21-3710.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Zuständigkeit für Beschilderung am NSG in den Parkanlagen im Vogelkamp

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.19

Sachverhalt


Drei von sechs Parkanlagen im Vogelkamp wurden im November 2023 mit jeweils zwei Hinweisschildern ausgestattet. Die drei Parkanlagen am Rand zum Naturschutzgebiet (NSG) Moorgürtel sind hingegen immer noch nicht beschildert.

 

Auf unsere diesbezügliche Anfrage 21-3446 vom 17.11.23 teilte uns das Bezirksamt seinerzeit mit, dass die Verwaltung keine Auskunft geben könne, da die IBA zuständig sei.

Unsere daraufhin am 30.11.23 gestellte gleichlautende Anfrage 21-3479 an die zuständige Fachbehörde ergab, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie die IBA Hamburg die Frage nicht beantwortet könne. Begründung: Ansprechpartner sei in diesem Fall das Bezirksamt Harburg.

 

Um die Zuständigkeit und unsere ursprüngliche Frage endlich beantwortet zu bekommen, fragen wir die Verwaltung des Bezirks Harburg:

 

1. Wieso hat das Bezirksamt mit Antwort 21-3446.01 mitgeteilt, dass die IBA zuständig ist, wenn es lt. Antwort 21-3479.01 weder die IBA noch die BSW ist?

2. Wie ist die aktuelle Zuständigkeit?

3. Vorausgesetzt, der Bezirk ist zuständig, wiederholen wir unsere Frage:

Wann erhalten die drei nördlichen Parkanlagen des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben endlich ihre Beschilderungen?

4. Wer hat beschlossen, dass anders als für die restlichen drei Parkanlagen der Prozess der Namensgebung ohne Bürgerbeteiligung stattfinden soll? Warum?

 

Hamburg, am 05.03.2024











FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        19. März 2024

 


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3710, wie folgt Stellung:

 

 

  1. Wieso hat das Bezirksamt mit Antwort 21-3446.01 mitgeteilt, dass die IBA zuständig ist, wenn es lt. Antwort 21-3479.01 weder die IBA noch die BSW ist?

 

Die IBA hat den östlichen äeren Quartiersplatz und den mittleren äeren Quartiersplatz am 24.04.2019 in Bezug auf eine Wahrnehmung der Verkehrs-sicherungspflicht an den Bezirk Harburg übergeben. Seit diesem Zeitpunkt ist das Bezirksamt Harburg für die betriebliche Unterhaltung der Fläche verantwortlich, das Eigentum und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen wurde jedoch noch nicht an das Bezirksamt übertragen.

 

Der westliche äere Quartiersplatz ist noch nicht fertiggestellt und wurde auch noch nicht von der IBA oder dem LIG an das Bezirksamt übergeben.

 

Hier liegt die Zuständigkeit weiterhin bei dem Grundstückseigentümer (LIG) bzw. dessen Realisierungsträger.

 

 

  1. Wie ist die aktuelle Zuständigkeit?

 

r das Naturschutzgebiet Moorgürtel liegt die Zuständigkeit bei der BUKEA. Das Bezirksamt Harburg ist lediglich für die beiden Naturschutzgebiete Schweenssand und Finkenwerder Süderelbe zuständig.


 

  1. Vorausgesetzt, der Bezirk ist zuständig, wiederholen wir unsere Frage:

Wann erhalten die drei nördlichen Parkanlagen des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben endlich ihre Beschilderungen?

 

Nach der Benennung der fertiggestellten äeren Quartiersplätze erhalten diese eine Beschilderung.


 

  1. Wer hat beschlossen, dass anders als für die restlichen drei Parkanlagen der Prozess der Namensgebung ohne Bürgerbeteiligung stattfinden soll? Warum?

 

Es gibt keinen Beschluss, den Prozess der Namensgebung ohne Bürgerbeteiligung stattfinden zu lassen. Die in Hamburg gültigen Vorgaben für die Benennung von Straßen und Plätzen gelten auch hier.

 

Die IBA Hamburg hat im Jahr 2022 einen mit dem Bezirksamt und der Bezirkspolitik abgestimmten Bürgerbeteiligungsprozess in Vorbereitung der Benennungen des Stadtteilparks im neuen Wohnquartier Vogelkamp Neugraben sowie der drei inneren Quartiersplätze organisiert. Grund hierfür war insbesondere die Verbesserung der Verortung und der Kommunikation für die im Vogelkamp Neugraben lebenden Menschen.
 

Die Ergebnisse des sehr gut angenommenen Prozesses wurden von der BV übernommen und mündeten letztendlich in Benennungen der vier öffentlichen Grünflächen.

 

Es wird empfohlen, die aus dem Beteiligungsprozess in 2022 hervorgegangene Systematik, angrenzende Straßennamen für die Benennung der öffentlichen Flächen abzuwandeln, auch für die äeren Quartiersplätze heranzuziehen.

 

 

 

i.V. Queckenstedt

 

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