21-3262.02

Ergänzende Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. Regelung des Fahrradverkehrs an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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16.04.2024
Sachverhalt


 

An der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schloßmühlendamm muss der motorisierte Individualverkehr, der den Harburger Ring von Westen aus befährt, in den Schloßmühlendamm einbiegen, während Busse und Radfahrende dem Harburger Ring weiter folgen dürfen. Der Fahrradweg am Harburger Ring in Richtung Osten wird vor der oben genannten Kreuzung auf die Straße geführt, es gibt jedoch keine gesonderte Fahrradampel. Der Radverkehr wird daher gemeinsam mit dem Autoverkehr geregelt.

 

Da der motorisierte Individualverkehr an dieser Stelle links in den Schloßmühlendamm abbiegen muss, ist die Ampel so eingerichtet, dass Sie erst nach dem Passieren des Gegenverkehrs auf Grün schaltet. Radfahrende, die geradeaus auf dem Harburger Ring weiterfahren möchten, müssen hier ohne Notwendigkeit ebenfalls warten. Sinnvoll wäre an dieser Stelle eine getrennte Regelung für den Radverkehr, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und der zentralen Verkehrsdirektion dafür einzusetzen, dass der aus Westen kommende Radverkehr im Harburger Ring an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm getrennt vom linksabbiegenden Kfz-Verkehr geregelt wird und dass hierfür eine eigene Fahrradampel eingerichtet wird.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        4. April 2024

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem gem. Antrag GRÜNE - SPD (Drs. 21-3262) ergänzend wie folgt Stellung:

 

Ergänzende Stellungnahme vom 04.04.2024:

Wie angekündigt hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine Anpassung der Schaltung mit getrennter Signalisierung des Radverkehrs erarbeitet und zur Anordnung an die Verkehrsdirektion (VD) der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gesandt. Bei einer erneuten Auswertung der Lage vor Ort und gemeinsamen Austausch mit dem örtlichen Polizeikommissariat, der VD 52 und den Verkehrsingenieurinnen und Verkehrsingenieuren des LSBG wurde aus Gründen der Sicherheit entschieden, dieses zusätzliche Radsignal doch nicht anzuordnen und nicht aufzustellen.

 

Diese Entscheidung ist wie folgt zu begründen:

 

  1. Das neue Rad-Signal (R4) sollte an der Stelle von K4 aufgestellt werden. Aufgrund der aufgehobenen Radbenutzungspflicht ist es den Radfahrenden auch möglich, auf der Fahrbahn zu fahren und über die Fahrspur links abzubiegen. Dies bietet bei unterschiedlichen Signalisierungen für Radstreifen und Fahrbahn eine potenzielle Gefährdung durch Irritation.
  2. Radfahrende, die bei R4 fahren können und bei K5 warten müssten, verschieben nur den Wartestandort nicht aber die Wartezeit. Es bietet außerdem ein Potenzial für Rotlichtverstöße, weshalb dem Radverkehr nur dann freizugeben ist, wenn die Weiterfahrt über K5 auch gewährleistet ist. Dies entspricht der Bestandsschaltung.
  3. Wie auf den Bildern in der Anlage zu sehen, überschneiden sich die Fahrwege des Radverkehrs (R4 Richtung K5) und der abbiegenden Busse aus dem Schloßhlendamm (K2). Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Kreuzungsbereich vor K5 immer von Radfahrenden geräumt sein muss (ergänzend zu Punkt 2.) und K2 und R4 „feindlich“ zueinander betrachtet werden müssen. Das heißt, sie dürfen, aufgrund dieses Konfliktpunktes, nicht gleichzeitig Grün geschaltet werden.

In diesem Punkt gab es eine umfangreiche Untersuchung gemeinsam mit der Verkehrsdirektion. Die VD 5 hat in einer neuen Stellungnahme ausdrücklich auf diesen Konflikt hingewiesen und entschieden, dass eine solche Schaltung nicht anordnungsfähig ist.[1]

  1. Diese LSA wurde mit einer besonderen Steuerung für den Fußverkehr ausgestattet. Das sogenannte „Rundum-Grün“ ist aufgrund des hier sehr hohen Fußverkehrsaufkommens gehlt worden. Bei einem Rundum-Grün erhalten alle Fußverkehrsfurten zum selben Zeitpunkt Grün.

 

Unter Berücksichtigung der vier Punkte sind die Rahmenbedingung zur möglichen Freigabezeit für ein R4-Signal aufgrund der Sicherheitsaspekte auf ein Minimum reduziert worden. Es kann aktuell außerdem keine Verlängerung geschaltet werden, sondern nur zwei möglichen Freigaben. Dies kann ausschließlich in einem 90er-Umlauf (Spitzenstunden) erfolgen. Für die Schaltung im 75er-Umlauf (Schwachlast) ist diese zweite Zeitlücke von 5 Sekunden Mindestgrün nur mit Kürzung der Grünzeit des Gegenverkehrs umsetzbar. Weiter müsste die Grünzeit des Fußverkehrs reduziert werden, was durch die 20 m lange Furt bei F12 nur begrenzt möglich ist.

 

Um den Radverkehr an dieser LSA noch weiter zu stärken, müsste die Schaltung von 2022 vollständig überarbeitet und erneuert werden. Eine neue Schaltung würde dazu führen, dass die fußverkehrsfreundliche Schaltung zurückgebaut und das Rundum-Grün für den Fußverkehr abgeschafft werden müsste. Aufgrund der durchgängig hohen Fußverkehre an allen Querungen des Knotenpunktes und der Gefahr von Rotläufern wird davon jedoch abgesehen.

 

r weitere Fragen steht der LSBG gern auch in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

 

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