21-3262

Gem. Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. Regelung des Fahrradverkehrs an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.09.2023
Sachverhalt


 

An der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schloßmühlendamm muss der motorisierte Individualverkehr, der den Harburger Ring von Westen aus befährt, in den Schloßmühlendamm einbiegen, während Busse und Radfahrende dem Harburger Ring weiter folgen dürfen. Der Fahrradweg am Harburger Ring in Richtung Osten wird vor der oben genannten Kreuzung auf die Straße geführt, es gibt jedoch keine gesonderte Fahrradampel. Der Radverkehr wird daher gemeinsam mit dem Autoverkehr geregelt.

 

Da der motorisierte Individualverkehr an dieser Stelle links in den Schloßmühlendamm abbiegen muss, ist die Ampel so eingerichtet, dass Sie erst nach dem Passieren des Gegenverkehrs auf Grün schaltet. Radfahrende, die geradeaus auf dem Harburger Ring weiterfahren möchten, müssen hier ohne Notwendigkeit ebenfalls warten. Sinnvoll wäre an dieser Stelle eine getrennte Regelung für den Radverkehr, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und der zentralen Verkehrsdirektion dafür einzusetzen, dass der aus Westen kommende Radverkehr im Harburger Ring an der Kreuzung Harburger Ring / Lüneburger Str. / Schlossmühlendamm getrennt vom linksabbiegenden Kfz-Verkehr geregelt wird und dass hierfür eine eigene Fahrradampel eingerichtet wird.