Antwort auf Anfrage CDU betr. Werden Patienten Hausarztverträge aufgedrängt?
Letzte Beratung: 16.04.2024 Hauptausschuss Ö 2.21
In den Medien wird berichtet, dass Patienten von Hausärzten verunsichert und gedrängt werden, sogenannte Hausarztverträge abzuschliessen.
Teilweise soll dieses auch mit Einschränkung der Angebote für die Patienten und Forderungen nach Wechsel der Krankenkasse verbunden sein.
Wir fragen die Sozialbehörde:
1. In welchem Umfang sind derartige Aufforderungen in Hamburg, insbesondere für den Bezirk Harburg, bekannt geworden?
2. Wie beurteilt die Behörde das vorgenannte Vorgehen?
3. Welche Vorteile sind für Patienten mit dem Abschluß von Hausarztverträgen verbunden?
4. Welche Nachteile stehen dem entgegen?
Hamburg, am 06.03.2024
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
28. März 2024
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Nach § 73 b (1) SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten anstelle der hausärztlichen Regelversorgung die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) anzubieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, bei gesundheitlichen Problemen immer erst den Hausarzt aufzusuchen. Die Patient:innen sind jedoch nicht zur Teilnahme an diesem Hausarztprogramm verpflichtet. Es handelt sich um ein Angebot, an dem die Versicherten freiwillig teilnehmen können.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die Fragen wie folgt:
Der für Gesundheit zuständigen Behörde liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Sie nimmt zu Spekulationen keine Stellung.
Entscheiden sich Patientinnen bzw. für die Teilnahme an der HzV, so ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner in medizinischen Angelegenheiten. In seiner Lotsenfunktion koordiniert der Hausarzt den Behandlungsplan, überwacht therapeutische Maßnahmen und bündelt Kompetenzen. Auf diese Weise sollte beim Hausarzt ein Gesamtüberblick über die Krankengeschichte und die Behandlungen vorliegen. Mehrfachuntersuchungen können vermieden werden.
Zur detaillierten Ausgestaltung der HzV-Verträge der einzelnen Krankenkassen liegen der für Gesundheit zuständigen Behörde keine eigenen Erkenntnisse vor.
Patientinnen bzw. Patienten, die sich für die Teilnahme an der HzV entscheiden, müssen bei Beschwerden immer zunächst ihren Hausarzt konsultieren (Ausnahmen: Notfälle, Aufsuchen von Gynäkologen, Kinderärzten und Zahnärzten). Die Teilnahme an diesem Modell ist für ein Jahr lang bindend. Der Hausarzt ist erster Ansprechpartner und überweist im Bedarfsfall an Fachärzte. Die Möglichkeit, vergleichende Untersuchungen bei unterschiedlichen Ärztinnen bzw. Ärzten einzuholen, wird somit verringert.
Im Übrigen siehe https://www.kvhh.net/de/praxis/spezielle-versorgungsformen-und-vertraege/hausarztzentrierte-versorgung.html ).
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
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