungen vorhanden sein. Eine einfache Steckdose mit 230V 50Hz verursacht sehr lange Ladezeiten. Bei einem normalen Schukostecker (Laternenmaststecker) dauert der Ladevorgang ca. 26 Stunden.
Eine fehlende Struktur im öffentlichen Raum würde dazu führen, dass lediglich Eigentümer und Mieter von vornehmlich Einzel- und Doppelhäusern (im privaten Bereich) die Möglichkeit haben, ihr Elektrofahrzeug zu laden.
Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:
Hamburg, am 21.03.2024
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
10. April 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3763, wie folgt Stellung:
Die strategischen Planungen für Hamburg werden durch die Fachbehörde Behörde für Wirtschaft und Innovation Projekt eMissionGreen gesteuert. Derzeit wird ein Standortkonzept erarbeitet, dass die Deckung der verbleibenden Nachfrage nach Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum besser koordinieren soll. Dabei werden die Ziele fairer Wettbewerb, bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau sowie praktische Realisierbarkeit verfolgt. Das Standortkonzept sieht die Definiton von zur Zielerreichtung geeigneten Suchräumen vor, in denen Betreiber Ladeinfrastrukturpunkte suchen, errichten und betreiben sollen. Verstärkt wird dieser zielgerichtete Ausbau durch Konzessionsausschreibungen ab 2025.
Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt bei der BWI.
Auf öffentlichen Wegeflächen wurden bis dato für 52 Standorte im Bezirk Sondernutzungsgenehmigungen erteilt.
Ob diese bereits alle in Betrieb genommen wurden bzw. wie deren Auslastung sich gestaltet, dazu liegen der Genehmigungsdienststelle keine Erkenntnisse vor.
Die Fragen sind an die IBA Hamburg zu richten.
Diese lägen in der Regel auf Privatgrundstücken, von daher entzieht sich der Entwickliungsstand und deren Nutzbarkeit der Kenntnis des Bezirksamtes.
Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Dazu könnte ggf. die Zulassungsstelle Auskunft geben.
Hierüber liegen der Verwaltung ebenfalls keine Erkenntnisse vor.
Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor Zuständig ist die BWI bzw. der Anbieter.
Siehe Antwort zu Frage 1.
i.V. Trispel
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