Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. Regelung des Fahrradverkehrs an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm
An der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schloßmühlendamm muss der motorisierte Individualverkehr, der den Harburger Ring von Westen aus befährt, in den Schloßmühlendamm einbiegen, während Busse und Radfahrende dem Harburger Ring weiter folgen dürfen. Der Fahrradweg am Harburger Ring in Richtung Osten wird vor der oben genannten Kreuzung auf die Straße geführt, es gibt jedoch keine gesonderte Fahrradampel. Der Radverkehr wird daher gemeinsam mit dem Autoverkehr geregelt.
Da der motorisierte Individualverkehr an dieser Stelle links in den Schloßmühlendamm abbiegen muss, ist die Ampel so eingerichtet, dass Sie erst nach dem Passieren des Gegenverkehrs auf Grün schaltet. Radfahrende, die geradeaus auf dem Harburger Ring weiterfahren möchten, müssen hier ohne Notwendigkeit ebenfalls warten. Sinnvoll wäre an dieser Stelle eine getrennte Regelung für den Radverkehr, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und der zentralen Verkehrsdirektion dafür einzusetzen, dass der aus Westen kommende Radverkehr im Harburger Ring an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm getrennt vom linksabbiegenden Kfz-Verkehr geregelt wird und dass hierfür eine eigene Fahrradampel eingerichtet wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
12. Oktober 2023
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nehmen zu dem gemeinsamen Antrag GRÜNE - SPD (Drs. 21-3262) wie folgt Stellung:
Stellungnahme der BIS:
Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Seitens Beschlussvorschlag wird die Verwaltung gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und der zentralen Verkehrsdirektion dafür einzusetzen, dass der aus Westen kommende Radverkehr im Harburger Ring an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm getrennt vom linksabbiegenden Kfz-Verkehr geregelt wird und dass hierfür eine eigene Fahrradampel eingerichtet wird.
Antwortbeitrag:
Seitens der Verkehrsdirektion (VD) 52 werden alle Maßnahmen begrüßt, die der Verkehrssicherheit dienen und verkehrswidriges Verhalten verhindern.
Für die Planung von Lichtsignalanlagen an Verkehrsknotenpunkten und der damit verbundenen Prüfung der Leistungsfähigkeit ist der LSBG zuständig.
Stellungnahme der BVM:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat das Begehren der Bezirksversammlung Harburg geprüft und kommt in enger Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport/Verkehrsdirektion zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung der gesonderten Radsignalisierung möglich ist und die Ergänzung eines Radsignals für den aus Westen kommenden Radverkehr nachgerüstet werden kann.
Da nun zunächst die verkehrstechnischen Unterlagen angepasst werden und die Projektierung sowie die Einplanung bei der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH erfolgen müssen, kann ein konkreter Umsetzungstermin noch nicht benannt werden.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille